Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit Mehlspeisen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-24.
Auftragsbekanntmachung (2020-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mehlwaren
Referenznummer: Verg_EU-060_20
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit Mehlspeisen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit Mehlspeisen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mehlwaren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-28 📅
Datum des Beginns: 2020-12-01 📅
Datum des Endes: 2022-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 167-402581
ABl. S-Ausgabe: 167
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit Mehlspeisen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung wird für 2 Jahre geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.11.2020 und endet am 30.11.2022. Es besteht die Option zur zweimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr — längstens bis zum 30.11.2022.
Der Vertrag endet automatisch wenn die Maximalauftragssumme i. H. v. 538 000,00 EUR netto erreicht sind, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: www.regierung-oberbayern.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Quelle: OJS 2020/S 167-402581 (2020-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit Mehlspeisen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der 7 Mensen und von 5 StuBistros mit Mehlspeisen TK. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mind. 1 Unternehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.12.2020 und endet für die ersten beiden Jahre am 30.11.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 2-malig möglicher Verlängerung um je 1 Jahr automatisch, spätestens jedoch am 30.11.2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk München — Anstalt des öffentlichen Rechts
Kontakt
Telefon: +49 89381961738📞
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 538 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe VI.4.1).
Quelle: OJS 2020/S 212-516498 (2020-10-27)