Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen. Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Nichtbestückte Leiterplatten
Referenznummer: 27/RV_PU17B_2020
Kurze Beschreibung:
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Nichtbestückte Leiterplatten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Aluminiumoxid📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRDA
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRDA
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020" ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hoch dichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen. Der Gesamtbedarf wird innerhalb des Vertragszeitraumes über gesonderte Bestellungen abgerufen.
Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hoch dichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen. Der Gesamtbedarf wird innerhalb des Vertragszeitraumes über gesonderte Bestellungen abgerufen.
Der Vertrag über die Fertigung der vollen Stückzahl (Vor- und Hauptserie) kommt nur zustande, wenn die Vor-Serien aller Platinen-Typen durch GSI abgenommen sind. Auf den Abruf der optionalen Stückzahl zur Reserve besteht kein Anspruch.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre mit der Option diese 2 x um je 1 Jahr zu verlängern. Die Gesamtlaufzeit von 4 Jahren wird nicht überschritten.
Beschreibung der Optionen:
Die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Optionen dienen der nachträglichen Beschaffung zur Reserve, wenn erforderlich. Es besteht kein Anspruch auf Abruf der Optionen. Die optionalen Leistungen sind nicht wertungsrelevant.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Mindeststandards:
Mindestanforderungen an die Referenzen Hinweis: Die Anforderungen können auch über eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer nachgewiesen werden; die Darstellung sollte die geforderten Erfahrungen für den Auftraggeber nachvollziehbar und ausführlich belegen (ggf. zusätzliche Dokumente beifügen):
Mindestanforderungen an die Referenzen Hinweis: Die Anforderungen können auch über eine Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer nachgewiesen werden; die Darstellung sollte die geforderten Erfahrungen für den Auftraggeber nachvollziehbar und ausführlich belegen (ggf. zusätzliche Dokumente beifügen):
1. Erfahrung bei der Herstellung und Bearbeitung von hoch dichter Aluminiumoxidkeramik für den UHV Bereich, mit entsprechenden Prüfmethoden und Materialzertifikaten,
2. Erfahrung mit Silber-Metallisierung von Aluminium-Platinen für den UHV Bereich, mit entsprechender Prüfmethoden,
3. Erfahrungen in der Dickschicht Technologie (Thick-Film) und Siebdruck-Technik auf Aluminiumoxid-Substraten für Anwendungen im UHV Bereich, falls diese Technik Anwendung findet,
4. Erfahrungen in der Dünnschicht Technologie (Thin-Film, e. g. Sputtering) für Metallisierung auf Aluminiumoxid-Substraten für Anwendungen im UHV Bereich, falls diese Technik Anwendung findet,
5. Erfahrung im Umgang mit der erforderlichen Messtechnik zur Qualitätsprüfung, sowohl für die Keramiksubstrate als auch für die metallisierten Platinen,
6. Qualitätsstandards für Fertigungsprozesse zumindest gleichwertig zu DIN EN ISO 9001.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Mindestanforderungen „technische Leitungsfähigkeit".
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-07-10 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRDA
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber/Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 108-261260 (2020-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020“ ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Zurzeit entsteht in Darmstadt das internationale Beschleunigerzentrum FAIR, eines der größten Forschungsvorhaben weltweit. Mit FAIR werden seltene Isotope und Antiprotonen im Labor erzeugt und erforscht werden, wie sie sonst nur im Universum vorkommen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus aller Welt erwarten neue Einblicke in den Aufbau der Materie und die Entwicklung des Universums, vom Urknall bis heute. FAIR wird beim GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung gebaut. Die dort existierenden Beschleunigeranlagen werden ein Teil von FAIR werden und dann als erste Beschleunigungsstufe dienen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020“ ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020“ ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Die vorliegende geplante Beschaffung „27/RV_PU17B_2020“ ist Teil der Strahlkühlung. Strahlkühlungssysteme (Beam-Cooling-Systems) sind komplexe Einbauten in den Ringbeschleunigern und notwendig um die Eigenschaften des Teilchenstrahls zu verbessern. Sie sind unabdingbar um Strahlen zu akkumulieren (Intensitätserhöhung für Experimente) und um die erzeugten sekundären Strahlen (seltene Isotope, Antiprotonen) für die weitere Nutzung in den Anlagen zu präparieren. Außerdem ermöglichen sie eine große Bandbreite von effizienten Strahlmanipulationen und Präzisionsexperimenten im Synchrotron und den Speicherringen.
Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hochdichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen. Der Gesamtbedarf wird innerhalb des Vertragszeitraumes über gesonderte Bestellungen abgerufen.
Konkret werden für einen kryogenen HF-Aufbau im Ultrahochvakuum 3 verschiedene Typen Platinen aus hochdichter Aluminiumoxid-Keramik benötigt. Hierfür wird ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von bis zu 4 Jahren geschlossen. Der Gesamtbedarf wird innerhalb des Vertragszeitraumes über gesonderte Bestellungen abgerufen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-24 📅
Name: Kyocera Fineceramics Solution GmbH (Friatec)
Postanschrift: Steinzeugstraße 50
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68229
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6214861347📞
Land: Mannheim, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 335 296 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.