Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran in zwei Losen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-01-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadt Osterhofen
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Stadtplatz 13
Postort: Osterhofen
Postleitzahl: 94486
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Stadt Osterhofen – Herr Oliver Hartl
Telefon: +49 9932403124📞
E-Mail: oliver.hartl@osterhofen.de📧
Fax: +49 99324037124 📠
Region: Kelheim🏙️
URL: https://www.osterhofen.de🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.aumass.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.aumass.de🌏
Teilnahme-URL: https://www.aumass.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran für die Stadt Osterhofen”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran in zwei Losen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran in zwei Losen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 265 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Deggendorf🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Osterhofen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Fahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Beschaffenheit, Ausführung, Verarbeitung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 125
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Funktionalität, Einsetzbarkeit, Handling
Qualitätskriterium (Gewichtung): 100
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltverträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst, Garantie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 700
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 115 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Informationen zu elektronischen Katalogen
Die Angebote müssen in Form von elektronischen Katalogen eingereicht werden oder einen elektronischen Katalog enthalten
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung eines Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung eines Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505,...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung eines Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartungs- und Raparaturfreundlichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 75
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 150 000 💰
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-06
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-06 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-06
10:35 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Osterhofen-Elektronische Vergabe über aumass.de
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Elektronischer Tresor – autorisierte Personen mit Verifizierungscode
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 38
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Quelle: OJS 2020/S 023-050476 (2020-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran in zwei Losen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505,...”
Kurze Beschreibung
Lieferung eines Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran in zwei Losen gem. DIN 14505-WLF-26/6900-1570, DIN EN 18462-3, DIN 14502 Teil 1-3, DIN 14505, Ausgabe 01/2015 und Bayerischen Richtlinien.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 359305.03 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 023-050476
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Lieferung einesFahrgestells für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MAN Truck & Bus Deutschland GmbH
Nationale Registrierungsnummer: De
Postanschrift: Junkersstraße 15
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93055
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 115 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 113 500 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Lieferung eines Aufbaus für ein Wechselladerfahrzeug, dreiachsig, mit Kran
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kerscher Nutzfahrzeugtechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Osserstraße 23
Postort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 150 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 188 437 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 120-291837 (2020-06-19)