Die Gemeinde Schipkau beschafft für die freiwillige Feuerwehr Annahütte 1 neues Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik 2. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Aufbau und die Beladung und Rollwagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Gerätewagen Logistik 2 Lieferung
D/01/2020
Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Schipkau beschafft für die freiwillige Feuerwehr Annahütte 1 neues Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik 2. Die Lieferung umfasst das...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Schipkau beschafft für die freiwillige Feuerwehr Annahütte 1 neues Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen Logistik 2. Die Lieferung umfasst das Basisfahrzeug (Fahrgestell) sowie den Aufbau und die Beladung und Rollwagen.
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Angebote können nur für eine Partie eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Gerätewagen Logistik 2
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerwehrfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Oberspreewald-Lausitz🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinde Schipkau Schulstraße 4
01998 Schipkau OT Klettwitz
Feuerwehr Annahütte
Bahnhofstraße 2a
01994 Schipkau OT Annahütte”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller.
Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Ersatzteilversorgung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Garantiezeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst — Vor-Ort-Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 6 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Lieferzeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 11 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst — Telefonische Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 4 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst — Quantität
Preis (Gewichtung): 50 %
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 420
Zusätzliche Informationen:
“Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von...”
Zusätzliche Informationen
Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Es werden folgende Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes — neben dem Preis — festgelegt.
Ersatzteilversorgung: 20 und mehr Jahre: 300 Punkte; 16 bis 19 Jahre: 150 Punkte; 15 und weniger Jahre: 0 Punkte;
Garantiezeit für Fahrgestell, Motor und Getriebe:
— 36 und mehr Monate: 200 Punkte;
— 24-35 Monate: 100 Punkte;
— 12-23 Monate: 0 Punkte.
Kundendienst — Standort/Werkstatt, hier: Entfernung des Servicestützpunktes von der Feuerwache, Bahnhofstraße 2a 01994 Schipkau OT Annahütte: bis 30 km Entfernung: 120 Punkte; 31 km bis 50 km Entfernung: 90 Punkte; 51 km bis 100 km Entfernung: 60 Punkte
101 km bis 150 km Entfernung: 40 Punkte; 151 km bis 200 km Entfernung: 20 Punkte; größer als 200 km Entfernung: 0 Punkte;
Kundendienst: hier: Vor-Ort-Verfügbarkeit (= Eintreffen des Notdienstes des Bieters oder eines vom Bieter damit verbindlich beauftragten Unternehmens nach Verständigung durch den Auftraggeber an einem beliebigen Ort des Gemeindegebiets Schipkau):
Mo-Fr:
— < 3 Stunden = 120 Punkte;
— > 3 bis 24 Stunden = 60 Punkte;
— > 24 Std. oder Nein = 0 Punkte.
Lieferzeit fertiggestellte Fahrzeuge (incl. Aufbau und Beladung) ab Eingang des Auftrages (Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Aufbau und Beladung! Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit" jedoch keine Punkte mehr vergeben.):
— 30 und weniger Wochen: 100 Punkte;
— 31 bis 40 Wochen: 75 Punkte;
— 41 bis 50 Wochen: 50 Punkte;
— 51 bis 60 Wochen: 25 Punkte;
— mehr als 60 Wochen: 0 Punkte.
Kundendienst — Telefonische Erreichbarkeit (= Zeiten zu denen ein qualifizierter deutschsprachiger Kundendienst erreichbar (kein Callcenter) ist. Dieser muss in der Lage sein, ein auftragsbezogenes Problem fachlich aufzunehmen und gegebenenfalls bereits telefonisch Hilfestellung zu leisten. Die Angaben haben sich auf den Tag mit den kürzesten Servicezeiten zu beziehen (z. B. freitags):
Mo-Fr:
— 7.00-19.00: 80 Punkte;
— 7.00-18.00: 50 Punkte;
— 8.00-18.00: 20 Punkte;
— 8.00-17.00: 0 Punkte;
— Sa: 8.00-13.00: 10 Punkte;
— nein: 0 Punkte.
Kundendienst — Quantität (= Mit wie vielen Mitarbeitern gewährleistet der Bieter oder ein vom Bieter verbindlich beauftragtes Unternehmen einen reibungslosen Betrieb der angebotenen Leistung im Außendienst/Notdienst?):
Mehr als 3 Servicetechniker: 80 Punkte;
— 3 Servicetechniker: 60 Punkte;
— 2 Servicetechniker: 40 Punkte;
— 1 Servicetechniker: 20 Punkte;
— kein Techniker: 0 Punkte.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde.
2. Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
3. Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt.
4. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde.
5. Angabe, dass das Angebot in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter muss Referenzen über bisher an Feuerwehren im deutschsprachigen Raum ausgelieferte Gerätewagen incl. Ausbau benennen. Gefordert werden mind. 2 positive Referenzen, die nicht älter als aus dem Jahre 2015 sein dürfen. Neben der Anschrift sind der Ansprechpartner der jeweiligen Feuerwehr sowie dessen Erreichbarkeit (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) sowie das Jahr der Zulassung anzugeben.
Der Bieter muss einen Kundendienst- bzw. Service-Standort für qualifizierte Wartungs- und Umbauarbeiten, Fehlerdiagnosen und Reparaturen von Auf- und Einbauten der ausgeschriebenen Fahrzeuge angeben. Dieses kann der Standort des Herstellers oder eines von ihm vertraglich beauftragten Unternehmens sein.
Bei Fremdfirmen (vom Bieter beauftragter Fachbetrieb) muss es sich um einen im Handelsregister eingetragenen Fachbetrieb aus dem Bereich Kfz-Technik, Karosserie- und/oder Fahrzeugbau handeln. Der Auftraggeber kann einen aktuellen Auszug mit dem Eintrag im Handelsregister des Servicestützpunktes beim Bieter zur Aufklärung und Auswertung des Angebotes bei Bedarf anfordern.
Der Service-Betrieb muss aufgrund der Anzahl und der Qualifikation der Beschäftigten sowie der technischen Ausstattung mindestens folgende Arbeiten im Auftrag des Auftraggebers ausführen können:
— Fehlerdiagnosen;
— Reparaturen an Auf- und Einbauten inclusive Karosseriearbeiten;
— Austausch von Ein- und Anbauteilen sowie;
— Umbauten.
Der Bieter muss die Reparatur- und Umbauarbeiten benennen, für welche der Service-Betrieb von ihm autorisiert wurde.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Voraussetzung des Auftragnehmers für den Digitalfunkeinbau:
1. Die am Einbau beteiligten Mitarbeiter müssen eine Einbauzertifizierung für digitale Funkgeräte nachweisen,
2. Eingetragener Meisterbetrieb,
3. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001,
4. Abschließbare Montagehalle für dementsprechende Fahrzeuge,
5. Mitarbeiter aus dem Bereich KFZ-Elektrotechnik oder vergleichbar,
6. Geeignete Messgeräte müssen vorhanden sein.
Für den Fall, dass bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe der Nachweis zu 1. erbracht werden kann, kann dieser bereits dem Angebot beigefügt werden. Ansonsten ist der erforderliche Nachweis der Zertifizierung bis spätestens zum Baugespräch unaufgefordert nachzuweisen. Ggf. ist auch die Beauftragung einer Fremdfirma, die die Einbauzertifizierung besitzt, durch den Auftragnehmer zulässig.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Alle im Laufe der Auftragsabwicklung zwischen Auftraggeber und -nehmer abgestimmten Detailplanungen und ggf. notwendigen technischen Änderungen am bestehenden Angebot, die jedoch den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses weiterhin entsprechen müssen, bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer hält diese schriftlich fest und leitet sie dem Auftraggeber unter Angabe der evtl. entstehenden Mehrkosten kurzfristig zu. Alle Änderungen, die Mehrkosten verursachen, bedürfen vor Ausführung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Vorgaben des Vergabegesetzes Brandenburg verpflichtet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-19
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-19
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Gemeinde Schipkau, Schulstraße 4, 01998 Schipkau OT Klettwitz
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5LRYHA
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs.1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331-8661719📞
Fax: +49 331-8661652 📠
Quelle: OJS 2020/S 169-408763 (2020-08-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Expost_Lieferung Gerätewagen Logistik 2 Lieferung
expost_D/01/2020
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 242064.40 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinde Schipkau Schulstraße 4 01998 Schipkau OT Klettwitz Feuerwehr Annahütte
Bahnhofstraße 2a
01994 Schipkau OT Annahütte” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst – Vor-Ort-Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst – Telefonische Erreichbarkeit
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kundendienst – Quantität
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von...”
