Die Ausschreibung zielt auf die Beschaffung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines auf einem Rasterelektronenmikroskop basierenden automatisierten Analysators für Mineral- und Recyclatphasen (automatisierter Mineralanalysator) als integraler Bestandteil eines Demonstrators für multiskalige und hyperspektrale Charakterisierung komplexer sekundärer Rohstoffe.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Mineralanalysator
EUOV2011
Produkte/Dienstleistungen: Rasterelektronenmikroskope📦
Kurze Beschreibung:
“Die Ausschreibung zielt auf die Beschaffung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines auf einem Rasterelektronenmikroskop basierenden...”
Kurze Beschreibung
Die Ausschreibung zielt auf die Beschaffung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines auf einem Rasterelektronenmikroskop basierenden automatisierten Analysators für Mineral- und Recyclatphasen (automatisierter Mineralanalysator) als integraler Bestandteil eines Demonstrators für multiskalige und hyperspektrale Charakterisierung komplexer sekundärer Rohstoffe.
1️⃣
Ort der Leistung: Mittelsachsen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg
DEUTSCHLAND”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Grundgerät (Rasterelektronenmikroskop) muss für den genehmigungsfreien Betrieb als Störstrahler gemäß Strahlenschutzverordnung zugelassen sein (maximale...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Grundgerät (Rasterelektronenmikroskop) muss für den genehmigungsfreien Betrieb als Störstrahler gemäß Strahlenschutzverordnung zugelassen sein (maximale Anregungsspannung 30 kV). Es soll schwingungsgedämpft auf einer Maximalfläche von 3 m aufstellbar sein und muss mit einer unabhängigen Stromversorgung ausgestattet werden.
Zur Ausstattung des Rasterelektronenmikroskops gehört eine Schottky Feldemissionskathode, die eine minimale Anregungsspannung von 0,5 keV sowie Strahlströme im Bereich von 5 pA bis 200 nA gewährleistet. Das Gerät muss strahlstromstabilisiert arbeiten. Der Vergrößerungsbereich muss zwischen 10- und 750000-facher Vergrößerung, bei Scangeschwindigkeiten zwischen 20 ns und 1 ms pro Pixel, liegen.
Das Gerät muss mit mindestens 2 peltiergekühlten SDD Detektoren (Energieauflösung bei Mn-Kα mindestens 129 eV) mit einer Detektorfläche von mindestens 30 mm ausgestattet sein. Die Detektoren müssen für hohe Zählraten (mindestens 600 kcps gemessen an Pt) und einer guten Energieauflösung bei diesen hohen Zählraten (im Bereich < 180 eV bei 400 kcps) ausgelegt sein.
Die Detektorausstattung umfasst einen SE-Detektor (Everhart-Thornley Detektor), einen BSE-Szintillationsdetektor, ausgelegt für die zeitgleiche Nutzung éines Kathodolumineszenzdetektors, der als panchromatischer Detektor ausgelegt sein muss.
Der Probetisch muss 4-achsig und compuzentrisch gestaltet und mit integrierten BSE/EDS Kalibrierstandards sowie einem Faradaycup ausgestattet sein. Der entsprechende Probenhalter muss eine genau definierte Mindestmenge an Proben in verschiedenen Standardformaten aufnehmen können. Maximal tolerierbare Positionsabweichungen nach maximalem Verfahrweg in x- und y-Richtung betragen 2 μm. Die Größe einer vollständig analysierbaren Probe muss mindestens 130 x 130 mm betragen.
Das ölfreie Vakuumsystem muss Hochvakuum in Säule und Probenkammer sowie UHV Bedingungen für die Schottky Feldemissionskathode garantieren.
Das System muss Hardware- und/oder Software-Tools für die Bewertung neuartiger Kontrastverfahren der Automatisierten Mineralogie zur Erfassung von Daten, die die Unterscheidung von Körnern mit ähnlicher mineralogischer (Phasen-)Zusammensetzung ermöglichen, umfassen.
Die Auswertesoftware für die automatisierte Mineralogie muss detailliert benannte Anforderungen erfüllen. Zusätzlich müssen alle Daten die mittels dieses Softewarepakets erfasst werden können, in einem benutzerdefinierten Format verfügbar sein, das mit der Softwareentwicklung des Käufers zur Modellierung prädiktiver geometallurgischer Modelle kompatibel ist. Des weiteren muss die Gerätesoftware die offline Bearbeitung der EDS — Spektren sowie den pixelweisen Export von A154 Spektren ermöglichen. Die maximal mögliche Pixelanzahl pro digital gespeichertem Bild soll 16384 x 16384 Pixel nicht unterschreiten.
