Medienlizenzen zur Förderung von Content

Landesmedienzentrum Baden-Württemberg

Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen- z. B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet.Die Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen der Länder und Kommunen zu sehen. Content ist daher nur dann förderfähig, wenn diese rauf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht. Diese Verbindung bedingt, dass der so beschaffte Content auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastrukturen betrieben werden muss. Ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. EUR den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.Zur Umsetzung dieser Förderlinie hat die Steuerungsgruppe zum DigitalPakt Schule am 16.4.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
In Anbetracht der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schulschließungen wird § 3 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule derart angewendet, dass für den befristeten Zeitraum der Schulschließungen auch Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt.Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Content ist dabei, dass dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht; er muss auf Landessystemen oder -Plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastruktur betrieben werden. Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter. Ebenso ist ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur nicht förderfähig. Zeitlich befristet ist diese Förderung auf Ausgaben für die Dauer der Corona-bedingten Schulschließungen. Das heißt, dass bis zur jeweiligen landesweiten Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes die Beschaffung von 12-Monats-Lizenzen förderfähig ist, soweit diese günstiger ist als Monatslizenzen bis zum 31. Dezember 2020. Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeginns; dieser muss vor dem jeweiligen Landesstichtag der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs liegen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-24 Auftragsbekanntmachung
2020-10-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Unterrichtssoftwarepaket
Referenznummer: LMZ-BW-2020/06-003
Kurze Beschreibung:
Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen- z. B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet.Die Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen der Länder und Kommunen zu sehen. Content ist daher nur dann förderfähig, wenn diese rauf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht. Diese Verbindung bedingt, dass der so beschaffte Content auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastrukturen betrieben werden muss. Ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. EUR den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.Zur Umsetzung dieser Förderlinie hat die Steuerungsgruppe zum DigitalPakt Schule am 16.4.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: In Anbetracht der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schulschließungen wird § 3 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule derart angewendet, dass für den befristeten Zeitraum der Schulschließungen auch Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt.Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Content ist dabei, dass dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht; er muss auf Landessystemen oder -Plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastruktur betrieben werden. Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter. Ebenso ist ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur nicht förderfähig. Zeitlich befristet ist diese Förderung auf Ausgaben für die Dauer der Corona-bedingten Schulschließungen. Das heißt, dass bis zur jeweiligen landesweiten Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes die Beschaffung von 12-Monats-Lizenzen förderfähig ist, soweit diese günstiger ist als Monatslizenzen bis zum 31. Dezember 2020. Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeginns; dieser muss vor dem jeweiligen Landesstichtag der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs liegen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterrichtssoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterrichtssoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Postanschrift: Rotenbergstr. 111
Postleitzahl: 70190
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.lmz-bw.de/ 🌏
E-Mail: vergabe@lmz-bw.de 📧
Telefon: +49 711/2850721 📞
Fax: +49 7112850781 📠
URL der Dokumente: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYUYYYR/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYUYYYR 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-353744
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeschreibung – Medienpaketlose Wir suchen empfohlene Bildungsmedien bevorzugt mit interaktiven Lerninhalten ab dem Produktionsjahr 2016, mit Onlinelizenzen (SESAM BW) für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2020 für folgende Fächer: — Sport ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/SPO;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/SPOPROFIL;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/SPO;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/SPOPROFIL; — Musik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/MUS;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/MUSPROFIL;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/MUS;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/MUSPROFIL; — Bildende Kunst ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/BK;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/BKPROFIL;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/BK;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/BKPROFIL; — Alltagskultur, Ernährung, Soziales – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/AES; — Aufbaukurs Informatik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/INF7;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/INF7; — Chemie ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/CH;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/CH; — Deutsch – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GS/D;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/D;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/D; — Englisch – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GS/E34;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/E1;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/E2;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/E1;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/E2; — Französisch – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GS/F34;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/F1;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/F2;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/F1;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/F2;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/F3;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/F4; — Informatik, Mathematik, Physik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/IMP;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/IMP; — Literatur und Theater ab Sek 1 – Gymnasium http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/LUT; — Mathematik – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GS/M;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/M;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/M; — Spanisch ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/SPA3;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/SPA4;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/SPA3PROFIL; — Technik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/T;http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/NWT. Verfahrensbeschreibung Die Ausschreibung findet im Losverfahren Zu 5er je 11, 10er je 30, 50er je 7, 150er je 4 Lose statt. Die Medien müssen eine Empfehlung der Medienbegutachtung Baden-Württembergs am LMZ BW haben. Ein Anbieter kann auf mehrere Lose bieten. Die Auswahl der Titel kann beliebig gemischt werden. Ein angebotener Titel darf nur in einem Los vorkommen. Bei Titeldubletten bitte immer nur den interaktiven Titel anbieten. Es dürfen keine Titel enthalten sein, die bereits landesweit in allen Medienzentren in Baden-Württemberg vorhanden sind. Ein Angebot für ein Los ist nur bei vollständig ausgefülltem Anhang „Angebotsliste Content Los“ gültig. Lizenzform SESAM BW (Sesam) Einkaufsbedingungen und Nutzerkreis Es gelten die Einkaufsbedingungen des Landesmedienzentrum BW. Lizenzdauer Die Lizenzdauer ist vom 1.9.2020 bis zum 31.12.2020. Es können auch 12 Monatslizenzen angeboten werden, falls diese günstiger sind als Monatslizenzen. Sollten sie über keine Monatslizenz oder über Jahreslizenzierungsmodelle verfügen, können wir nur unbefristete Lizenzen erwerben. Bitte legen sie in diesem Fall einen Nachweis dem Angebot bei, dass sie nicht über derartige Lizensierungsmodell verfügen. Bekanntmachungs-ID: CXUEYYUYYYR.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Corona-Hilfe I: Die Corona-Pandemie hat den Bedarf nach leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen in den Schulen und nach digitalen Bildungsinhalten deutlich gemacht. Bis Jahresende können Infrastrukturen und Inhalte zusammen beantragt und gefördert werden.Die Corona-Krise zeigt, wie dringlich die zeitgemäße digitale Ausstattung unserer Schulen ist. Um die dringenden Bedarfe nach einem Ausbau der technischen digitalen Infrastrukturen so rasch wie möglich zu befriedigen, hatte Bundesministerin Karliczek den Ländern am 19. März mitgeteilt, dass die Förderung von Infrastrukturen und Content zusammen beantragt und gefördert werden darf. Dies entspricht den mit dem DigitalPakt verfolgten Zielen in vollem Umfang und ohne Einschränkungen. Zugleich können Fördermittel eingesetzt werden, um den Bedarf nach digitalen Bildungsinhalten durch die Einbindung und Nutzung bestehender Repositorien der Länder, die Entwicklung neuer Inhalte, und die Einbindung von Drittquellen- z. B. in Form von Lizenzen – zu befriedigen. Diese mit den Ländern abgestimmte Ausweitung auf digitalen Content ist neu und bis zum Jahresende befristet.Die Bildungsinhalte sind als unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben im Zusammenhang mit Investitionen der Länder und Kommunen zu sehen. Content ist daher nur dann förderfähig, wenn diese rauf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht. Diese Verbindung bedingt, dass der so beschaffte Content auf Landessystemen oder -plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastrukturen betrieben werden muss. Ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur ist nicht förderfähig. Für die Nutzung digitaler Bildungsangebote und den Ausbau von Infrastrukturen zum Ausgleich von Schulschließungen wurden Mittel aus dem DigitalPakt Schule für landesweite und länderübergreifende Projekte im Umfang von 100 Mio. EUR den Ländern zugewiesen. Die Mittel sind durch die Länder daher unmittelbar nutzbar. Die Aufteilung der Mittel erfolgte nach dem in § 8 der VV zum DigitalPakt Schule festgehaltenen Königsteiner Schlüssel.Zur Umsetzung dieser Förderlinie hat die Steuerungsgruppe zum DigitalPakt Schule am 16.4.2020 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Mehr anzeigen
In Anbetracht der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Schulschließungen wird § 3 der Verwaltungsvereinbarung zum DigitalPakt Schule derart angewendet, dass für den befristeten Zeitraum der Schulschließungen auch Content zu den mit den Investitionen unmittelbar verbundenen Ausgaben zählt.Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Content ist dabei, dass dieser auf über den DigitalPakt geförderten Infrastrukturen läuft und somit eine unmittelbare Verbundenheit zu diesen Investitionen besteht; er muss auf Landessystemen oder -Plattformen bzw. über die Server der Landes-Infrastruktur betrieben werden. Nicht förderfähig ist autonom von der Landesinfrastruktur laufende Software, insbesondere auf Servern kommerzieller Anbieter. Ebenso ist ein reiner Lizenzerwerb auf Schulebene ohne Verbindung zu einer geförderten Landesinfrastruktur nicht förderfähig. Zeitlich befristet ist diese Förderung auf Ausgaben für die Dauer der Corona-bedingten Schulschließungen. Das heißt, dass bis zur jeweiligen landesweiten Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebes die Beschaffung von 12-Monats-Lizenzen förderfähig ist, soweit diese günstiger ist als Monatslizenzen bis zum 31. Dezember 2020. Entscheidend ist das Datum des Vertragsbeginns; dieser muss vor dem jeweiligen Landesstichtag der Wiederaufnahme des regulären Schulbetriebs liegen.
