Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 — Technisches Gebäudemanagement — Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften. Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von 20 000,00 EUR netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet. Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt. Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren). Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-02-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Schulgebäude
Referenznummer: 60662-2019 (Gewerk 10)
Kurze Beschreibung:
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 — Technisches Gebäudemanagement — Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von 20 000,00 EUR netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt.
Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 — Technisches Gebäudemanagement — Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von 20 000,00 EUR netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt.
Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten für Schulgebäude📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
A) Zu den Teilnahmebedingungen
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
B) Datenschutz
Der Bewerber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Auftraggeberin und die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Der Bewerber erklärt sich mit Einreichung seines Teilnahmeantrags damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Auftraggeberin und Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z. B. Betreiber elektronischer Plattformen, Rechtsberater, ggf. externe Fachberater) bedient und gegebenenfalls die an die Vergabestelle übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese Dritten zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben;
C) Priorisierung der Lose
Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, welche Priorität sie dem jeweiligen Los zuweisen. Dazu stellt der Auftraggeber ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung. Der Bieter darf dabei maximal 2 Gebieten/Losen den Status „prioritär" verleihen. Er muss sich daher mit dem Angebot bereits entscheiden, welche Priorität er welchem Gebiet zuweist.
Eine zutreffende Priorisierung läge insofern beispielhaft vor, wenn der Bieter folgendes angibt:
— Herborn — Prioritär,
— Dillenburg — Prioritär,
— Wetzlar/Nord — Nicht prioritär,
— Wetzlar/Süd- Nicht prioritär.
In diesem Fall würde der Bieter — soweit eine Auswahl nötig wäre — Herborn und Dillenburg erhalten wollen.
Sollte der Bieter — entgegen der Vorgaben — für mehr als 2 Gebiete/Lose angeben, dass diese prioritär sein sollen, so wird sein Angebot ausgeschlossen, sollte eine Abschichtung aufgrund der Loslimitierung nötig sein.
Die Bieter haben die Angabe zur Priorität unabhängig davon anzugeben, auf wie viele Lose sie anbieten. Sollte ein Bieter nicht auf alle Lose anbieten, so kann er dennoch 2 Lose/Gebiete priorisieren.
Sollte ein Bieter daher in Bezug auf mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, als er aufgrund der Zuschlagslimitierung erhalten kann, entscheidet die Angabe zur Priorität.
Sollten 2 Bieter in einem Gebiet/Los zugleich auf Wertungsrang 1 liegen und eine Abschichtung auf der Grundlage der Priorisierung nicht möglich sein, entscheidet das Los;
D) Angabe unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung
Unter Berücksichtigung der unter Berufung auf EuGH, Urt. v. 19.12.2018 — C-216/17 „Antitrust und Coopservice" vertretenen Meinung zur Bekanntmachungspflicht einer Maximalmenge, ist eine solche unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung ausgewiesen. Etwaige Ansprüche der Bieter und/oder späteren Auftragnehmer lassen sich daraus nicht ableiten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHHYYD3
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
B) Datenschutz
Der Bewerber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Auftraggeberin und die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Der Bewerber erklärt sich mit Einreichung seines Teilnahmeantrags damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Auftraggeberin und Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z. B. Betreiber elektronischer Plattformen, Rechtsberater, ggf. externe Fachberater) bedient und gegebenenfalls die an die Vergabestelle übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese Dritten zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben;
C) Priorisierung der Lose
Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, welche Priorität sie dem jeweiligen Los zuweisen. Dazu stellt der Auftraggeber ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung. Der Bieter darf dabei maximal 2 Gebieten/Losen den Status „prioritär" verleihen. Er muss sich daher mit dem Angebot bereits entscheiden, welche Priorität er welchem Gebiet zuweist.
Eine zutreffende Priorisierung läge insofern beispielhaft vor, wenn der Bieter folgendes angibt:
— Herborn — Prioritär,
— Dillenburg — Prioritär,
— Wetzlar/Nord — Nicht prioritär,
— Wetzlar/Süd- Nicht prioritär.
In diesem Fall würde der Bieter — soweit eine Auswahl nötig wäre — Herborn und Dillenburg erhalten wollen.
Sollte der Bieter — entgegen der Vorgaben — für mehr als 2 Gebiete/Lose angeben, dass diese prioritär sein sollen, so wird sein Angebot ausgeschlossen, sollte eine Abschichtung aufgrund der Loslimitierung nötig sein.
