Monitoring ESC

Forschungszentrum Jülich GmbH

Leistungsgegenstand ist das Monitoring und die Begleitforschung der Fördermaßnahme „Exzellenz Start-up Center.NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen im (voraussichtlichen) Zeitraum ab 1. September 2020 bis 31. Dezember 2024. Es besteht die einseitige Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um bis zu 2 Jahre zu verlängern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-30 Auftragsbekanntmachung
2020-09-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung in Sachen Evaluierung
Referenznummer: Monitoring ESC
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist das Monitoring und die Begleitforschung der Fördermaßnahme „Exzellenz Start-up Center.NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen im (voraussichtlichen) Zeitraum ab 1. September 2020 bis 31. Dezember 2024. Es besteht die einseitige Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um bis zu 2 Jahre zu verlängern.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung in Sachen Evaluierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düren 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum Jülich GmbH
Postanschrift: Wilhelm-Johnen-Straße
Postleitzahl: 52428
Postort: Jülich
Kontakt
Internetadresse: http://www.fz-juelich.de 🌏
E-Mail: lars.hettich@bblaw.com 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MDNG6/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MDNG6 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-308330
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
1. Bietergemeinschaften: Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit dem entsprechenden Formblatt individuell belegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB muss ebenfalls mit dem entsprechenden Formblatt individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die unter III.1.2 und III.1.3 geforderten Eigenerklärungen unter Verwendung der dort genannten Formblätter nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Zuschlagsfall gesamtschuldnerisch. 2. Eignungsleihe Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. a) Bedingungen zum Nachweis der Eignung: Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt „Eignungsleihe“ (Anlage 2) ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und diesen Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter individuell und vollständig nachweisen. b) Nachweis für die berufliche Leistungsfähigkeit: Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Überprüfung durch die Auftraggeberin: Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt sie dem Bieter eine angemessene Frist. d) Gemeinsame Haftung: Die Auftraggeberin verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften. 3. Präqualifikation: Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen. 4. Angebotsabgabe: Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de. Dort ist das Tool zur Angebotsabgabe zu nutzen; eine Angebotsabgabe über das Feld „Kommunikation“ kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben. Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDNG6.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) setzt die Aufraggeberin bzw. konkret der Projektträger Jülich auf der Grundlage des Förderaufrufs vom 18. September 2018 die Fördermaßnahme „Exzellenz Start-up Center.NRW“ um.
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Im Zuge eines Wettbewerbs wurden durch eine Experten-Jury 6 Universitäten des Landes ausgewählt, die ab Juli und September 2019 für 5 Jahre mit erheblichen Mitteln durch das Land gefördert werden. Im Zentrum der Förderung stehen Konzepte für den Aufbau von exzellenten Start-up- und Gründerzentren an den jeweiligen Universitäten, die Erschließung der vorhandenen Potenziale für Ausgründungen sowie die Einbeziehung und Stärkung des regionalen Start-up-Ökosystems. Dabei steht die nachhaltige Verankerung des Entrepreneurship-Gedanken und Start-up-Unterstützung in Lehre, Forschung, Transfer und Verwaltung der Universitäten im Mittelpunkt. Insgesamt sind hier Mittel von 150 Mio. EUR eingeplant, die für die Exzellenz Start-up Center und ergänzende Aktivitäten zur Verfügung stehen. Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) möchte bis Ende 2024 die Anzahl der Gründungen aus Hochschulen um 50 % steigern. Daher stehen nicht allein die 6 ausgewählten Universitäten im Fokus der Betrachtung, sondern das gesamte Start-up Ökosystem des Landes.
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Entsprechend dem hohen Mitteleinsatz und der weitgehenden Zielstellung der Förderaktivitäten soll mit einem umfassenden projektbegleitenden Monitoring für das MWIDE und den PtJ eine verlässliche externe Informationsgrundlage bereitgestellt und damit das Projektcontrolling verbessert sowie ein Teil der erforderlichen Erfolgskontrolle erbracht werden.
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Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine parallel stattfindende landesweite Befragung aller Hochschulen des Landes, die quantitative Ergebnisse z. B. über die Anzahl von Ausgründungen oder Start-ups aus den Universitäten für den hochschul scharfen Vergleich liefert und deren Auswertungen in das Monitoring einbezogen sollen.
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Ein bis 2 Mal jährlich werden Workshops für die geförderten 6 Universitäten und auch weitere Hochschulen des Landes stattfinden. Diese Workshops dienen dem fachlichen Austausch und der Darstellung der erreichten Projekterfolge und sind daher ein wichtiges Forum für das Gesamtprojekt. Nach Abschluss des Gesamtvorhabens ist zusätzlich eine externe Evaluation geplant, die ebenfalls nicht Gegenstand dieser Ausschreibung ist, aber ggf. auf den Erkenntnissen des hier beschriebenen Monitorings aufbauen soll.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, diesen Vertrag einseitig zu verlängern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht (z. B. weil die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Monitoring-Leistungen für das Erreichen des Projekterfolgs noch nicht abgeschlossen sind). Die Möglichkeit der Verlängerung wird auf einen maximalen Zeitraum von 2 Jahren beschränkt. Der maximale Zeitraum von 2 Jahren kann einmalig oder durch sukzessive Verlängerungen, die aneinander anschließen, ausgeschöpft werden. Die Möglichkeit zur Verlängerung kann die Auftraggeberin innerhalb des regulären Vertragszeitraums, also bis einschließlich des 31. Dezember 2024, ausüben.