In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 168
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten...”
Beschreibung der Optionen
In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren. Das HZDR beabsichtigt die Ergebnisse zu veröffentlichen oder öffentlich zu präsentieren. Der Auftragnehmer erklärt sich dazu bereit, mit dem HZDR über den Abschluss eines entsprechenden F&E Vertrages zu verhandeln.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer 100395992
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Staats, in dem der Bieter niedergelassen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung.” Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 1 Referenz in Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (erbracht in den letzten 3 Jahren)”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-10-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-10-20
12:01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 183-441469 (2020-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Grundgerät (Rasterelektronenmikroskop) muss für den genehmigungsfreien Betrieb als Störstrahler gemäß Strahlenschutzverordnung zugelassen sein (maximale...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Grundgerät (Rasterelektronenmikroskop) muss für den genehmigungsfreien Betrieb als Störstrahler gemäß Strahlenschutzverordnung zugelassen sein (maximale Anregungsspannung 30 kV). Es soll schwingungsgedämpft auf einer Maximalfläche von 3 m aufstellbar sein und muss mit einer unabhängigen Stromversorgung ausgestattet werden. Zur Ausstattung des Rasterelektronenmikroskops gehört eine Schottky Feldemissionskathode, die eine minimale Anregungsspannung von 0,5 keV sowie Strahlströme im Bereich von 5 pA bis 200 nA gewährleistet. Das Gerät muss strahlstromstabilisiert arbeiten. Der Vergrößerungsbereich muss zwischen 10- und 750000-facher Vergrößerung, bei Scangeschwindigkeiten zwischen 20 ns und 1 ms pro Pixel, liegen.
Das Gerät muss mit mindestens 2 peltiergekühlten SDD Detektoren (Energieauflösung bei Mn-Kα mindestens 129 eV) mit einer Detektorfläche von mindestens 30 mm ausgestattet sein. Die Detektoren müssen für hohe Zählraten (mindestens 600 kcps gemessen an Pt) und einer guten Energieauflösung bei diesen hohen Zählraten (im Bereich < 180 eV bei 400 kcps) ausgelegt sein.
Die Detektorausstattung umfasst einen SE-Detektor (Everhart-Thornley Detektor), einen BSE-Szintillationsdetektor, ausgelegt für die zeitgleiche Nutzung eines Kathodolumineszenzdetektors, der als panchromatischer Detektor ausgelegt sein muss.
Der Probetisch muss 4-achsig und compuzentrisch gestaltet und mit integrierten BSE/EDS Kalibrierstandards sowie einem Faradaycup ausgestattet sein. Der entsprechende Probenhalter muss eine genau definierte Mindestmenge an Proben in verschiedenen Standardformaten aufnehmen können. Maximal tolerierbare Positionsabweichungen nach maximalem Verfahrweg in x- und y-Richtung betragen 2 μm. Die Größe einer vollständig analysierbaren Probe muss mindestens 130 x 130 mm betragen.
Das ölfreie Vakuumsystem muss Hochvakuum in Säule und Probenkammer sowie UHV Bedingungen für die Schottky Feldemissionskathode garantieren.
Das System muss Hardware- und/oder Software-Tools für die Bewertung neuartiger Kontrastverfahren der Automatisierten Mineralogie zur Erfassung von Daten, die die Unterscheidung von Körnern mit ähnlicher mineralogischer (Phasen-)Zusammensetzung ermöglichen, umfassen.
Die Auswertesoftware für die automatisierte Mineralogie muss detailliert benannte Anforderungen erfüllen. Zusätzlich müssen alle Daten die mittels dieses Softewarepakets erfasst werden können, in einem benutzerdefinierten Format verfügbar sein, das mit der Softwareentwicklung des Käufers zur Modellierung prädiktiver geometallurgischer Modelle kompatibel ist. Des weiteren muss die Gerätesoftware die offline Bearbeitung der EDS — Spektren sowie den pixelweisen Export von A154 Spektren ermöglichen. Die maximal mögliche Pixelanzahl pro digital gespeichertem Bild soll 16384 x 16384 Pixel nicht unterschreiten.
In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 183-441469
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Mineralanalysator
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: TESCAN GmbH
Postanschrift: Zum Lonnenhohl 46
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 23192736010📞
E-Mail: ausschreibung-tde@tescan.com📧
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
“Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des...”
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 217-530359 (2020-11-02)