Lieferung von zwei Feuerwehrfahrzeugen LF20Kats

Markt Altomünster

Lieferung von zwei Feuerwehrfahrzeugen LF20Kats.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-10-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 2020-100
Kurze Beschreibung: Lieferung von zwei Feuerwehrfahrzeugen LF20Kats.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Markt Altomünster
Postanschrift: St.-Altohof 1
Postleitzahl: 85250
Postort: Altomünster
Kontakt
Internetadresse: http://www.altomuenster.de 🌏
E-Mail: richter@altomuenster.de 📧
Telefon: +49 8254999722 📞
Fax: +49 82549997722 📠
URL der Dokumente: http://www.altomuenster.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-21 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-02-28 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 205-498051
ABl. S-Ausgabe: 205

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 442 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Fahrzeug (Fahrgestell und Aufbau)
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung der Beladung für zwei Feuerwehrfahrzeuge LF20Kats.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 14:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Altomünster
St.-Altohof 1
85250 Altomünster

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.altomuenster.de 🌏
Dokumente URL: www.altomuenster.de 🌏
URL der Dokumente: www.altomuenster.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 89/21762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 89/21762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
— Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
— Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
— Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 205-498051 (2020-10-16)