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Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, nach Bedarf Änderungen am genauen Leistungszuschnitt vorzunehmen, dies umfasst insbesondere eine Änderung und/oder Ergänzung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Monitoring-Leistungen.
Die Auftraggeberin ist außerdem berechtigt, den künftigen Auftragnehmer ohne die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens mit zusätzlichen Leistungen zu beauftragen, die nicht zum Leistungsgegenstand gehören, wenn die Zusatzleistungen hinreichenden Projektbezug aufweisen oder dies zum Abschluss des Projektes objektiv geboten ist und die Erbringung der zusätzlichen Leistungen dem Auftragnehmer zumutbar ist. Die Beauftragung von Zusatzleistungen ist im Umfang begrenzt; der Wert der Zusatzleistungen richtet sich nach der bestehenden Budgetobergrenze von 250 000,00 EUR (netto). Die Beauftragung mit Zusatzleistungen kann einmalig oder sukzessive bis der maximale Umfang ausgeschöpft ist erfolgen. Die Vergütung der Zusatzleistungen erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Stundensatz.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jülich, Nordrhein-Westfalen Leistungsort ist – wegen der Abstimmungen mit der Auftraggeberin – Jülich sowie darüber hinaus – wegen der durchzuführenden Begleitforschung an den Nordrhein-westfälischen Exzellenz-Universitäten und weiteren Hochschulen – das Land Nordrhein-Westfalen.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (z. B. durch Kopie eines HR-Auszugs), der nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist sein darf. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
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b) Alternativ zu (a): Sofern der Bieter nicht in einem Berufs- oder Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
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Zur Nachweisführung der vorgenannten Bedingungen (a) oder (b) ist das Formblatt „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“ (Anlage 3) zu verwenden und durch eigene Anlagen zu ergänzen.
c) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB muss durch Eigenerklärungen gemäß dem Formblatt „Ausschlussgründe und Selbstreinigung“ (Anlage 6) belegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist,
b) Erklärung über den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Monitoring/Erhebungen/empirische Studien) für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Angebotsfrist.
Zur Nachweisführung betreffend (a) und (b) ist das Formblatt „wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ (Anlage 4) zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Geeignete Referenzen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Erhebungen oder empirische Studien in Form einer Liste der in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, u. a. mit aussagekräftigen Angaben zu nachfolgenden Inhalten:
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— öffentlicher oder privater Auftraggeber (Adresse, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse),
— Leistungszeitraum (Projektstart, Projektende),
— Auftragsvolumen in Personentage (gesamt und Eigenleistung),
— aussagekräftige Beschreibung des Auftragsgegenstands,
— Umfang und Qualifikation des eingesetzten Personals,
— Projektverantwortung (eigenständige Leistungserbringung, im Rahmen eines Konsortiums etc.),
— Name und Qualifikation des Projektleiters im Falle der federführenden oder eigenständigen Projektdurchführung.
Der entsprechende Abschnitt in dem Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5) ist auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen.
b) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl der im Beratungsbereich des Bieters tätigen Mitarbeiter sowie die Zahl der in diesem Bereich tätigen Führungskräfte der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (2017, 2018, 2019) ersichtlich werden. Der entsprechende Abschnitt in dem Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5) ist auszufüllen.
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c) Kurze Darstellung des Leistungsportfolios des Wirtschaftsteilnehmers in Form einer Management-Summary, die sich explizit auf den Ausschreibungsgegenstand beziehen muss. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5) als gesonderte Anlage beizufügen.
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Mindeststandards:
a) Die Bieter müssen für die Leistungserbringung 1 Projektleiter benennen, der für die interne Organisation und den Einsatz des Projektteams verantwortlich ist und der Auftraggeberin als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Der Projektleiter muss die nachfolgenden fachlichen Anforderungen erfüllen:
(aa) Hochschulabschluss in einem sozial- oder geisteswissenschaftlichen Fach (Nachweis durch Zeugniskopie),
(bb) mind. 4 Jahre Berufserfahrung mit einem Tätigkeitsschwerpunkt im Monitoring bzw. der Erstellung empirischer Studien (Nachweis durch Lebenslauf),
(cc) eigenständige Leistungserbringung oder zumindest Federführung bei mindestens einer Erhebung oder empirischen Studie mit einem Gesamtumfang von mindestens 175 Personentagen über gründungsbezogenen Wissens- oder Technologietransfer in oder aus Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen innerhalb der letzten 5 Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist (siehe insoweit auch nachfolgend die Mindestanforderungen zu den Referenzen gemäß lit. c)
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Die geforderten Angaben zum Projektleiter sowie die Nachweise der fachlichen Anforderungen sind in das Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5) einzutragen bzw. als gesonderte Anlagen beizufügen.
b) Zusicherung, dass im Falle der Auftragserteilung während des Leistungszeitraums mindestens der im Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ zu benennende Projektleiter und die im Formblatt „Erfahrung des eingesetzten Personals“ zu benennenden und nach Maßgabe der Ziffer 12.2 der Bewerbungsbedingungen bestbewerteten 5 weiteren Mitarbeiter (ggf. gleichzeitig) eingesetzt werden. Das Projektteam muss danach also aus mindestens 6 Personen bestehen. Eine entsprechende Zusicherung ist in dem Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5) enthalten, die mit dem Angebot abzugeben ist.
