Lieferung von elektrischer Energie für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See

Lieferung von elektrischer Energie für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-15.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-15 Auftragsbekanntmachung
2020-11-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stromversorgung
Referenznummer: 2020JBA015
Kurze Beschreibung:
Lieferung von elektrischer Energie für Reha-Kliniken der Knappschaft-Bahn-See (KBS) für das Jahr 2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stromversorgung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Stromversorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Postanschrift: Pieperstr. 14-28
Postleitzahl: 44789
Postort: Bochum
Kontakt
Internetadresse: http://www.KBS.de 🌏
E-Mail: vegabe@kk-service.de 📧
URL der Dokumente: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=I2B1JIi%252fa74%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://bieter-vergabe.kk-service.de/evergabe.bieter/index.aspx 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-18 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 182-438806
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 159351.76 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung ist die Versorgung der Bedarfsträger mit elektrischer Energie. Die Leistungsbestandteile sind die Beschaffung der Energie (Tranchenmodell), Lieferung der Energie, Kundenbetreuung und Abrechnung. Der Gesamt-Umfang der Leistung wird auf rund 3 337 MWH für 12 Monate geschätzt.
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Die Knappschaft Kliniken Service GmbH (KKSG) führt im Namen und auf Rechnung der Knappschaft-Bahn-See (KBS) die Ausschreibung durch und schließt im Auftrag einen Vertrag. Auftraggeberin ist die KBS. Bedarfsträger sind die folgenden Reha-Kliniken:
— Paul-Ehrlich-Klinik, Bad Homburg;
— Römerberg-Klinik, Badenweiler;
— Chiemgau-Klinik, Marquartstein;
— Knappschafts-Klinik Bad-Driburg;
— Knappschafts-Klinik Bad-Neuenahr;
— Knappschafts-Klinik Bad Soden;
— Knappschafts-Klinik Borkum;
— Knappschafts-Klinik Warmbad.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit der Angebote ist zu 100 % der Preis maßgeblich. Die Berechnung der Energiepreise erfolgt über die nachstehende Preisformel:
EP-LM = aLM * Phelix-Baseload EUR/MWh + bLM * Phelix-Peakload EUR/MWh + cLM
— EP-LM = Energiepreis für Standorte mit Lastprofilmessung;
— aLM = prozentualer Baseanteil bei Standorten mit Lastprofilmessung;
— bLM = prozentualer Peakanteil bei Standorten mit Lastprofilmessung;
— cLM = Serviceaufschlag EUR Cent/kWh.
Die Konstante „cLM“ versteht sich in EUR/MWh und ist mit 3 Nachkommastellen anzugeben. Sie beinhaltet sämtliche Kosten für Strukturierung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Margen etc. (sog. Serviceaufschlag). Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der vom Bieter für die Strompreisformel anzugebenden Variablen in Verbindung mit den fiktiv festgelegten Tagesendpreisen (EEX-Settlementpreise) für Phelix-Baseload (45,00 EUR/MWh) und Phelix-Peakload (55,00 EUR/MWh) ermittelt. Die Strompreisformel wird mit den fiktiven Tagesendpreisen für Phelix-Baseload und Phelix-Peakload vervollständigt. Der so berechnete Energiepreis dient als Vergleichsbasis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der tatsächliche Einkauf bzw. die Fixierung des für die Belieferung maßgeblichen Energiepreises erfolgt gemäß der Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie.
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Beispiel:
— Ausgangsbasis:
—— Phelix Base Cal 20: 45 EUR/MWh;
—— Phelix Peak Cal 20: 55 EUR/MWh.
— Angeboten wird:
—— aLM = 80,35 %;
—— bLM = 19,65 %;
—— cLM = 0,788 Serviceaufschlag EUR/MWh.
Energiepreis für den Wettbewerb:
—— 47,753 EUR MWh.
Der tatsächliche Einkauf bzw. die Fixierung des für die Belieferung maßgeblichen Energiepreises erfolgt gemäß der Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
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— § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
— § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen;
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— § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
— § 263 StGB(Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
— § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
— § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern);
— den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete);
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
— den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B. Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass
— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
— das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
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— weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken;
— das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz.
