Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien. Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen. Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-29.
Auftragsbekanntmachung (2020-04-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Zählerablesung
Referenznummer: Messdienstleistungen GWC GmbH 2020, 03.06.2020
Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Zählerablesung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Cottbus, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-05 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2030-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 087-207499
ABl. S-Ausgabe: 87
Zusätzliche Informationen
Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abzugeben.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10-Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist der Nachweis einzureichen, dass die ausgeschriebene Leistung erbracht werden darf.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH
Poststelle /Büro 118
Werbener Straße 3
03046 Cottbus
Zusätzliche Informationen:
Zur Angebotsöffnung werden keine Bieter als Gasthörer zugelassen.
Die Angebote sind vor Ablauf der Angebotsfrist elektronisch abzugeben.
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
1. Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
2. Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
3. Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
4. Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z. B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90DV9Q
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE)
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter ist verpflichtet Verstöße im Vergabeverfahren spätestens 10 Kalendertage nach Erkennen gegenüber dem Auftraggeber anzuzeigen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber angezeigt werden.
Quelle: OJS 2020/S 087-207499 (2020-04-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Die Gebäudewirtschaft Cottbus GmbH schreibt hiermit für ausgewählte Liegenschaften die klassischen Messdienstleistungen ihrer Wohnanlagen aus. Diese Messdienstleistungen umfassen die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung für die externe Heiz- und Wasserkostenabrechnung. Grundlage bilden hier die Bestimmungen aus der Heizkostenverordnung, der Betriebskostenverordnung sowie einschlägiger technischer Normen und Richtlinien.
Die Ausschreibung erfolgt in Form von einem Los, das insgesamt 77 Liegenschaften mit 2 640 ME enthält. Bis auf 4 (Reko) sind alle Liegenschaften bereits mit Funktechnologie ausgestattet und sollen komplett mit fernauslesbarer Funktechnologie ausgerüstet werden, um den Anforderungen aus der neuen Energieeffizienzrichtlinie zu entsprechen.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Rechnungslegung:
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
(2) Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
(3) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
(4) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90DTGR
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
Der AG zahlt in der Regel binnen eines Monats nach Eingang der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Voraussetzung dafür ist die unter §3 (3) benannte Einhaltung des abgestimmten Zeitraumes zur Rechnungslegung.
(2) Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
(3) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
(4) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y90DTGR
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Es werden für die Geräteanmietung und den Abrechnungsservice/Dienstleistung in Anlehnung an die technische Laufzeit der Heizkostenverteiler grundsätzlich 10 -Jahresverträge angestrebt. Bei Kalt- und Warmwasserzählern sowie Wärmemengenzähler ist nach 5 Vertragsjahren ein kostenloser Eichaustausch durchzuführen. Während der Vertragslaufzeit zu ersetzende oder durch technische bzw. gesetzliche Anforderungen neu eingebaute Geräte sind in der Gerätemiete so zu kalkulieren, dass sie zeitnah mit den übrigen Geräten auslaufen. Grundlage bilden die angebotenen Jahrespreise aus der Ausschreibung. Die Kalkulation der Dienstleistung bzw. des Abrechnungsservice ist so zu gestalten, dass sie über die Gesamtlaufzeit der 10 Vertragsjahre als fest vereinbart gilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cottbus
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
(1) Die erbrachten Leistungen gemäß § 3 (4) sind jährlich abzurechnen. Die Abrechnung der Gerätemiete und Dienstleistung ist getrennt nach den Betriebskostenpositionen Heizung/Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen zu erstellen. Wirtschafts- und Abrechnungseinheiten sind auf Wunsch des AG auf den Rechnungen auszuweisen. Es wird darauf hingewiesen, dass in einzelnen Liegenschaften die Größe der Abrechnungseinheiten von Heizung und Warmwasser zum einen und Kaltwasser zum anderen unterschiedlich sein kann.
(2) Die Zahlung der Rechnungsbeiträge erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und innerhalb der in Abs. (1) genannten Frist.
(3) Eventuell vom AG zu beauftragende Zusatzleistungen werden dem AN entsprechend seinem Angebot gesondert vergütet.
(4) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.
(4) Als wirksamen Beitrag für den Umweltschutz verpflichten sich AG und AN den Papierverbrauch auf ein notwendiges Minimum zu beschränken. Der AN hat insbesondere auf überflüssige Kopien von z.B. Rechnungen, Überweisungsbelegen und allgemeinen Informationen zu verzichten.