Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per E-Mail oder Fax nicht berücksichtigt oder per E-Mail beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (
http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Insofern ist es für eine beiderseitige Kommunikation notwendig, dass der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz anmeldet und seine Frage(n) im Projektraum dieser Vergabe stellen. Die Vergabeunterlagen und bisherigen Nachrichten an alle Bieter können auch ohne die Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden.
Link zur Anmeldung:
http://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter vor Ablauf der genannten Frist zur Verfügung gestellt. Siehe Fristenangabe zu dieser Vergabe.
Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Produktvorgaben
Bei dieser Vergabe werden für das Verblendmauerwerk bestimmte Hersteller vorgegeben. Die Bieter können in Ihrem Angebot angeben, ob sie das Produkt
a) Hagemeister, DF Lübeck GT;
b) Janinhoff, Seelhorster Gärten Kohle rot blau bunt, stärker blau, stehend gesetzt, tlw. Rückseiten oder
c) Deppe, 1622 ek DF „Wasserstrich" anbieten.
Begründung:
Es liegt ein ausreichender Wettbewerb, als Substitutionswettbewerb, durch die Lohnleistungen dieser Ausschreibung vor. Die Lohnleistungen und übrigen Wettbewerbsleistungen die keiner Produktbeschränkung unterliegen haben mit ca.60 % den überwiegenden Anteil an dieser Vergabe.
Insofern können die architektonischen Grundsatzüberlegungen, das die farbliche Akzentuierung der ausgewählten Verblendsteine im Zusammenspiel mit der weiteren Gebäudematerialität korrespondieren und die Anbindung an die Umgebung und das Bestandsgebäude optimal vollzogen und eingehalten werden, nur auf die 3 hier bestimmten Produkte eingegrenzt werden.
Zudem ist die Einheitlichkeit in der Fassadenwirkung (Aluminium/Glas/Faserzement) mit den Farbanteilen grau/grün/rot nur in diesen 3 Fabrikaten aufgenommen und gewährleistet.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5DYY5W