Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen- z. B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet.Die Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen der Länder und Kommunen zu sehen. Content ist daher nur dann förderfähig, wenn diese rauf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht. Diese Verbindung bedingt, dass der so beschaffte Content auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastrukturen betrieben werden muss. Ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. EUR den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.Zur Umsetzung dieser Förderlinie hat die Steuerungsgruppe zum DigitalPakt Schule am 16.4.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
In Anbetracht der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schulschließungen wird § 3 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule derart angewendet, dass für den befristeten Zeitraum der Schulschließungen auch Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt.Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Content ist dabei, dass dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht; er muss auf Landessystemen oder -Plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastruktur betrieben werden. Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter. Ebenso ist ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur nicht förderfähig. Zeitlich befristet ist diese Förderung auf Ausgaben für die Dauer der Corona-bedingten Schulschließungen. Das heißt, dass bis zur jeweiligen landesweiten Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes die Beschaffung von 12-Monats-Lizenzen förderfähig ist, soweit diese günstiger ist als Monatslizenzen bis zum 31. Dezember 2020. Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeginns; dieser muss vor dem jeweiligen Landesstichtag der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs liegen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Medienlizenzen zur Förderung von Content
LMZ-BW-2020/06-003
Produkte/Dienstleistungen: Unterrichtssoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten...”
Kurze Beschreibung
Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen- z. B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet.Die Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen der Länder und Kommunen zu sehen. Content ist daher nur dann förderfähig, wenn diese rauf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht. Diese Verbindung bedingt, dass der so beschaffte Content auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastrukturen betrieben werden muss. Ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. EUR den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.Zur Umsetzung dieser Förderlinie hat die Steuerungsgruppe zum DigitalPakt Schule am 16.4.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
In Anbetracht der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schulschließungen wird § 3 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule derart angewendet, dass für den befristeten Zeitraum der Schulschließungen auch Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt.Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Content ist dabei, dass dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht; er muss auf Landessystemen oder -Plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastruktur betrieben werden. Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter. Ebenso ist ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur nicht förderfähig. Zeitlich befristet ist diese Förderung auf Ausgaben für die Dauer der Corona-bedingten Schulschließungen. Das heißt, dass bis zur jeweiligen landesweiten Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes die Beschaffung von 12-Monats-Lizenzen förderfähig ist, soweit diese günstiger ist als Monatslizenzen bis zum 31. Dezember 2020. Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeginns; dieser muss vor dem jeweiligen Landesstichtag der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs liegen.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 52
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen:
“Die Lose wurden in Medienpakete aufgeteilt. Die Medienpakete spiegeln den Markt der Medienanbieter wieder.”
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medienpaket 150
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterrichtssoftwarepaket📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Grundschulunterricht📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterricht im Sekundarbereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterricht in berufsbildenden weiterführenden Schulen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: E-Learning📦
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Rotenbergstr. 111
70190 Stuttgart
Beschreibung der Beschaffung:
“Medienlizenzen von 1.9.2020 bis 31.12.2020 (4 Monate) als Content-Erweiterung, welche die Anforderungen einer Medienbegutachtung aus Baden-Württemberg erfüllen.”
Beschreibung der Beschaffung
Medienlizenzen von 1.9.2020 bis 31.12.2020 (4 Monate) als Content-Erweiterung, welche die Anforderungen einer Medienbegutachtung aus Baden-Württemberg erfüllen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medienpaket 50
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 7
8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 8
9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 9
1️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 10
1️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 11
1️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medienpaket 10
Titel
Los-Identifikationsnummer: 12
1️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 13
1️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 14
1️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 15
1️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 16
1️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 17
1️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 18
1️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 19
2️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 20
2️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 21
2️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 22
2️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 23
2️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 24
2️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 25
2️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 26
2️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 27
2️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 28
2️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 29
3️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 30
3️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 31
3️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 32
3️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 33
3️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 34
3️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 35
3️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 36
3️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 37
3️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 38
3️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 39
4️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 40
4️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 41
4️⃣2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Medienpaket 5
Titel
Los-Identifikationsnummer: 42
4️⃣3️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 43
4️⃣4️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 44
4️⃣5️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 45
4️⃣6️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 46
4️⃣7️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 47
4️⃣8️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 48
4️⃣9️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 49
5️⃣0️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 50
5️⃣1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 51
5️⃣2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 52
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Beschleunigtes Verfahren aufgrund der Dringlichkeit einer Beschaffung von Content für die Bereitstellung der Medien zum Einsatz im Bereich der Schulbildung...”
Beschleunigtes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren aufgrund der Dringlichkeit einer Beschaffung von Content für die Bereitstellung der Medien zum Einsatz im Bereich der Schulbildung und digitalem Unterricht aufgrund der Corona-Krise. Die Lizenzen müssen zum Start des neuen Schuljahres in Baden-Württemberg bereitstehen.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-08-11
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-08-11
10:00 📅
“Leistungsbeschreibung – Medienpaketlose
Wir suchen empfohlene Bildungsmedien bevorzugt mit interaktiven Lerninhalten ab dem Produktionsjahr 2016, mit...”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 144-353744
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)