Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Zeichnungen: Für den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auf- und Ausbau sind mit dem Angebot Konstruktionszeichnungen (in Anlehnung an DIN 199 ff.) unter anderem mit Seitenansichten, Draufsicht, Heckansicht als Außen- und Innenansichten beizufügen.
Es können Standardzeichnungen eines weitestgehend baugleichen Fahrzeugs beigefügt werden. Die Zeichnungen sollten in wesentlichen Details wie zum Beispiel Anordnung der Sitzplätze und der Beladung den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen, um die Realisierung des Projektes überprüfen zu können.
— Energiebilanz: Mit dem Angebot ist eine vorläufige Energiebilanz einzureichen. Bei der Energiebilanz sind elektrische Verbraucher gemäß dieser Leistungsbeschreibung zu berücksichtigen. Zur Vergleichbarkeit der Angebote sind folgende Annahmen für die Energiebilanz zu Grunde zu legen:
I) Einsatzfahrt > 1 000 U/min Abblendlicht, Warnanlage, Klimaanlage eingeschaltet;
II) Normalfahrt > 1 000 U/min Abblendlicht, Klimaanlage eingeschaltet;
III) Fahrzeug steht, Motor läuft 800 U/min (Leerlaufdrehzahl) Licht, Klimaanlage eingeschaltet;
IV) Fahrzeug steht, Motor aus, Standlicht, Warnblinker und Zündung eingeschaltet.
Die elektrischen Verbraucher sind entsprechend dieser Ausschreibung zu berücksichtigen. Für die 4 Betriebszustände sind die maximalen Betriebszeiten der geplanten Batterien anzugeben, unter Berücksichtigung der Entladung auf 30 % der Nennkapazität der vorgesehenen Batterien. Dabei muss unter diesen Annahmen für den Fall IV. die Betriebszeit mindestens 45 Minuten betragen.
— Gewichtsbilanz: Mit dem Angebot ist eine vorläufige Gewichtsbilanz einzureichen. Aus der Gewichtsbilanz muss das Gesamtgewicht sowie die Gewichtsverteilung bezogen auf die Vorder- und Hinterachse des Fahrzeugs hervor gehen. Die Gewichtsbilanz muss sich auf die Angebotszeichnungen beziehen.
Es ist bei der Gewichtsbilanz min die Beladung nach DIN 14530-T21 zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind alle Besatzungsmitglieder mit je 100 kg (Persönliche Schutzausrüstung eingerechnet) zu berücksichtigen.
Die nach der Straßenverkehrszulassungsordung zulässigen Achslasten dürfen nicht überschritten werden!
— Referenzen: Der Bieter muss mindestens 3 Referenzen nachweisen. Diese sollen in Bezug auf den Einbau der Löschmitteltechnik, Sondersignalanlage und der Funktechnik vergleichbare Löschfahrzeuge entsprechen und an sogenannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) in Deutschland geliefert worden sind. Der Betrachtungszeitraum wird ab dem 1.1.2016 bis heute festgesetzt und muss mindestens eine Referenz enthalten, wo mindestens 2 entsprechende Löschfahrzeuge in einem Auftrag ausgeliefert wurden,
— Einbauzertifizierung Tetra-Funk: Der Bieter muss eine Hersteller-Zertifizierung für den Einbau von Digitalfunk vom Hersteller Sepura vorlegen. Die Forderung erstreckt sich auch auf einen Nachunternehmer, welche gegebenenfalls den Digitalfunk-Einbau im Auftrag des künftigen Aufragnehmers durchführen,
— Qualitätsmanagement-Zertifizierung: Der Bieter muss eine gültige Zertifizierung nach DIN 9001 nachweisen.