Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2020 und endet am 31.5.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 000 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Kartoffeln Los 2: Kartoffelprodukte
Verg_EU-015_20
Produkte/Dienstleistungen: Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse/Erdäpfel und Erdäpfelerzeugnisse📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2020 und endet am 31.5.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 000 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 820033.61 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für 4 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2020 und endet am 31.5.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 000 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederverwendbarkeit Produktverpackung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Stornofristen
Preis (Gewichtung): 90
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-05-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Kartoffelprodukte
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kartoffeln und Kartoffelerzeugnisse/Erdäpfel und Erdäpfelerzeugnisse📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tiefgekühlte Kartoffeln/Erdäpfel📦
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung; Rosenheim, Freising
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorische Qualitätsbewertung orientiert am DLG 5-Punkte Schema
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verzicht auf Palmfett/Palmöl
Preis (Gewichtung): 55
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-20
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-20
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 1. Quartal 2024
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 036-084408 (2020-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-05-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Los 1: Kartoffeln, Los 2: Kartoffelprodukte
Verg_EU-015_20
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2020 und endet am 31.5.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 000 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 825946.85 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.6.2020 und endet am 31.5.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 1 000 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wiederverwendbare Produktverpackung
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung; Rosenheim; Freising
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorik
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 036-084408
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: Auftr./019/20
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Kartoffeln
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Miesbacher Gastroservice GmbH
Postort: Miesbach
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Miesbach🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Vertragsnummer: Auftr./020/20
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Kartoffelprodukte
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rittner Food Service GmbH & Co. KG
Postort: Unterschleißheim
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 093-221981 (2020-05-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-01) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Telefon: +49 8938196123📞
Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der etwa 30 Betriebsstellen (Ausnahme Espressobars) mit frischen Kartoffeln und Kartoffelprodukten. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit 1 Unternehmen.
Die Rahmenvereinbarung wird für vier Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 01.06.2020 und endet am 31.05.2024. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 1.000.000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Fristen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 093-221981
Auftragsvergabe Name und Anschrift des Auftragnehmers
Region: München, Landkreis🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2022/S 235-678067 (2022-12-01)