Die Bieter haben die Angabe zur Priorität unabhängig davon anzugeben, auf wie viele Lose sie anbieten. Sollte ein Bieter nicht auf alle Lose anbieten, so kann er dennoch 2 Lose/Gebiete priorisieren.
Sollte ein Bieter daher in Bezug auf mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, als er aufgrund der Zuschlagslimitierung erhalten kann, entscheidet die Angabe zur Priorität.
Sollten 2 Bieter in einem Gebiet/Los zugleich auf Wertungsrang 1 liegen und eine Abschichtung auf der Grundlage der Priorisierung nicht möglich sein, entscheidet das Los;
D) Angabe unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung
Unter Berücksichtigung der unter Berufung auf EuGH, Urt. v. 19.12.2018 — C-216/17 „Antitrust und Coopservice" vertretenen Meinung zur Bekanntmachungspflicht einer Maximalmenge, ist eine solche unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung ausgewiesen. Etwaige Ansprüche der Bieter und/oder späteren Auftragnehmer lassen sich daraus nicht ableiten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHHYYD3
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 — Technisches Gebäudemanagement — Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 — Technisches Gebäudemanagement — Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von 20 000,00 EUR netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von 20 000,00 EUR netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt.
Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt.
Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren).
Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 1 000 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 4
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Dillenburg: Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Das Los 1 umfasst Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Dillenburg. In diesen Bezirk fallen zurzeit folgende Liegenschaften:
Grundschulen:
— 35716 Dietzhölztal — Ewersbach,
— 35716 Dietzhölztal — Mandeln,
— 35716 Dietzhölztal — Rittershausen,
— 35683 Dillenburg — (Rotebergschule),
— 35683 Dillenburg — (Juliane von Stolberg-Schule),
Die Leistungen sind in der Regel an den oben genannten Liegenschaften zu erbringen.
Im Bedarfsfall (z. B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den Anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen.
Im Bedarfsfall (z. B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den Anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen.
Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge Seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag hat — je Los — eine Grundlaufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat — je Los — eine Grundlaufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre).
Bezeichnung des Loses: Herborn: Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Das Los 2 umfasst Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Herborn. In diesen Bezirk fallen zurzeit folgende Liegenschaften:
— 35649 Bischoffen — Niederweidbach,
— 35767 Breitscheid — Medenbach,
— 35753 Greifensten — Beilstein,
— 35745 Herborn — Burg,
— 35745 Herborn — Herbornseelbach,
— 35745 Herborn — Schönbach,
— 35768 Siegbach — Eisemroth,
— 35745 Herborn (Diesterwegschule),
— 35644 Hohenahr — Erda.
— 35745 Herborn (Comeniusschule),
— 35767 Breitscheid,
— 35756 Mittenaar,
— 35745 Herborn — Sinn,
— 35745 Herborn — Merkenbach.
— 35745 Herborn.
— 35745 Herborn (Kirchbergschule).
— 35759 Driedorf.
— 35745 Herborn Gesundheitsamt — Schloßstraße,
— 35756 Erddeponie Mittenaar — Bellersdorf.
Bezeichnung des Loses: Wetzlar/Nord: Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Das Los 3 umfasst Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar/Nord. In diesen Bezirk fallen zurzeit folgende Liegenschaften:
Grundschule:
— Aßlar,
— Aßlar-Werdorf,
— Ehringshausen,
— Greifenstein-Allendorf,
— Lahnau-Atzbach,
— Lahnau-Waldgirmes,
— Wetzlar-Dalheim,
— Geschwister-Scholl-Schule,
— Wetzlar-Dutenhofen,
— Wetzlar-Garbenheim,
— Wetzlar-Hermannstein,
— Wetzlar-Münchholzhausen,
— Wetzlar-Naunheim.
Berufsschule:
— Werner-von-Siemens-Schule.
Sonderschule:
— Erich-Girolstein-Schule.
Gesamtschule:
— August-Bebel-Schule,
— Eichendorff-Schule.
— Deponie Aßlar,
— Grube Fortuna,
— Berghütte.
Im Bedarfsfall (z.B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den Anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen.