Zusätzliche Informationen
Im Angebot ist ein verbindlicher spätester Liefertermin zu nennen. Bei Fristüberschreitung gilt eine Vertragsstrafe gem. § 11 Nr. 2 VOL/B i. H. v. 1/2 von Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann, für jede vollendete Woche als vereinbart, höchstens jedoch 5 % der Auftragssumme.
Es werden folgende Kriterien zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes – neben dem Preis – festgelegt.
Ersatzteilversorgung: 20 und mehr Jahre: 300 Punkte; 16 bis 19 Jahre: 150 Punkte; 15 und weniger Jahre: 0 Punkte;
Garantiezeit für Fahrgestell, Motor und Getriebe:
36 und mehr Monate: 200 Punkte, 24-35 Monate: 100 Punkte, 12-23 Monate: 0 Punkte;
Kundendienst – Standort / Werkstatt, hier: Entfernung des Servicestützpunktes von der Feuerwache, Bahnhofstraße 2a 01994 Schipkau OT Annahütte: bis 30 km Entfernung: 120 Punkte; 31 km bis 50 km Entfernung: 90 Punkte; 51 km bis 100 km Entfernung: 60 Punkte
101 km bis 150 km Entfernung: 40 Punkte; 151 km bis 200 km Entfernung: 20 Punkte; größer als 200 km Entfernung: 0 Punkte;
Kundendienst: hier: Vor-Ort-Verfügbarkeit (= Eintreffen des Notdienstes des Bieters oder eines vom Bieter damit verbindlich beauftragten Unternehmens nach Verständigung durch den Auftraggeber an einem beliebigen Ort des Gemeindegebiets Schipkau):
Mo-Fr: < 3 Stunden = 120 Punkte; > 3 bis 24 Stunden = 60 Punkte; > 24 Std. oder Nein = 0 Punkte
Lieferzeit fertiggestellte Fahrzeuge (incl. Aufbau und Beladung) ab Eingang des Auftrages (Abhängig von der Dauer der Lieferzeit werden maximal 100 Wertungspunkte vergeben. Grundlage ist die Gesamtlieferzeit für Fahrgestell, Aufbau und Beladung! Für den Auftrag ist keine maximale Lieferzeit angegeben. Bei Überschreitung von mehr als 60 Wochen werden für das Angebot unter dem Bewertungspunkt „Lieferzeit“ jedoch keine Punkte mehr vergeben.):
30 und weniger Wochen: 100 Punkte; 31 bis 40 Wochen: 75 Punkte; 41 bis 50 Wochen: 50 Punkte; 51 bis 60 Wochen: 25 Punkte; mehr als 60 Wochen: 0 Punkte
Kundendienst – Telefonische Erreichbarkeit (= Zeiten zu denen ein qualifizierter deutschsprachiger Kundendienst erreichbar (kein Callcenter) ist. Dieser muss in der Lage sein, ein auftragsbezogenes Problem fachlich aufzunehmen und gegebenenfalls bereits telefonisch Hilfestellung zu leisten. Die Angaben haben sich auf den Tag mit den kürzesten Servicezeiten zu beziehen (z. B. freitags):
Mo – Fr: 7.00 – 19.00: 80 Punkte; 7.00 – 18.00: 50 Punkte; 8.00 – 18.00: 20 Punkte; 8.00 – 17.00: 0 Punkte;
Sa: 8.00 – 13.00: 10 Punkte; Nein: 0 Punkte
Kundendienst – Quantität (= Mit wie vielen Mitarbeitern gewährleistet der Bieter oder ein vom Bieter verbindlich beauftragtes Unternehmen einen reibungslosen Betrieb der angebotenen Leistung im Außendienst/Notdienst?):
Mehr als 3 Servicetechniker: 80 Punkte; 3 Servicetechniker: 60 Punkte; 2 Servicetechniker: 40 Punkte; 1 Servicetechniker: 20 Punkte; Kein Techniker: 0 Punkte.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 169-408763
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 521 309
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: GW-L2 Fahrgestell/Aufbau/Beladung
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-21 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brandschutztechnik Görlitz GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140509828
Postanschrift: Dr.-Kahlbaum-Allee 15
Postort: Görlitz
Postleitzahl: 02826
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3581-6540📞
E-Mail: info@btg-goerlitz.com📧
Region: Oberspreewald-Lausitz🏙️
URL: www.btg-goerlitz.com🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 242064.40 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y5LRMPP
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Des Weiteren ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 035-085971 (2021-02-16)