„Sprungbrett 2021" nach § 16 Abs.1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Maßnahme „Sprungbrett 2021" § 16 Abs. 1. SGBII i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III
68/2020”
Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Kurze Beschreibung:
“„Sprungbrett 2021" nach § 16 Abs.1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsvermittlungsdienste📦
Ort der Leistung: Düren🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisgebiet Düren
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer berufsorientierenden Maßnahme in Vollzeit zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Vorfeld von...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer berufsorientierenden Maßnahme in Vollzeit zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, die für eine erfolgreiche Qualifizierung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen noch nicht in Betracht kommen. Die Maßnahmeninhalte haben sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem" zu orientieren.
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionszeitraum: 1.9.2022-31.8.2023.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung gem. §§176 Abs. 1 i. V. m.178 SGB III mit Angebotsabgabe. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Vorlage einer aktuell gültigen Zertifizierung gem. §§176 Abs. 1 i. V. m.178 SGB III mit Angebotsabgabe. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über die gültige Zulassung verfügen. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Nachweis über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung. Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit sind geeignete Referenzen früher ausgeführte Aufträge anzugeben. Allgemeine Bieterangaben zum Unternehmen. Erstellung eines Konzeptes, wie der Bieter die Anforderungen einer erfolgreichen Aktivierung der Teilnehmenden erfüllen wird u. wie er die Qualität der Durchführung sicherstellen wird.Ggf. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen u. Bietergemeinschaftserklärung. Nach Prüfung der Angebote u. vor Zuschlagsentscheidung wird der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot aufgefordert, die Erhebungsbögen Personal D.9 und Räumlichkeiten D.10 ausgefüllt vorzulegen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-01
12:15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Nr. 3 GWB),
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Rheinland Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211473055📞
Fax: +49 2211472889 📠
URL: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/🌏
Quelle: OJS 2020/S 215-528122 (2020-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Kreis Düren – Der Landrat
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 68/2020
2020/S 215-528122
Kurze Beschreibung:
“„Sprungbrett 2021“ nach § 16 Abs. 1 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) in Verbindung mit § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer berufsorientierenden Maßnahme in Vollzeit zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Vorfeld von...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer berufsorientierenden Maßnahme in Vollzeit zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, die für eine erfolgreiche Qualifizierung im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen noch nicht in Betracht kommen. Die Maßnahmeninhalte haben sich an der Zielsetzung „Heranführung und Eingliederung in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem“ zu orientieren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 215-528122
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 68/2020
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Sprungbrett 2021
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: low-tec gemeinnützige Arbeitsmarktförderungsgesellschaft Düren mbH
Postanschrift: Paradiesbenden 16
Postort: Düren
Postleitzahl: 52349
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Düren🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Ein Antragsteller, der einen Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, muss diesen innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB).
4. Hilft der Auftraggeber einer Rüge nicht ab, ist der Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers zu stellen (Vgl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (vgl. § 134 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 012-026063 (2021-01-14)