Mineralanalysator

Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.

Die Ausschreibung zielt auf die Beschaffung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines auf einem Rasterelektronenmikroskop basierenden automatisierten Analysators für Mineral- und Recyclatphasen (automatisierter Mineralanalysator) als integraler Bestandteil eines Demonstrators für multiskalige und hyperspektrale Charakterisierung komplexer sekundärer Rohstoffe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-16.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-16 Auftragsbekanntmachung
2020-11-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rasterelektronenmikroskope
Referenznummer: EUOV2011
Kurze Beschreibung:
Die Ausschreibung zielt auf die Beschaffung, Lieferung und betriebsfertige Installation eines auf einem Rasterelektronenmikroskop basierenden automatisierten Analysators für Mineral- und Recyclatphasen (automatisierter Mineralanalysator) als integraler Bestandteil eines Demonstrators für multiskalige und hyperspektrale Charakterisierung komplexer sekundärer Rohstoffe.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rasterelektronenmikroskope 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf e. V.
Postanschrift: Bautzner Landstraße 400
Postleitzahl: 01328
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.hzdr.de 🌏
E-Mail: vergabe@hzdr.de 📧
Fax: +49 3512603166 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17496146928-3ef89c11132718db 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 183-441469
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Grundgerät (Rasterelektronenmikroskop) muss für den genehmigungsfreien Betrieb als Störstrahler gemäß Strahlenschutzverordnung zugelassen sein (maximale Anregungsspannung 30 kV). Es soll schwingungsgedämpft auf einer Maximalfläche von 3 m
Zur Ausstattung des Rasterelektronenmikroskops gehört eine Schottky Feldemissionskathode, die eine minimale Anregungsspannung von 0,5 keV sowie Strahlströme im Bereich von 5 pA bis 200 nA gewährleistet. Das Gerät muss strahlstromstabilisiert arbeiten. Der Vergrößerungsbereich muss zwischen 10- und 750000-facher Vergrößerung, bei Scangeschwindigkeiten zwischen 20 ns und 1 ms pro Pixel, liegen.
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Das Gerät muss mit mindestens 2 peltiergekühlten SDD Detektoren (Energieauflösung bei Mn-Kα mindestens 129 eV) mit einer Detektorfläche von mindestens 30 mm
Die Detektorausstattung umfasst einen SE-Detektor (Everhart-Thornley Detektor), einen BSE-Szintillationsdetektor, ausgelegt für die zeitgleiche Nutzung éines Kathodolumineszenzdetektors, der als panchromatischer Detektor ausgelegt sein muss.
Der Probetisch muss 4-achsig und compuzentrisch gestaltet und mit integrierten BSE/EDS Kalibrierstandards sowie einem Faradaycup ausgestattet sein. Der entsprechende Probenhalter muss eine genau definierte Mindestmenge an Proben in verschiedenen Standardformaten aufnehmen können. Maximal tolerierbare Positionsabweichungen nach maximalem Verfahrweg in x- und y-Richtung betragen 2 μm. Die Größe einer vollständig analysierbaren Probe muss mindestens 130 x 130 mm
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Das ölfreie Vakuumsystem muss Hochvakuum in Säule und Probenkammer sowie UHV Bedingungen für die Schottky Feldemissionskathode garantieren.
Das System muss Hardware- und/oder Software-Tools für die Bewertung neuartiger Kontrastverfahren der Automatisierten Mineralogie zur Erfassung von Daten, die die Unterscheidung von Körnern mit ähnlicher mineralogischer (Phasen-)Zusammensetzung ermöglichen, umfassen.
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Die Auswertesoftware für die automatisierte Mineralogie muss detailliert benannte Anforderungen erfüllen. Zusätzlich müssen alle Daten die mittels dieses Softewarepakets erfasst werden können, in einem benutzerdefinierten Format verfügbar sein, das mit der Softwareentwicklung des Käufers zur Modellierung prädiktiver geometallurgischer Modelle kompatibel ist. Des weiteren muss die Gerätesoftware die offline Bearbeitung der EDS — Spektren sowie den pixelweisen Export von A154 Spektren ermöglichen. Die maximal mögliche Pixelanzahl pro digital gespeichertem Bild soll 16384 x 16384 Pixel nicht unterschreiten.
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In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren.
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Dauer: 168 Tage
Beschreibung der Optionen:
In Anbetracht der zu erwartenden großen methodischen Herausforderungen insbesondere bei der Etablierung neuartiger Kontrastverfahren zur automatisierten Trennung von Körnern gleicher Phasen strebt das HZDR den Abschluss eines gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsvertrages mit der Lieferfirma an, um diese zu optimieren und so weit wie möglich zu automatisieren. Das HZDR beabsichtigt die Ergebnisse zu veröffentlichen oder öffentlich zu präsentieren. Der Auftragnehmer erklärt sich dazu bereit, mit dem HZDR über den Abschluss eines entsprechenden F&E Vertrages zu verhandeln.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fond für regionale Entwicklung (EFRE) Antragsnummer 100395992
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz-Institut Freiberg für Ressourcentechnologie
Chemnitzer Straße 40
09599 Freiberg
DEUTSCHLAND

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriftendes Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung.
Mindeststandards:
Mindestens 1 Referenz in Art und Umfang vergleichbar mit der ausgeschriebenen Leistung (erbracht in den letzten 3 Jahren)

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): technische Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Großforschungseinrichtung
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Vergabe- und Beschaffungswesen
Internetadresse: www.hzdr.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17496146928-3ef89c11132718db 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
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3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 183-441469 (2020-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-530359
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 183-441469
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Der Gesamtwert der Beschaffung unter II.1.7) und der Gesamtwert des Auftrages unter V.2.4) werden zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des vorgesehenen Auftragnehmers nicht bekannt gegeben. Daher wurde der fiktive Wert 0,01 EUR eingetragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Detektorausstattung umfasst einen SE-Detektor (Everhart-Thornley Detektor), einen BSE-Szintillationsdetektor, ausgelegt für die zeitgleiche Nutzung eines Kathodolumineszenzdetektors, der als panchromatischer Detektor ausgelegt sein muss.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutschland

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Name: TESCAN GmbH
Postanschrift: Zum Lonnenhohl 46
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 23192736010 📞
E-Mail: ausschreibung-tde@tescan.com 📧
Land: Dortmund, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
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(3) der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 217-530359 (2020-11-02)