Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die Eignung ist für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft insgesamt schriftlich nachzuweisen.
Eigenerklärung (siehe Formular „Eigenerklärung“), über – Referenzprojekte im Bereich der Schulverpflegung (Mindestens_2__):
Liste geeigneter Projekte innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre, die bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist, mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Nennung der Art der ausgeführten Leistung, Ausführungszeitraum, Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Angaben zur Vergleichbarkeit.
— Erklärung zur EU-Zulassung für Großküchen, nach VO (EG) 853/2004 unter Angabe der Zulassungsnummer und Behörde, die die Zulassung erteilt hat (soweit eine Zulassungspflicht besteht). Sofern erst für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung eine EU-Zulassung nach VO (EG) 853/2004 benötigt wird, ist eine Erklärung, dass diese im Fall der Auftragserteilung unverzüglich beantragt und nach Erteilung unverzüglich unaufgefordert gegenüber dem Auftraggeber nachgewiesen wird, abzugeben.
— Erklärung zur Zertifizierung durch eine zugelassene Öko-Kontrollstelle (Bio-Zertifikat): Vorlage einer gültigen Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 mit dem Angebot oder Erklärung, dass eine Bescheinigung gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.834/2007 noch nicht erteilt wurde und dem Auftraggeber bis spätestens 13.9.2020 nachgereicht wird.
— Nachweis zur fachlichen Qualifikation:
Im Unternehmen des Auftragnehmers muss es mindestens eine Fachkraft geben, die dafür verantwortlich zeichnet, dass die Leistungsbeschreibung in der Speisenplanung umgesetzt wird. Als Fachkraft sind in Ernährungsfragen speziell qualifizierte Personen anzusehen, z. B. Köche, Oecotrophologen oder Diätassistenten. Die Fachkompetenz ist durch Eigenerklärung oder entsprechende Nachweise zu belegen.
— Betriebliches Hygienekonzept:
Im Produktionsbetrieb muss gemäß der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ein Eigenkontrollkonzept nach HACCP installiert sein. Das Konzept ist zu dokumentieren, hierbei ist die Vorlage einer Gliederung ausreichend. Aus den Unterlagen muss ebenfalls ersichtlich sein, welches Konzept für die Personalhygiene und die Schulung der Mitarbeiter in diesen Fragen besteht.