Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den§§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben,Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt),
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt),
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt),
h) Erklärung zu Auftragsverarbeitung (s. Formblatt),
i) Schutzerklärung (s. Formblatt),
k) Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur.
Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis k) geforderten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Der unter Buchstabe j) geforderte Nachweis ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Der unter Buchstabe j)geforderte Nachweise ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – der unter Buchstabe c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=194963