Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 für den Katastrophenschutz des Landkreises MecklenburgischeSeenplatte”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 (Fahrgestell und Aufbau) für die Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf.”
1️⃣
Ort der Leistung: Mecklenburgische Seenplatte🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Am Funkturm 1
17039 Wulkenzin”
Beschreibung der Beschaffung:
“Vorgesehen ist die Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN EN1846 und DIN 14555 Teil 22.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Vorgesehen ist die Beschaffung eines Gerätewagens Logistik GW-L2 nach DIN EN1846 und DIN 14555 Teil 22.
Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst alle Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen sowie unbefestigtes Gelände auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ausstattung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formular „Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte").” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formular „Eigenerklärung zum Vergabeverfahren des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte").
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-05
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-02-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-05
14:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, Raum 3.090”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385588-5160📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385588-4855817 📠
URL: http://www.regierung-mv.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale Vergabestelle”
Postanschrift: Platanenstraße 43
Postort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabestelle@lk-seenplatte.de📧
Quelle: OJS 2020/S 234-577006 (2020-11-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 240 146 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Feuerwehrtechnische Zentrale Neuendorf
Am Funkturm 1
17039 Wulkenzin”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 234-577006
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Lieferung eines Gerätewagens GW-L2 für den Katastrophenschutz des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Albert Ziegler Feuerschutz GmbH
Postanschrift: Büsumer Str. 117-125
Postort: Rendsburg
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4331451937📞
E-Mail: info@ziegler.de📧
Fax: +49 433144679 📠
Region: Rendsburg-Eckernförde🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 240 146 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
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Quelle: OJS 2021/S 040-098220 (2021-02-22)