Bezeichnung des Loses: Wetzlar/Süd: Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Das Los 4 umfasst Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten nach näherer Maßgabe des Leistungsverzeichnisses innerhalb des Bezirkes Wetzlar/Süd. In diesen Bezirk fallen zurzeit folgende Liegenschaften:
— Braunfels,
— Braunfels-Bonbaden,
— Braunfels-Philippstein,
— Braunfels-Tiefenbach,
— Hüttenberg-Hochelheim,
— Hüttenberg-Rechtenbach,
— Leun,
— Leun-Biskirchen,
— Solms-Burgsolms,
— Solms-Niederbiel,
— Solms-Oberbiel,
— Solms-Oberndorf,
— Waldsolms-Kröffelbach,
— Albert-Schweitzer-Schule,
— Lotteschule,
— Ludwig-Erk-Schule,
— Wetzlar-Steindorf,
— Schöffengrund/Schwalbach,
Grundschule und Förderschule,
— Waldsolms-Brandoberndorf,
— Wetzlar-Nauborn.
Gymnasium:
— Goetheschule.
— Käthe-Kollwitz-Schule,
— Theodor-Heuss-Schule.
— Friedrich-Fröbel-Schule,
— Pestalozzi-Schule.
— Hüttenberg,
— Solms,
— Freiherr-vom-Stein-Schule,
— Kestnerschule.
— Haus Seibert,
— Verwaltung,
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung;
(1) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung;
(2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB;
(3) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014, GVBl. S. 354);
(4) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung);
(4) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 12.12.2017 oder nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuellen Fassung);
(5) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind;
(2) Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den jeweiligen los spezifischen Leistungsgegenstand (Gewerk). Anzugeben sind dabei — je Projekt/je Referenz — der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden;
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten 3 Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den jeweiligen los spezifischen Leistungsgegenstand (Gewerk). Anzugeben sind dabei — je Projekt/je Referenz — der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden;
(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter);
(3) Eigenerklärung, welche Teile des Auftrages der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-05-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-03-26 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen;
B) Datenschutz
Der Bewerber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Auftraggeberin und die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Der Bewerber ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Übermittlung von personenbezogenen Daten an den Auftraggeber und die Vergabestelle rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an die Auftraggeberin und die Vergabestelle und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch die Auftraggeberin erfolgt nicht.
Der Bewerber erklärt sich mit Einreichung seines Teilnahmeantrags damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Auftraggeberin und Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z. B. Betreiber elektronischer Plattformen, Rechtsberater, ggf. externe Fachberater) bedient und gegebenenfalls die an die Vergabestelle übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese Dritten zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt.
Der Bewerber erklärt sich mit Einreichung seines Teilnahmeantrags damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Auftraggeberin und Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sie sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z. B. Betreiber elektronischer Plattformen, Rechtsberater, ggf. externe Fachberater) bedient und gegebenenfalls die an die Vergabestelle übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese Dritten zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben;
C) Priorisierung der Lose
Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, welche Priorität sie dem jeweiligen Los zuweisen. Dazu stellt der Auftraggeber ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung. Der Bieter darf dabei maximal 2 Gebieten/Losen den Status „prioritär" verleihen. Er muss sich daher mit dem Angebot bereits entscheiden, welche Priorität er welchem Gebiet zuweist.
Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, welche Priorität sie dem jeweiligen Los zuweisen. Dazu stellt der Auftraggeber ein entsprechendes Formblatt zur Verfügung. Der Bieter darf dabei maximal 2 Gebieten/Losen den Status „prioritär" verleihen. Er muss sich daher mit dem Angebot bereits entscheiden, welche Priorität er welchem Gebiet zuweist.
Eine zutreffende Priorisierung läge insofern beispielhaft vor, wenn der Bieter folgendes angibt:
— Herborn — Prioritär,
— Dillenburg — Prioritär,
— Wetzlar/Nord — Nicht prioritär,
— Wetzlar/Süd- Nicht prioritär.
In diesem Fall würde der Bieter — soweit eine Auswahl nötig wäre — Herborn und Dillenburg erhalten wollen.
Sollte der Bieter — entgegen der Vorgaben — für mehr als 2 Gebiete/Lose angeben, dass diese prioritär sein sollen, so wird sein Angebot ausgeschlossen, sollte eine Abschichtung aufgrund der Loslimitierung nötig sein.
