Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien – Ökostrom

Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts

Lieferung von ca. 757 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an ca. 157 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München.
Die Lieferung gliedert sich in:
— Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 509;000 kWh/a;
— Zwei-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 248 000 kWh/a.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-29 Auftragsbekanntmachung
2020-11-12 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: Verg_EU-036_20
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 757 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an ca. 157 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München. Die Lieferung gliedert sich in: — Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 509;000 kWh/a; — Zwei-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 248 000 kWh/a.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Leopoldstraße 15
Postleitzahl: 80802
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stwm.de 📧
Telefon: +49 89381961738 📞
Fax: +49 89381961714 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/194963 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-03 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 106-257094
ABl. S-Ausgabe: 106

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 757 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an ca. 157 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München.
Die Lieferung gliedert sich in:
— Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 509;000 kWh/a;
— Zwei-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 248 000 kWh/a.
— Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 509 000 kWh/a;

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Es werden nur Angebote von Bietern berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und keine Ausschlussgründe nach den§§ 123 und 124 GWB erfüllen. Zum Beleg sind mit dem Angebot die nachfolgend geforderten Angaben,Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
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a) Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist,
e) Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB (s. Formblatt),
f) Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB (s. Formblatt),
g) Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB (s. Formblatt),
h) Erklärung zu Auftragsverarbeitung (s. Formblatt),
i) Schutzerklärung (s. Formblatt),
k) Nachweis der Anzeige gemäß § 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bzw. Eintragung in der aktuellen Liste der Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Bundesnetzagentur.
Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis k) geforderten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Der unter Buchstabe j) geforderte Nachweis ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
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Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Der unter Buchstabe j)geforderte Nachweise ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
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Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – der unter Buchstabe c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
b) Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.(s. Formblatt),
c) Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre (s. Formblatt),
d) Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis k) geforderten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Der unter Buchstabe j) geforderte Nachweis ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
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Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Der unter Buchstabe j)geforderte Nachweise ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
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Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft(Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – der unter Buchstabe c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
j) Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Lieferleistungen aus den letzten 3 Jahren, Benennung von mind. 3 Bündelkunden mit Angabe des Leistungszeitraums, der gelieferten durchschnittlichen Menge an elektrischer Energie pro Jahr sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (s. Formblatt).
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Bei Bietergemeinschaften sind mit dem Angebot die unter Buchstaben a) bis k) geforderten Nachweise für jedes einzelne Mitglied zu erbringen. Der unter Buchstabe j) geforderte Nachweis ist dabei auf den Leistungsanteildes jeweiligen Mitglieds zu beziehen.
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Ist ein Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, sind mit dem Angebot die unter Buchstaben e) bis g) geforderten Nachweise auch für den jeweiligen Unterauftragnehmer vorzulegen. Der unter Buchstabe j) geforderte Nachweise ist dabei auf den Leistungsanteil des jeweiligen Unterauftragnehmers zu beziehen.
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Sofern sich ein Bieter zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft (Eignungsleihe), sind mit dem Angebot die unter Buchstaben b), e), f) und g) sowie – bezogen auf den Bereich der Eignungsleihe – der unter Buchstabe c), d), j) und k) geforderten Nachweise für das eignungsverleihende Unternehmen vorzulegen
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-14 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-07 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabe.bayern.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/194963 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762847 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762411 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 106-257094 (2020-05-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von ca. 757 000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an ca. 157 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München. Die Lieferung gliedert sich in: — Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 509 000 kWh/a, — Zwei-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 248 000 kWh/a.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 224-551217
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 106-257094
ABl. S-Ausgabe: 224

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Ein-Tarif-Anlagen durchschnittlich ca. 509 000 kWh/a,
Lieferung von ca. 757.000 kWh pro Jahr elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) an ca. 157 Abnahmestellen (SLP) des Studentenwerks München.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-14 📅
Name: Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Postort: Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland 🇩🇪
Fürstenfeldbruck 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: sieh VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 224-551217 (2020-11-12)
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