Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Metallkeramik-Platinen
27/RV_PU17B_2020
Produkte/Dienstleistungen: Nichtbestückte Leiterplatten📦
Kurze Beschreibung:
“Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope...”
Kurze Beschreibung
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aluminiumoxid📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hauptplatinen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Keramikplatten📦
Ort der Leistung: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt”
Beschreibung der Beschaffung:
“Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hoch dichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hoch dichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen. Der Gesamtbedarf wird innerhalb des Vertragszeitraumes über gesonderte Bestellungen abgerufen.
Der Vertrag über die Fertigung der vollen Stückzahl (Vor- und Hauptserie) kommt nur zustande, wenn die Vor-Serien aller Platinen-Typen durch GSI abgenommen sind. Auf den Abruf der optionalen Stückzahl zur Reserve besteht kein Anspruch.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option diese 2 x um je 1 Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren wird nicht überschritten.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Optionen dienen der nachträglichen Beschaffung zur Reserve, wenn erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Abruf...”
Beschreibung der Optionen
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Optionen dienen der nachträglichen Beschaffung zur Reserve, wenn erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der Optionen. Die optionalen Leistungen sind nicht wertungsrelevant.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestanforderungen an die Referenzen Hinweis: Die Anforderungen können auch über eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer nachgewiesen werden; die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen an die Referenzen Hinweis: Die Anforderungen können auch über eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer nachgewiesen werden; die Darstellung sollte die geforderten Erfahrungen für den Auftraggeber nachvollziehbar und ausführlich belegen (ggf. zusätzliche Dokumente beifügen):
1. Erfahrung bei der Herstellung und Bearbeitung von hoch dichter Aluminiumoxidkeramik für den UHV Bereich, mit entsprechenden Prüfmethoden und Materialzertifikaten,
2. Erfahrung mit Silber-Metallisierung von Aluminium-Platinen für den UHV Bereich, mit entsprechender Prüfmethoden,
3. Erfahrungen in der Dickschicht Technologie (Thick-Film) und Siebdruck-Technik auf Aluminiumoxid-Substraten für Anwendungen im UHV Bereich, falls diese Technik Anwendung findet,
4. Erfahrungen in der Dünnschicht Technologie (Thin-Film, e. g. Sputtering) für Metallisierung auf Aluminiumoxid-Substraten für Anwendungen im UHV Bereich, falls diese Technik Anwendung findet,
5. Erfahrung im Umgang mit der erforderlichen Messtechnik zur Qualitätsprüfung, sowohl für die Keramiksubstrate als auch für die metallisierten Platinen,
6. Qualitätsstandards für Fertigungsprozesse zumindest gleichwertig zu DIN EN ISO 9001.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Mindestanforderungen „technische Leitungsfähigkeit".
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-07-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRDA
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 108-261260 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope...”
Kurze Beschreibung
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020“ ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hochdichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird...”
Beschreibung der Beschaffung
Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hochdichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen. Der Gesamtbedarf wird innerhalb des Vertragszeitraumes über gesonderte Bestellungen abgerufen.
Der Vertrag über die Fertigung der vollen Stückzahl (Vor- und Hauptserie) kommt nur zustande, wenn die Vor-Serien aller Platinen-Typen durch GSI abgenommen sind. Auf den Abruf der optionalen Stückzahl zur Reserve besteht kein Anspruch.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 108-261260
Information über die Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Der öffentliche Auftraggeber wird keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der oben genannten Vorabinformation vergeben
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Friatec AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Kyocera Fineceramics Solution GmbH (Friatec)
Postanschrift: Steinzeugstraße 50
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68229
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6214861347📞
Fax: +49 621486251347 📠
Region: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 440 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 335 296 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRCG
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 240-593032 (2020-12-04)