Die Bieter haben die Angabe zur Priorität unabhängig davon anzugeben, auf wie viele Lose sie anbieten. Sollte ein Bieter nicht auf alle Lose anbieten, so kann er dennoch 2 Lose/Gebiete priorisieren.
Sollte ein Bieter daher in Bezug auf mehr Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, als er aufgrund der Zuschlagslimitierung erhalten kann, entscheidet die Angabe zur Priorität.
Sollten 2 Bieter in einem Gebiet/Los zugleich auf Wertungsrang 1 liegen und eine Abschichtung auf der Grundlage der Priorisierung nicht möglich sein, entscheidet das Los;
D) Angabe unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung
Unter Berücksichtigung der unter Berufung auf EuGH, Urt. v. 19.12.2018 — C-216/17 „Antitrust und Coopservice" vertretenen Meinung zur Bekanntmachungspflicht einer Maximalmenge, ist eine solche unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung ausgewiesen. Etwaige Ansprüche der Bieter und/oder späteren Auftragnehmer lassen sich daraus nicht ableiten.
Unter Berücksichtigung der unter Berufung auf EuGH, Urt. v. 19.12.2018 — C-216/17 „Antitrust und Coopservice" vertretenen Meinung zur Bekanntmachungspflicht einer Maximalmenge, ist eine solche unter Ziffer II.1.5) der Bekanntmachung ausgewiesen. Etwaige Ansprüche der Bieter und/oder späteren Auftragnehmer lassen sich daraus nicht ableiten.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHHYYD3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gem. § 155 ff. GWB.
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB spätestens 10 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu ergeben sind.
Quelle: OJS 2020/S 041-096031 (2020-02-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 – Technisches Gebäudemanagement – Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von EUR 20.000,00 netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt.
Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 – Technisches Gebäudemanagement – Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von EUR 20.000,00 netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Gegenstand dieses Verfahrens/dieser Bekanntmachung ist das Gewerk Maler-, Lackier-, Beschichtungs- und Tapezierarbeiten im gesamten Lahn-Dill-Kreis. Die Leistungen dieses Gewerks sind gebiets-/bezirksweise in Lose (Dillenburg, Herborn, Wetzlar/Nord, Wetzlar/Süd) aufgeteilt.
Die konkrete Beauftragung erfolgt aufgrund von Einzelaufträgen anhand der Vorgaben des Standardleistungsbuches. Die Angebotserstellung erfolgt auf Basis der durch den Auftraggeber vorgegebenen Preise mittels Auf- und Abgebotsverfahren gemäß § 4 EU Absatz 4 VOB/A sowie über die vorgegebenen Stundensätze und Materialkostenzuschläge. (Auf- und Abgebotsverfahren).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises (35.1 – Technisches Gebäudemanagement – Schulen, Abteilung 11.3 und AWLD)
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 18EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) und d) VOB/A unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHHYYRS
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 18EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) und d) VOB/A unterbleiben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YHHYYRS
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 – Technisches Gebäudemanagement – Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis ist ein Landkreises im Regierungsbezirk Gießen in Hessen. Als Schulträger von 92 Schulen an 97 Schulstandorten bietet er eine vielfältige Schullandschaft mit leistungsfähigen Schulangeboten (Näheres siehe: https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schulen/schulen-nach-ort/). Die Abteilung 35.1 – Technisches Gebäudemanagement – Schulen ist zuständig für die Unterhaltung dieser Schulen und weiterer Liegenschaften.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von EUR 20.000,00 netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
Der Lahn-Dill-Kreis beabsichtigt, für die Liegenschaften im Zuständigkeitsbereich der Abteilung 35.1, Abteilung 11.3 und AWLD allgemeine Kleinstmaßnahmen (bestandserhaltende Maßnahmen) sowie kleinere gewerkespezifische Maßnahmen (bis zu einem Auftragswert je Einzelmaßnahme in Höhe von EUR 20.000,00 netto) getrennt nach Gewerken und Gebieten im Wege entsprechender Ein-Partner-Rahmenverträge mit einer Grundlaufzeit von 2 Jahren und einer einseitigen Verlängerungsoption zugunsten des Auftraggebers um weitere 2 Jahre zu vergeben. Dazu wird je Gewerk eine Bekanntmachung geschaltet.