D. Erklärung zu den Ausschlussgründen
Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Mindeststandards:
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden und einer Deckungssumme von mindestens 5 000 000 EUR für sonstige Schäden,
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
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Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden. Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung.
Die Erklärung über Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer gesondert auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017, 2018, 2019).
Die Erklärung zum Umsatz ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (Energielieferung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum (seit dem 1.1.2017) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen. In der Liste sind folgende Angaben zu machen:
— Projektbezeichnung;
— Name des Referenznehmers;
— Auftragswert;
— Erbringungszeitpunkt;
— öffentlicher oder privater Empfänger und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Mindeststandards:
Jeder Bieter muss mindestens eine geeignete Referenz einreichen.
Es werden nur Referenzen als geeignet eingestuft, die in dem Zeitraum seit dem 1.1.2016 bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote mindestens 12 Monate Leistungserbringung aufweisen und deren Auftragsgegenstand die Versorgung mit elektrischer Energie war bzw. ist.
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Bei Bietergemeinschaften und eignungsverleihenden Unterauftragnehmern muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft und / oder welchem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer zuzuordnen ist. Es ist ausreichend, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Mindestanforderung erfüllt, soweit diese die maßgeblichen Leistungen im Falle der Auftragserteilung auch erbringen werden, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Die Erklärung „Referenzprojekte“ ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer (soweit dieser die Eignung verleiht) auszufüllen und als Bestandteil des Angebots ausgefüllt einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-16 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Baier, Jonas
Internetadresse: www.KBS.de 🌏
Dokumente URL: https://bieter-vergabe.kk-service.de/eVergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=I2B1JIi%252fa74%253d 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 182-438806 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 159351.76 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 222-545542
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 182-438806
ABl. S-Ausgabe: 222

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Paul-Ehrlich-Klinik, Bad Homburg,
— Römerberg-Klinik, Badenweiler,
— Chiemgau-Klinik, Marquartstein,
— Knappschafts-Klinik Bad-Driburg,
— Knappschafts-Klinik Bad-Neuenahr,
— Knappschafts-Klinik Bad Soden,
— Knappschafts-Klinik Borkum,
EP-LM = aLM * Phelix-Baseload EUR/MWh + bLM * Phelix-Peakload Euro/MWh + cLM:
— EP-LM = Energiepreis für Standorte mit Lastprofilmessung,
— aLM = prozentualer Baseanteil bei Standorten mit Lastprofilmessung,
— bLM = prozentualer Peakanteil bei Standorten mit Lastprofilmessung,
— cLM = Serviceaufschlag Euro Cent/kWh.
Die Konstante „cLM“ versteht sich in Euro/MWh und ist mit drei Nachkommastellen anzugeben. Sie beinhaltet sämtliche Kosten für Strukturierung, Kundenbetreuung, Abrechnung, Margen etc. (sog. Serviceaufschlag). Das wirtschaftlichste Angebot wird anhand der vom Bieter für die Strompreisformel anzugebenden Variablen in Verbindung mit den fiktiv festgelegten Tagesendpreisen (EEX-Settlementpreise) für Phelix-Baseload (45,00 EUR/MWh) und Phelix-Peakload (55,00 EUR/MWh) ermittelt. Die Strompreisformel wird mit den fiktiven Tagesendpreisen für Phelix-Baseload und Phelix-Peakload vervollständigt. Der so berechnete Energiepreis dient als Vergleichsbasis zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots. Der tatsächliche Einkauf bzw. die Fixierung des für die Belieferung maßgeblichen Energiepreises erfolgt gemäß der Vereinbarung über die Lieferung und den Bezug von elektrischer Energie.
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—— Phelix Base Cal 20: 45 EUR/MWh,
—— aLM = 80,35 %,
—— bLM = 19,65 %,
—— cLM = 0,788 Serviceaufschlag Euro/MWh.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-09 📅
Name: SWM Versorgungs GmbH
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 159351.76 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2020/S 222-545542 (2020-11-09)
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