Mehr anzeigen
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 52
Informationen über Lose:
Die Lose wurden in Medienpakete aufgeteilt. Die Medienpakete spiegeln den Markt der Medienanbieter wieder.
Bezeichnung des Loses: Medienpaket 150
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Medienlizenzen von 1.9.2020 bis 31.12.2020 (4 Monate) als Content-Erweiterung, welche die Anforderungen einer Medienbegutachtung aus Baden-Württemberg erfüllen.
Losnummer: 2
3
4
Bezeichnung des Loses: Medienpaket 50
Losnummer: 5
6
7
8
9
10
11
Bezeichnung des Loses: Medienpaket 10
Losnummer: 12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
Bezeichnung des Loses: Medienpaket 5
Losnummer: 42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landesmedienzentrum Baden-Württemberg
Rotenbergstr. 111
70190 Stuttgart

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Beschleunigtes Verfahren aufgrund der Dringlichkeit einer Beschaffung von Content für die Bereitstellung der Medien zum Einsatz im Bereich der Schulbildung und digitalem Unterricht aufgrund der Corona-Krise. Die Lizenzen müssen zum Start des neuen Schuljahres in Baden-Württemberg bereitstehen.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://ausschreibungen.landbw.de/Satellite/notice/CXUEYYUYYYR/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Leistungsbeschreibung – Medienpaketlose
Wir suchen empfohlene Bildungsmedien bevorzugt mit interaktiven Lerninhalten ab dem Produktionsjahr 2016, mit Onlinelizenzen (SESAM BW) für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2020 für folgende Fächer:
— Bildende Kunst ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/BK;
— Alltagskultur, Ernährung, Soziales – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/AES;
— Aufbaukurs Informatik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/INF7;
— Chemie ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/CH;
— Informatik, Mathematik, Physik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/IMP;
— Literatur und Theater ab Sek 1 – Gymnasium http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/LUT;
— Spanisch ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/GYM/SPA3;
— Technik ab Sek 1 – Alle Schularten http://www.bildungsplaene-bw.de/,Lde/LS/BP2016BW/ALLG/SEK1/T;
Verfahrensbeschreibung
Die Ausschreibung findet im Losverfahren
Zu 5er je 11, 10er je 30, 50er je 7, 150er je 4 Lose statt.
Die Medien müssen eine Empfehlung der Medienbegutachtung Baden-Württembergs am LMZ BW haben.
Ein Anbieter kann auf mehrere Lose bieten.
Die Auswahl der Titel kann beliebig gemischt werden.
Ein angebotener Titel darf nur in einem Los vorkommen.
Bei Titeldubletten bitte immer nur den interaktiven Titel anbieten.
Es dürfen keine Titel enthalten sein, die bereits landesweit in allen
Medienzentren in Baden-Württemberg vorhanden sind.
Ein Angebot für ein Los ist nur bei vollständig ausgefülltem Anhang „Angebotsliste Content Los“ gültig.
Lizenzform
SESAM BW (Sesam)
Einkaufsbedingungen und Nutzerkreis
Es gelten die Einkaufsbedingungen des Landesmedienzentrum BW.
Lizenzdauer
Die Lizenzdauer ist vom 1.9.2020 bis zum 31.12.2020. Es können auch 12 Monatslizenzen angeboten werden, falls diese günstiger sind als Monatslizenzen. Sollten sie über keine Monatslizenz oder über Jahreslizenzierungsmodelle verfügen, können wir nur unbefristete Lizenzen erwerben. Bitte legen sie in diesem Fall einen Nachweis dem Angebot bei, dass sie nicht über derartige Lizensierungsmodell verfügen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYUYYYR.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 144-353744 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 209-509972
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 144-353744
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYUYYYC

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis Einzellizenz
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Quelle: OJS 2020/S 209-509972 (2020-10-22)