Einzureichende Unterlagen:
— 124: Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nicht erfoderlich, bei präqualifizierte Unternehmen, die Ihre PQ-Nummer im Formblatt 213 angegeben haben,
— 213: Angebotsschreiben zum Angebot (mit dem Angebot vorzulegen): Dieses Formblatt 213 ist zwingend ausgefüllt einzureichen. Fehlt das Formblatt so ist die Formvorschrift gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A bzw. gemäß § 13 EU Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A nicht eingehalten und das Angebot muss ausgeschlossen werden. Dies deshalb, da der Bieter mit 213 wesentlichen Vertragsbedingungen zustimmt und die Nichtabgabe des 213 und anschließenden Nachforderung einer unzulässigen Nachverhandlung gleichkommen würde,
— 221/222: Angaben zur Kalkulation (mit dem Angebot vorzulegen): Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen (Formblatt 221) oder Angaben zur Kalkulation über die Endsumme (Formblatt 222) [Eines der Formblätter, nicht beide sind einzureichen!]
— 223: Aufgliederung der Einheitspreise (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Wenn das Formblatt 223 mit Positionen versehen ist, dann sind nur die angegebenen Positionen einzureichen. Andernfalls sind alle Positionen aufzugliedern. Die VS behält sich ich für den ersten Fall vor, noch weitere Positionspreise aufgliedern zu lassen,
— 235EG: Ergänzung des Angebotsschreibens zu Nachunternehmern (mit dem Angebot vorzulegen): Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen bedienen wird.
Zu Auskünften zum Vergabeverfahren:
Bitte beachten Sie, dass die Vergabestelle Anfragen per Email oder Fax nicht berücksichtigt oder per Email beantwortet. Die Vergabestelle wickelt all ihre Vergaben über den Vergabemarktplatz Westfalen (
http://www.vergabe-westfalen.de) ab. Um die Unversehrtheit, die Vertraulichkeit und die Echtheit der Daten zu gewährleisten, verwendet die Vergabestelle für das Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in allen Vergabeverfahren des LWL-BLB ausschließlich die Kommunikationsfunktion des Vergabemarktplatz (§ 11a EU VOB/A).
Insofern ist es für eine beiderseitige Kommunikation notwendig, dass der Bieter sich auf dem Vergabemarktplatz anmeldet und seine Frage(n) im Projektraum dieser Vergabe stellen. Die Vergabeunterlagen und bisherigen Nachrichten an alle Bieter können auch ohne die Anmeldung auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden.
Link zur Anmeldung:
http://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/company/welcome.do
Auskünfte werden bei rechtzeitiger Anforderung durch die Bewerber/Bieter vor Ablauf der genannten Frist zur Verfügung gestellt. Siehe Fristenangabe zu dieser Vergabe.
Der LWL-BLB hält an der Kommunikation über die Funktion des Vergabemarktplatzes bis zur Zuschlagerteilung fest. Insofern muss der Bewerber/Bieter auch nach Angebotsabgabe die Nachrichten des Vergabemarktplatzes über den Eingang von Nachrichten auf dem Vergabemarktplatz beachten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5DYY5Z