Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Microsoft Campus Software-Lizenzen
ZB-2020-004
Produkte/Dienstleistungen: Betriebssystemsoftwarepaket für Personalcomputer (PC)📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Softwarelizenzen für Microsoft-Softwareprodukte zur Nutzung durch Mitarbeitende und Studierende der Universität des Saarlandes.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Gemäß Eigenerklärung Formblatt 124_LD
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-24
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-24
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: „Der...”
1) Zusatz zur Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Öffentlichen Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträgen: „Der Bieter verpflichtet sich zur Einhaltung des saarländischen Tariftreuegesetzes in der jeweils gültigen Fassung und reicht mit der Angebotsabgabe die unterschriebene Verpflichtungserklärung ein. Dies gilt nicht für Vergaben, deren Leistungserbringung durch Unternehmer oder Nachunternehmer erfolgt, die ihren Sitz im EU Ausland haben und deren Arbeitnehmer den Auftrag ausschließlich in diesem Staat ausführen"
2) Die Allgemeinen Vertragsbedingungen (VOL/B) werden gemäß § 29 Abs. 2 VgV bzw. 21 Abs. 2 UVgO Bestandteil des Vertrags.
3) Enthalten die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, nach Meinung des Bieters Unklarheiten (z.B. Widersprüche, Mehrdeutigkeiten, Missverständnisse),
So hat der Bieter den Auftraggeber vor Angebotsabgabe unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Die letzte Mitteilung muss bis zur genannten Frist zur Einreichung von Angebotsfragen beim Auftraggeber eingehen.
4) Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYY6K.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammern des Saarlandes, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Straße 17
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815014994📞
E-Mail: vergabekammern@wirtschaft.saarland.de📧
Fax: +49 6815013506 📠
URL: https://www.saarland.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 038-089395 (2020-02-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von Softwarelizenzen für Microsoft- Softwareprodukte zur Nutzung durch Mitarbeitende und Studierende der Universität des Saarlandes.”
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 177191.60 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 038-089395
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Nexway AG
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Nexway AG
Postanschrift: Vincenz-Prießnitz-Str. 3
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721964580📞
E-Mail: joerg.bertsche@asknet.de📧
Fax: +49 7219645899 📠
Region: Karlsruhe, Stadtkreis🏙️
URL: http://www.asknet.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 250 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 191957.57 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRBYYHQ
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sollten Sie eine Rüge erheben, die der Auftraggeber zurückweist, muss ein auf die Rüge gestützter Nachprüfungsantrag spätestens am 15. Kalendertag nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingehen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Vorsorglich wird auch auf die Fristen gemäß § 134 Abs. 1 und 2, § 135 Abs. 2 sowie § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB hingewiesen.
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Quelle: OJS 2020/S 248-616913 (2020-12-16)