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c) Die Referenzen müssen in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Angebotsfrist nachgewiesen werden. Die Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein.
Mindestens 1 Referenz muss die Erhebung oder empirische Studie mit einem Gesamtumfang von mindestens 175 Personentagen über gründungsbezogenen Wissens- oder Technologietransfer in oder aus Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen zum Gegenstand haben. Diese Referenz muss von dem als Projektleiter für den ausgeschriebenen Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter des Bieters eigenständig oder jedenfalls federführend durchgeführt worden sein.
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Die geforderte Referenz wie auch etwaige weitere Referenzen sind in dem Formblatt „technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ (Anlage 5) einzutragen bzw. als gesonderte Anlage beizufügen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Gesellschaft des Bundes und des Landes NRW
Kontakt
Kontaktperson: Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Internetadresse: www.fz-juelich.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9MDNG6/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Bietergemeinschaften:
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft füllen das Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage 1) gemeinsam aus, in dem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss den Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung mit dem entsprechenden Formblatt individuell belegen. Das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB muss ebenfalls mit dem entsprechenden Formblatt individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bietergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die unter III.1.2 und III.1.3 geforderten Eigenerklärungen unter Verwendung der dort genannten Formblätter nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haften im Zuschlagsfall gesamtschuldnerisch.
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2. Eignungsleihe
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z. B. Subunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
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a) Bedingungen zum Nachweis der Eignung:
Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter oder das Mitglied einer Bietergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt „Eignungsleihe“ (Anlage 2) ausfüllen und unterzeichnet mit dem Angebot des Bieters einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der EU-Bekanntmachung und diesen Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft darauf beruft.
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Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie das Nichtvorliegen der in § 123 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nach Maßgabe dieser Bewerbungsbedingungen unter Verwendung der dafür vorgesehenen Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
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b) Nachweis für die berufliche Leistungsfähigkeit:
Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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c) Überprüfung durch die Auftraggeberin:
Die Auftraggeberin überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, muss der Bieter dieses Unternehmen ersetzen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Hierfür setzt sie dem Bieter eine angemessene Frist.
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d) Gemeinsame Haftung:
Die Auftraggeberin verlangt, dass der Bieter und das andere Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe haften.
3. Präqualifikation:
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erfolgen.
4. Angebotsabgabe:
Die Angebotsabgabe erfolgt in Textform gemäß § 126b BGB ausschließlich über die Vergabeplattform www.dtvp.de. Dort ist das Tool zur Angebotsabgabe zu nutzen; eine Angebotsabgabe über das Feld „Kommunikation“ kann den Ausschluss des Angebots zur Folge haben.
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Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDNG6.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 126-308330 (2020-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist das Monitoring und die Begleitforschung der Fördermaßnahme „Exzellenz Start-up Center.NRW" des Landes Nordrhein-Westfalen im (voraussichtlichen) Zeitraum ab 1. September 2020 bis 31. Dezember 2024. Es besteht die einseitige Möglichkeit für die Auftraggeberin, den Vertrag um bis zu 2 Jahre zu verlängern.
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Gesamtwert des Auftrags: 0.10 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 185-447205
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 126-308330
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MDXCG

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) setzt die Aufraggeberin bzw. konkret der Projektträger Jülich auf der Grundlage des Förderaufrufs vom 18. September 2018 die Fördermaßnahme „Exzellenz Start-up Center.NRW" um.
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Nicht Gegenstand der Ausschreibung ist eine parallel stattfindende landesweite Befragung aller Hochschulen des Landes, die quantitative Ergebnisse z. B. über die Anzahl von Ausgründungen oder Start-ups aus den Universitäten für den hoch schulscharfen Vergleich liefert und deren Auswertungen in das Monitoring einbezogen sollen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Jülich, Nordrhein-Westfalen Leistungsort ist — wegen der Abstimmungen mit der Auftraggeberin — Jülich sowie darüber hinaus — wegen der durchzuführenden Begleitforschung an den nordrhein-westfälischen Exzellenz-Universitäten und weiteren Hochschulen — das Land Nordrhein-Westfalen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Konzepte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung des eingesetzten Personals
Preis (Gewichtung): 40

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-08 📅
Name: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e. V.
Postort: Essen
Land: Deutschland 🇩🇪
Essen, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 185-447205 (2020-09-18)