Lieferung von einer additiven Fertigungsanlage (3D – Drucker) zur Herstellung von Formteilen

Kreis Lippe — Der Landrat

Lieferung einer additiven Fertigungsanlage (3D-Drucker) zur Herstellung von Formteilen aus Kunststoffgranulat: Aussattung Kompetenzzentrum „Kunststoff und Formenbau".

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-23 Auftragsbekanntmachung
2020-12-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Berufsausbildung
Referenznummer: VIS-269/2020
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer additiven Fertigungsanlage (3D-Drucker) zur Herstellung von Formteilen aus Kunststoffgranulat: Aussattung Kompetenzzentrum „Kunststoff und Formenbau".
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Berufsausbildung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Maschinen für die Verarbeitung von Kautschuk oder Kunststoffen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Lippe 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe — Der Landrat
Postanschrift: Felix-Fechenbach-Str. 5
Postleitzahl: 32756
Postort: Detmold
Kontakt
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏
E-Mail: z.vergabestelle@kreis-lippe.de 📧
Telefon: +49 5231625021 📞
Fax: +49 5231630111883 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F1223CF8-1D41-4AFF-BD24-0C998D63D446 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F1223CF8-1D41-4AFF-BD24-0C998D63D446 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-28 📅
Datum des Beginns: 2021-08-31 📅
Datum des Endes: 2021-09-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 188-453997
ABl. S-Ausgabe: 188

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des Förderprojektes Inno – Lip soll für den Einsatz im Kompetenzzentrum „Kunststoff und Formenbau“ eine additive Fertigungsanlage installiert werden, um die bereits bestehende und umfangreiche Maschinenausstattung zur Verarbeitung von Kunststoffen mit einen 3D – Drucker sinnvoll zu ergänzen, damit hier auch modernste Verfahrenstechniken abgebildet werden können. So können bereits im Rahmen der am Kompetenzzentrum durchgeführten Ausbildungen durch den Einsatz eines modernen 3D – Druckers die in der Industrie etablierten technischen Möglichkeiten aufgegriffen und weiter ausgebaut werden. Der späteste Liefertermin ist mit dem 31.8.2021 terminiert Bei Abgabe eines elektronischen Angebots ist im Preisblatt (BieterLV) der Gesamtpreis ohne Mehrwertsteuer (netto) anzugeben. Daneben ist das Leistungsverzeichnis, das formale Angebotsschreiben und die Erklärungen vollständig ausgefüllt hochzuladen. Bei Abgabe eines elektronischen Angebotes genügt die Textform.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerleistungen ist die Erklärung sowohl von dem Hauptunternehmen als auch von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder allen Nachunternehmen mit Eignungsleihe zu erbringen);
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— Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU) (bei Bieter-/Arbeitsgemeinschaften oder Nachunternehmerleistungen ist die Erklärung sowohl von dem Hauptunternehmen als auch von allen Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft oder allen Nachunternehmen mit Eignungsleihe zu erbringen);
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— bei Bietergemeinschaften: Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU;
— bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU und Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher, Formular 533 EU.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/F1223CF8-1D41-4AFF-BD24-0C998D63D446 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691 📞
E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de 📧
Fax: +49 2514112165 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2020/S 188-453997 (2020-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung einer additiven Fertigungsanlage (3D-Drucker) zur Herstellung von Formteilen aus Kunststoffgranulat: Aussattung Kompetenzzentrum „Kunststoff und Formenbau"
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Lippe – Der Landrat

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 238-588653
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 188-453997
ABl. S-Ausgabe: 238

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-27 📅
Name: Arburg GmbH & Co. KG
Postort: Loßburg
Postleitzahl: 72290
Land: Deutschland 🇩🇪
Freudenstadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
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(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2020/S 238-588653 (2020-12-02)