Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10)

Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle

Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-26 Auftragsbekanntmachung
2020-06-03 Ergänzende Angaben
2020-07-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: FW 2020.03
Kurze Beschreibung: Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge (HLF 10).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Neues Rathaus, Marktplatz 1
Postleitzahl: 75175
Postort: Pforzheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.pforzheim.de 🌏
E-Mail: zentralevergabestelle@stadt-pforzheim.de 📧
Telefon: +49 723139-0 📞
Fax: +49 723139-2846 📠
URL der Dokumente: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1723160e035-146b9161277530db 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-26 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-27 📅
Datum des Beginns: 2000-01-01 📅
Datum des Endes: 2001-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 102-245671
ABl. S-Ausgabe: 102
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 460 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 10 nach DIN EN 1846 – 1 und DIN 14530 – 26 (Los 1 Fahrgestell mit Aufbau).
Beschreibung der Optionen:
FPN mit erhöhtem Nennförderstrom (Siehe Leistungsbeschreibung, Seite 33, 5. Optionen)
Bezeichnung des Loses: Beladung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 10 nach DIN EN 1846 – 1 und DIN 14530 – 26 (Los 2 Beladung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Feuerwehr Pforzheim
Habermehlstraße 77
75172 Pforzheim

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser -unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der geforderten Frist zur Abgabe der Bewerbung mit dem Angebot wiedergibt.
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Wird einer der geforderten Nachweise (bzw. Bescheinigungen) in dem betreffenden Herkunftsland nicht ausgestellt, so kann dieser durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die das Unternehmen vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder jeder anderen befugten Behörde des betreffenden Herkunftslandes abgibt. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar hat eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder der feierlichen Erklärung auszustellen.
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Nachweise oder Bescheinigungen in einer anderen als der deutschen Sprache sind in einer beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und § 124 GWB
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter hat seinen ausschreibungsbezogenen Umsatz in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2019, 2018, 2017) nachzuweisen. Diese Angaben sind in einer Eigenerklärung abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Darstellung von Firmenprofil und -struktur (einschließlich des beschäftigten Personals) sowie Kompetenzschwerpunkten
Referenzen der letzen 3 Jahre (2019, 2018, 2017)
Mindeststandards:
Der Bieter muss das Technische Datenblatt zum Motor und zum Getriebe beifügen (siehe Leistungbeschreibung, Seite 5, 1. Fahrgestell - Motor und Seite 6, Getriebe)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt – Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.pforzheim.de 🌏
Adresse des Käuferprofils: https://www.Vergabe24.de 🌏
Dokumente URL: https://www.vergabe24.de/vergabeunterlagen/54321-Tender-1723160e035-146b9161277530db 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe24.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Ab 18.10.2018 sind öffentliche Auftraggeber grundsätzlich verpflichtet, alle EU-weiten Vergaben elektronisch zu veröffentlichen, die Vergabeunterlagen unentgeltlich und Uneingeschränkt anhand elektronischer Mittel zur Verfügung zu stellen sowie die Kommunikation mit Bietern und Lieferanten elektronisch zu führen.
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Unternehmen haben ab diesem Zeitpunkt nach § 53 (1) VgV Ihre Angebote mithilfe elektronischer Mittel zu übermitteln.
Die Stadt Pforzheim stellt daher ihre Ausschreibungen über die Vergabeplattform www.vergabe24.de des Staatsanzeigers Baden-Württemberg zur Verfügung. Was bedeutet das für Unternehmen, wenn sie an Ausschreibungen der Stadt Pforzheim teilnehmen wollen?
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— Download der Vergabeunterlagen über die angegebene URL oder das Kiosk-System;
— Download der Software „Bietercockpit“ für die Angebotserstellung;
— Registrierung auf der Vergabeplattform, dadurch;
— automatische Benachrichtigung bei Änderungen der Vergabeunterlagen;
— verschlüsselte elektronische Kommunikation mit der Stadt Pforzheim;
— verschlüsselte elektronische Angebotsabgabe;
— Telefonischer Support bei Ausschreibungen durch den Staatsanzeiger Baden-Württemberg;
— Elektronische Sicherstellung, dass Angebote nicht vor Ablauf der Abgabefrist eingesehen werden können.
Alle o.g. Leistungen und Funktionen werden Ihnen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die elektronische Vergabeplattform Vergabe 24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
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— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind bis zum 19.6.2020, 16.00 Uhr ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-Württemberg an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Zugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Spätere Fragen sind nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet werden. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich schriftlich über die elektronische Vergabeplattform Vergabe24 des Staatsanzeigers Baden-
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Württemberg erteilt. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen werden nur die schriftlich übermittelten Antworten.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 72192620 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926211 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 135 und 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3, Antrag
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 § 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat mit der er Die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der
Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Quelle: OJS 2020/S 102-245671 (2020-05-26)
Ergänzende Angaben (2020-06-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 108-261973
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 102-245671
ABl. S-Ausgabe: 108
Quelle: OJS 2020/S 108-261973 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Pforzheim - Zentrale Vergabestelle

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 149-364881
ABl. S-Ausgabe: 149

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 10 nach DIN EN 1846 - 1 und DIN 14530 - 26 (Los 1 Fahrgestell mit Aufbau).
Beschreibung der Optionen:
FPN mit erhöhtem Nennförderstrom (Siehe Leistungsbeschreibung, Seite 33, 5. Optionen).
Kurze Beschreibung:
Lieferung zweier Hilfeleistungslöschfahrzeuge HLF 10 nach DIN EN 1846 - 1 und DIN 14530 - 26 (Los 2 Beladung).

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-27 📅
Name: BAI Sonderfahrzeuge GmbH
Postanschrift: Industriestrasse 96
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75181
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7231780000 📞
E-Mail: info@bai-deutschland.de 📧
Land: Pforzheim, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Bastian GmbH Feuerwehrtechnik
Postanschrift: Essenweinstrasse 38
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 72162690860 📞
E-Mail: mail@bastian-feuerwehrtechnik.de 📧
Land: Karlsruhe 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Personal- und Organisationsamt - Zentrale Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.rp-karlsruhe.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 149-364881 (2020-07-30)