Los 8 – Sanierung Vorlagebehälter I und II

Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Sanierung der Vorlagebehälter I und II – Innensanierung, Reparatur von Betonschäden, austauschen defekter Einstiegsysteme, herstellen von Einstieg- und Zuganssystemen (Leitern und Arbeitspodeste), Einbringen einer Beschichtung, austauschen defekter Rohrleitungen und anlegen neuer Trassenführung sowie Ertüchtigung für die zukünftige Nutzung als zentrale Löschwasserversorgung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-21.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-21 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2020-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überholungs- und Sanierungsarbeiten
Referenznummer: 20-B-Ver-0173
Kurze Beschreibung:
Sanierung der Vorlagebehälter I und II – Innensanierung, Reparatur von Betonschäden, austauschen defekter Einstiegsysteme, herstellen von Einstieg- und Zuganssystemen (Leitern und Arbeitspodeste), Einbringen einer Beschichtung, austauschen defekter Rohrleitungen und anlegen neuer Trassenführung sowie Ertüchtigung für die zukünftige Nutzung als zentrale Löschwasserversorgung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überholungs- und Sanierungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de 📧
Telefon: +49 30200037400 📞
Fax: +49 30200037499 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/129102 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 140-343899
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 8 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin-Tempelhof (THF)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregistereingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein),
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung zur Eignung,
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung zur Eignung,
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung zur Eignung,
5) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung/Mitteilung der PQL/ULV Nummer – siehe Eigenerklärung zur Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Mindeststandards:
Im Mittel der Geschäftsjahre 2019, 2018, 2017 ein Jahresumsatz von mindestens: 267 308.51 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter sollen 3 Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Als vergleichbar gelten Abreiten an sensibler Infrastruktur mit geführtem Qualitätsmanagement nach ISO 9001 und ab 2017. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
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Das Projekt erfordert neben der Teamleitung und der Teamleitungsvertretung einen festen Personalstamm. Die Bieter müssen somit die Teamleitung und die Teamleitungsvertretung benennen und die jeweilige Berufserfahrung angeben. Es müssen zudem Angaben zum technischen Personal gemacht werden - siehe Eigenerklärung zur Eignung.
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Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Mindeststandards:
Es muss mindesten 1 Referenz mit Arbeiten nach Qualitätsmanagement gemäß ISO 9001 vorgelegt werden. Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2017 erbracht wurden - siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Als Mindestanforderung muss die Teamleitung und die Teamleitungsvertretung 1. über Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des, Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen; 2. eine Qualifizierung nach DVGW W 316 (A) nachweisen; 3. die DAfStb Richtlinie (DiLi-SiB) anwenden können; 4. einen Eignungsnachweis der Gütegemeinschaft Instandsetzung Betonbauwerke oder einen vergleichbaren Nachweis besitzen und 5. über einen SIVV Nachweis/Schein verfügen – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
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Als Mindestanforderung muss das ausführende, technische Personal einen Nachweis nach Technischer Fachkraft gemäß §62 WHG erbringen – siehe Eigenerklärung zur Eignung.
Im Mittel der Jahre 2019, 2018, 2017 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter – siehe Eigenerklärung zur Eignung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung der Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Methodik (Bauablaufplan)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55 %
Preis (Gewichtung): 45 %

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/129102 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Achtung! Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden.Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5 “§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...
“§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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„§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.„
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 140-343899 (2020-07-21)
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