Beschreibung der Beschaffung
1.1. Lage der Baustelle/Auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft Steinfurt-Warendorf Geschäftsstelle Beckum am Schlenkhoffs Weg 57 entstehen im Rahmen eines Modernisierungskonzeptes auf dem bestehenden Grundstück neue Ausbildungswerkstätten für die Gewerke Tischler, KFZ/Maler, Elektro, Schweißen sowie eine Kantine. Nach Komplett- und Teilabbruch von Bestandsgebäuden wird der Neubau durch 4 Baukörper gebildet.
Das Baugelände im Bereich der geplanten Bauflächen ist geneigt; es steigt von Südwesten bis in die nördliche Grundstücksecke um ca. 2,00 m auf etwa 111,60 m NN an.
1.2. PKW-Verkehr/Die Zu- und Ausfahrt erfolgt aus südöstlicher Richtung über den Schlenkhoffs Weg. Der Anschluss an das übergeordnete Straßennetz erfolgt über die A2 sowie über die Bundesstraßen B58 und B475.
Parkplätze sind auf dem Gelände der Kreishandwerkerschaft nur in begrenzter Anzahl vorhanden. Weitere öffentliche Parkplätze sind an der Vorhelmer Straße und an der Römerkampfbahn vorhanden.
1.3. LKW-Verkehr/Die Zufahrt für LKW (Ver- und Entsorgung sowie die Möglichkeit der Anlieferung bzw. des Transports von Maschinenbauelementen o. ä.) zum Gebäude erfolgt analog zum PKW-Verkehr. Aufgrund der beengten Parkplatzflächen ist nur eine Anlieferung und kein Parken der LKW möglich.
1.4. Art und Lage der baulichen Anlagen/Die 4 Baukörper sind eingeschossig geplant. Durch einen Verbindungsbaukörper knüpft der Bauteil B an das Bestandsgebäude C (Bauhalle) an. Im Bauteil D wird der Bereich KFZ-Maler und Elektro realisiert. Das Gewerk Schweißen wird im Bauteil E abgebildet. Der Bauteil G (Kantine) lehnt sich an die bestehende Stützmauer des Plateaus an und orientiert sich mit Blick hin zur Grünfläche. Die Kantine orientiert sich an der Höhe des vorhandenen Plateaus, von dem man einen Gesamteindruck des neuen Ensembles erhält. Angrenzend an das Bauteil B entsteht das Materiallager für den Baubereich mit Ver- und Entsorgungshof.
1.5. Verhältnisse auf der Baustelle/Auf dem Gelände bleibt der Betrieb der Kreishandwerkerschaft aufrechterhalten, die Platzverhältnisse sind daher beengt. Im Bereich der jeweiligen Baukörper werden Baustelleneinrichtungen vorgehalten, eine zusammenhängende Fläche für Materialien, Baucontainer etc. wird es jedoch aufgrund des fortlaufenden Betriebs nicht geben können.
Die öffentlichen Straßen und die Straße im Innenhof der Kreishandwerkerschaft sind jederzeit für den fließenden und den Personen-Verkehr sowie für Rettungsfahrzeuge freizuhalten. Es ist auszuschließen, dass es durch wartende Anlieferfahrzeuge vor dem Baustellenbereich zu Behinderungen kommt.
Die im Baustelleneinrichtungsplan gekennzeichneten Feuerwehraufstellflächen sind ständig freizuhalten.
Durch den Baustellenbetrieb entstehende Verschmutzungen der Straßen, sowie Beschädigungen der Verkehrs- und Freiflächen durch Baufahrzeuge sind grundsätzlich zu vermeiden. Verursachte Schäden sind durch den Auftragnehmer (AN) zu tragen. Bei Verschmutzung der Straßen durch eigenes Verschulden sind diese auf eigene Kosten unverzüglich zu reinigen.
1.6. Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser/Baustrom wird aus dem Gebäuden der Kreishandwerkerschaft zur Verfügung gestellt werden. Aufgestellt werden 1 Baustromunterverteiler je Bauteil mit jeweils 16 und 32 Ampere Steckdosen. Bauwasser wird ebenfalls durch den AG zur Verfügung gestellt. Die Zapfstellen befinden sich an verschiedenen Stellen der Baustelle. Die Leitungsverlegung erfolgt nach Abschluss der Abbrucharbeiten durch den AN Rohbau.
1.7. Lager- und Arbeitsräume/Lagerflächen auf dem Baugelände können nur in beschränktem Umfang (siehe Baustelleneinrichtung) zur Verfügung gestellt werden. Tagesunterkünfte werden dem AN zur Verfügung gestellt, verschlossene Lagerräume und Büroräume können nicht zur Verfügung gestellt werden und sind von AN selbst zu errichten. Die Lage und der Umfang der Lagerräume und Bürocontainer sind mit der örtlichen Bauleitung oder mit dem Sicherheitskoordinator abzustimmen.