— 35716 Dietzhölztal – Ewersbach;
— 35716 Dietzhölztal – Mandeln;
— 35716 Dietzhölztal – Rittershausen;
— 35683 Dillenburg – (Rotebergschule);
— 35683 Dillenburg – (Juliane von Stolberg-Schule);
Im Bedarfsfall (z. B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den
Anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen.
Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge
Seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag hat – je Los – eine Grundlaufzeit von 2 Jahren. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, den Vertrag um 2 Jahre zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit: 4 Jahre).
Kurze Beschreibung:
Grundschulen
— 35649 Bischoffen – Niederweidbach;
— 35767 Breitscheid – Medenbach;
— 35753 Greifensten – Beilstein;
— 35745 Herborn – Burg;;
— 35745 Herborn – Herbornseelbach;
— 35745 Herborn – Schönbach;
— 35768 Siegbach – Eisemroth;
— 35745 Herborn (Diesterwegschule);
— 35644 Hohenahr – Erda.
— 35745 Herborn (Comeniusschule);
— 35767 Breitscheid;
— 35756 Mittenaar;
— 35745 Herborn – Sinn;
— 35745 Herborn – Merkenbach.
35745 Herborn.
— 35745 Herborn Gesundheitsamt – Schloßstraße;
— 35756 Erddeponie Mittenaar – Bellersdorf.
Grundschule
— Aßlar;
— Aßlar-Werdorf;
— Ehringshausen;
— Greifenstein-Allendorf;
— Lahnau-Atzbach;
— Lahnau-Waldgirmes;
— Wetzlar-Dalheim;
— Geschwister-Scholl-Schule;
— Wetzlar-Dutenhofen;
— Wetzlar-Garbenheim;
— Wetzlar-Hermannstein;
— Wetzlar-Münchholzhausen;
— Wetzlar-Naunheim;
— Berufsschule;
— Werner-von-Siemens-Schule;
— Sonderschule;
— Erich-Girolstein-Schule;
— Gesamtschule;
— August-Bebel-Schule;
— Eichendorff-Schule;
— Sonstige;
— Deponie Aßlar;
— Grube Fortuna;
Im Bedarfsfall (z. B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen.
Im Bedarfsfall (z. B. besonderer Termindruck oder ähnliches) sind auch Einzelaufträge in den anderen Regionalbezirken des Lahn-Dill-Kreises auszuführen. Weiterhin können während der Vertragslaufzeit einzelne Liegenschaften hinzukommen oder wegfallen.
Es besteht daher für den einzelnen Auftragnehmer kein Anspruch auf sämtliche Einzelaufträge seiner Gewerke innerhalb des Regionalbezirkes.
— Grundschule;
— Braunfels;
— Braunfels-Bonbaden;
— Braunfels-Philippstein;
— Braunfels-Tiefenbach;
— Hüttenberg-Hochelheim;
— Hüttenberg-Rechtenbach;
— Leun;
— Leun-Biskirchen;
— Solms-Burgsolms;
— Solms-Niederbiel;
— Solms-Oberbiel;
— Solms-Oberndorf;
— Waldsolms-Kröffelbach;
— Albert-Schweitzer-Schule;
— Lotteschule;
— Ludwig-Erk-Schule;
— Wetzlar-Steindorf;
— Schöffengrund/Schwalbach;
— Grundschule und Förderschule;
— Waldsolms-Brandoberndorf;
— Wetzlar-Nauborn;
— Gymnasium;
— Goetheschule;
— Käthe-Kollwitz-Schule;
— Theodor-Heuss-Schule;
— Friedrich-Fröbel-Schule;
— Pestalozzi-Schule;
— Hüttenberg;
— Solms;
— Freiherr-vom-Stein-Schule;
— Kestnerschule;
— Haus Seibert;
— Verwaltung;
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-12 📅
Name: Malerbetrieb Jochen Klein
Postanschrift: Vogelstange 9
Postort: Dillenburg
Postleitzahl: 35683
Land: Deutschland 🇩🇪 Lahn-Dill-Kreis🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Malergeschäft Behmel
Postanschrift: Austr. 14
Postort: Herborn
Postleitzahl: 35745
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
5
6
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter Abschnitt II.1.7) und V.2.4) ist rein fiktiver Natur. Die Angabe des jeweiligen Wertes kann aufgrund der Vorschriften der Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU i. V. m. § 18EU Abs. 3 Nr. 5 lit. c) und d) VOB/A unterbleiben.