Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Rahmenvertragspartner Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Backwaren
Referenznummer: Verg_EU-049_20
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Rahmenvertragspartner Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Rahmenvertragspartner Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Backwaren📦
Zusätzlicher CPV-Code: Backwaren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-10-31 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-344272
ABl. S-Ausgabe: 140
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Rahmenvertragspartner Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Rahmenvertragspartner Die Vergabe erfolgt getrennt nach Losen auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Geschätzter Gesamtwert: 0.1 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Brot Backwaren herzhaft TK
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1).
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet am 31.10.2022. Es besteht die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr — längstens bis zum 31.10.2024.
Der Vertrag endet automatisch wenn die folgenden Maximalauftragssummen erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Maximalauftragssummen:
— Los 1: 378 000,00 EUR netto.
Bezeichnung des Loses: Gebäck Kuchen TK
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner.
Beschreibung der Verlängerungen:
Maximalauftragssumme:
— Los 2: 352 000,00 EUR netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung; Rosenheim
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt.
Des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1.
Quelle: OJS 2020/S 140-344272 (2020-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen. Die beiden Lose können getrennt vergeben werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen. Die beiden Lose können getrennt vergeben werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München – Anstalt des öffentlichen Rechts
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen. Die beiden Lose können getrennt vergeben werden.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Brot/Backwaren (Los 1) und TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen. Die beiden Lose können getrennt vergeben werden.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen…
… laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
… Laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2- malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit TK-Gebäck/Kuchen (Los 2). Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Rosenheim
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-13 📅
Name: Rittner Food Service GmbH & Co. KG
Postort: Unterschleißheim
Land: Deutschland 🇩🇪 München, Landkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt. Des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt. Des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 212-516483 (2020-10-27)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Telefon: +49 8938196123📞
Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Rahmenvertragspartner .
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.11.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 31.10.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.10.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder beim Erreichen der innerhalb der Unterlagen festgelegten Maximalauftragssumme auch vorher.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2022/S 235-678276 (2022-12-01)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