1.8. Besondere Vorgaben für die Entsorgung/Wenn nicht anders vorgesehen, sind Abfälle generell in Containern, die jedes Gewerk in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung für den eigenen Abfall bereitstellt, zu sammeln und regelmäßig fachgerecht zu entsorgen. Kosten für die Container und die Entsorgung sind in die Einzelpreise einzukalkulieren. Die entsprechenden Bescheinigungen und Entsorgungsnachweise sind der Bauleitung durch den AN vorzulegen. Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so können die Abfälle zu seinen Lasten durch ein anderes Unternehmen entsorgt werden.
Für die Schuttcontainer ist eine Abdeckung, bzw. eine geschlossene Ausführung vorzusehen, um die Staubentwicklung bei Befüllung möglichst zu reduzieren. Kosten für Schuttcontainer sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Das Verbrennen von Abfällen ist verboten.
1.9. Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle/Lärmintensive Arbeiten sind unter Einhaltung der gesetzl. Bestimmungen und ggf. Auflagen der Stadt Beckum in diesem Bereich durchzuführen.
1.10. Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen, Vegetations- und Verkehrsflächen/Angaben zum Schutz von Bäumen etc. sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen.
1.11. Vorhandene Abwasser- und Versorgungsleitungen/Seitens des Bauherrn liegen Angaben zu Bestandsleitungen vor, diese können je nach Arbeiten des eigenen Gewerkes eingesehen oder angefordert werden.
1.12. Baureinigung/Die Baureinigung versteht sich als Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet.
1.13. Baubesprechungen/Nach Auftragserteilung — in jedem Fall vor Beginn der Arbeiten — hat der AN der Bauleitung schriftlich den vorgesehenen Baustellenleiter (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser muss für die auszuführenden Arbeiten die erforderliche Ausbildung und Qualifikation besitzen und fließend deutsch sprechen, lesen und schreiben können.
Dieser Fachbauleiter muss berechtigt sein, Anordnungen der Bauleitung entgegenzunehmen und im Namen des ANs zu handeln.
Zu den wöchentlich stattfindenden Besprechungsterminen hat der AN den Fachbauleiter oder einen bevollmächtigten, fachkundigen Vertreter zu entsenden. Freistellungen von dieser Verpflichtung können nur im Einzelfall durch die Bauleitung ausgesprochen werden.
1.14. Bautagebücher des AN/Der AN-Bauleiter hat täglich einen Bautagesbericht zu erstellen, der alle Angaben enthält, die für die Ausführung oder Abrechnung des Vertrages von Bedeutung sein können. Hierzu gehören unter anderem:
— Angaben über das Wetter und die Temperaturen (sofern für das Gewerk relevant);
— Beginn und jeweiliger Stand der Leistungen;
— Anzahl und Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter;
— Angaben über eingesetzte Nachunternehmer mit Personalstärke und ihrer Qualifikation;
— Angaben über Stoffprüfungen;
— Angaben über Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeit;
—Angaben über Abnahmen von Behörden, Leistungsprüfung u. a. besondere Vorkommnisse.
Die Eintragungen im Bautagesbericht haben urkundliche Bedeutung. Die Bautagesberichte sind wöchentlich 1-fach mit Durchschrift dem AG-Bauleiter zu übergeben. (Ausfertigung 1 = AG, Ausfertigung 2 = Bauleitung)
1.15. Baustelleneinrichtung des AN/Vom AN ist innerhalb von 2 Wochen nach Auftragserteilung ein vollständiger Baustelleneinrichtungsplan für die Arbeiten seines eigenen Gewerkes auf der Grundlage des BE-Plans der Gesamtmaßnahme zur Genehmigung einzureichen. Die Kosten sind vom AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Bereitstellung verschließbarer Räume ist nicht bauseitige Leistung.
1.16. Termine/Die Vertragstermine sind in den Verdingungsunterlagen geregelt. Spätestens 3 Wochen nach Auftragserteilung ist der Bauleitung des AGs ein detaillierter Terminplan (Aufteilung in Bauabschnitte mit Darstellung der Anfangs-, Zwischenfertigstellungs- und Gesamtfertigstellungstermine, Maßnahmen bezüglich Baustelleneinrichtung usw.) zu übergeben. Es erfolgt eine regelmäßige Anpassung des Terminplans durch den AN — mindestens alle 4 Wochen oder nach Aufforderung durch die Bauleitung des AG.
1.17. Bauschild und Werbemittel/Durch den AG wird ein Bauschild aufgestellt, der AN kann für eine Pauschale in Höhe von 250 EUR Flächen auf dem Bauschild erwerben. Die Anbringung von Firmenschildern o. Ä am Bauzaun/Container/Gerüsten ist nicht erlaubt.
1.18. Bestandsunterlagen/Vom AN ist eine Baudokumentation in 3-facher Ausfertigung sowie in digitaler Form zu erstellen. Die Erstellung von Bestandsunterlagen wird gesondert vergütet.
1.19. Einmessung/Durch den AN des Gewerks Rohbau werden Höhenmarken und Meterrisse inner- und außerhalb der Gebäude ein gemessen.