Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1. bis III.2.4. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. K+S Ingenieur-Consult GmbH & Co. KG, Waldaustrasse 13, 90441 Nürnberg,
2. SSF Ingenieure AG, Domagkstraße 1a, 80807 München,
3. Dipl. Ing. (FH) Geza Varga, Gögginger Straße 13a, 86159 Augsburg,
4. pwb Ingenieurgesellschaft für Baubetriebsmanagement mbH, Marsstraße 26, 80335 München,
5. Rücker + Schindele Beratende Ingenieure, Kapellenweg 6, 81371 München,
6. Ing.-büro Donik GbR, Augsburger Straße 13, 86368 Gersthofen,
7. Ingenieurbüro Nitzsche, Wertachbrucker-Tor-Str. 1, 86152 Augsburg,
8. Ingenieurgemeinschaft BUNG/BPB (bauüberwachende Stelle); Vertreter dieser Inge ist BUNG – Baumanagement GmbH, Englerstr. 4, 69126 Heidelberg,
9. Day & Light Lichtplanung, Welserstr. 25, 81373 München,
10. AudioCoustic GbR, Hauptstraße 58a, 82386 Huglfing,
11. Emch + Berger GmbH, Am Plärrer 33, 90443 Nürnberg,
12. Signon Deutschland GmbH, Berliner Str. 7, 01067 Dresden,
13. Sweco GmbH, Alte Reichsstraße 2, 86356 Neusäß-Steppach,
14. Robert Heinhaus, Ing.-Büro für Brückenbau, Konrad-Adenauer Allee 53, 86150 Augsburg,
15. Ingenieurbüro Schuller, Maximilianstraße 47, 86150 Augsburg,
16. HÄCKER Planungsbüro für Aufzugs- und Fördertechnik GmbH&CO. KG; Marktplatz 6, 76356 Weingarten,
17. Allgeier Management Beratung GmbH, Mörikestr. 19, 89077 Ulm,
18. Emch+Berger GmbH, Am Plärrer 33, 90443 Nürnberg,
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.