Beschreibung der Beschaffung
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
Es soll ein Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen sowie Kraft, Seminar- und Büroräumen für den Hockeyverband errichtet werden. Auf einer Nettogrundfläche von rd. 732 m werden somit alle für den Betrieb des BSP/LLZ erforderlichen Räume hergestellt.
In Abstimmung mit der zuständigen Umweltbehörde sind Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der Neubaumaßnahme auf dem 2. Grünen Ring zu prüfen und umzusetzen.
Zum o. g. Projekt ist eine Förderung durch Bundesmittel angestrebt. Dementsprechend muss ein Zuwendungsantrag gem. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zwingend Ende Mai 2021 eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Lph 3.
Alle notwendigen Bestimmungen, wie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) nebst Anlagen, die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) nebst Anlagen sowie die ANBest-GK vom 13.6.2019, Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO sind in diesem Projekt über sämtliche Leistungsphasen zwingend anzuwenden.
Teilnahme für:
Objektplanung Gebäude und Kaltlufthalle (ohne Wände) für die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie der Leistungsphasen 4 bis 9 (optionale Beauftragung im Stufenabruf) gem. HOAI
Das Baubudget (KG 200-600) beträgt ca. 5,48 Mio. EUR (netto).
Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
— LPH 1 bis 3 gem. § 33 ff. HOAI,
— LPH 4 bis 9 gem. § 33 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Geplante Nutzungsverhältnisse
Der Hamburger Hockey-Verband sowie der Deutschen Hockey-Bund werden Hauptnutzer des geplanten Neubaus. Die Anlage soll sowohl Trainingsstätte für das LLZ und damit für die Landeskader als auch für den BSP und seine Bundeskaderathlet*innen (Nachwuchskader bis Olympiakader) sein. Die geplante Anlage soll gemeinsam von den Hauptnutzern, dem Hamburger Hockeyverband und dem Deutschen Hockey-Bund, betrieben werden.
Eigentümer
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten.
Kostenobergrenze
Die Kostenobergrenze (KG 200-600) für den Gebäudeneubau, die Spielfelder (inkl. Kaltlufthalle ohne Wände) sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt 5 480 000 EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 200-600) für das Objekt Gebäude sowie das Herrichten des gesamten Baufelds einschließlich der Solaranlage und einer möglichen der Förderanlage zur Gewährleistung der Barrierefreiheit beträgt dabei anteilig:
2 225 000 EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 300+400) für das Objekt Kaltlufthalle beträgt dabei anteilig:
1 400 000 EUR (netto).
Gesamtfinanzierung
Es wird eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Bundesmitteln angestrebt.
Bedarfs- und Realisierungsträger
Die FHH, hier insbesondere die Behörde für Inneres und Sport als Bedarfsträger/Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager) beabsichtigen, die o. g. Maßnahme gemeinsam zu realisieren.
2. Termine für die Ausführung der Leistungen
Die folgenden Termine sind für die Erbringung der Lph 1 bis 3 geplant:
— Beauftragung der Planungsleistung: Februar 2021,
— Beginn der Leistungserbringung: Februar 2021,
— Fertigstellung Lph 2: Ende März 2021,
— Fertigstellung Lph 3: Ende April 2021,
— Projektfertigstellung und Übergabe: 4. Quartal 2023.
3. Leistungen
Dem Objektplaner obliegt die Gesamtkoordination der Planung einschließlich sämtlicher Außenflächen (z. T. überdacht). Da dies den Leistungsumfang des zu planenden Objektes des Objektplaners übersteigt, handelt es sich hierbei um eine Besondere Leistung im Vertrag, die vom Bieter gesondert abgefragt wird.
Das o. g. Neubauprojekt besteht aus 3 Objekten. Es handelt sich hierbei um das Gebäude, die Freianlage und das Kaltluftdach (ohne Wände).
Mit der Vergabe erfolgt ein Abruf der Lph 1 bis 3 für die Objekte Gebäude und Kaltluftdach (ohne Wände).
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Lph und besonderer Leistungen besteht nicht. Der AG kann weitere besondere Leistungen abrufen, soweit der AN darauf eingerichtet ist.
Im Projektverlauf ist zwingend eine vom AG zur Verfügung gestellte Projektkommunikationsplattform zu nutzen.
3.1. Weitere fachlich vorgesehene Leistungsbilder:
— Freianlagen,
— Technische Ausrüstung,
— Tragwerksplanung,
— Bauphysik,
— Geotechnik/Baugrunduntersuchung,
— Vermessung.
3.2. Grundleistungen der Objektplanung gem. § 34 i .V. m. Anlage 10 HOAI:
— Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2 – Vorentwurf,
— Leistungsphase 3 – Entwurf,
— Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe (Teilleistungen),
— Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen),
— Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation,
— Leistungsphase 9 – Objektbetreuung.
3.3. Besondere Leistungen:
3.3.1. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatorin bzw. –koordinator:
3.3.1.1. Leistungen als SiGeKo während der Planung der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 2 Baustellenverordnung,
3.3.2.1. Leistungen als SiGeKo während der Ausführung des Bauvorhabens nach § 3 Abs. 3 Baustellenverordnung.
Leistungsphasen 1 – 9
3.3.2. Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen — Erstes überschlägiges Einschätzen der Wirtschaftlichkeit vor Einstieg in die Planung,
3.3.3. Wirtschaftlichkeitsberechnung — Bewerten der Wirtschaftlichkeit durch Gegenüberstellung der Wechselwirkung zwischen Investitionen und zu erwartenden Betriebskosten (Baunutzungskosten),
3.3.4. Einbeziehung der Objektplanung Freianlage gem. §§ 38 HOAI in die Gesamtkoordination des Projekts in allen Leistungsphasen.
Leistungsphase 3
3.3.5. Baustelleneinrichtungspläne mit Darstellung der wesentlichen Bauphasen (mindestens 4) als Teil der Leistungsphase 3 (koordiniert inkl. KG 500),
3.3.6. Durchführen einer ggf. erforderlichen baurechtlichen Voranfrage,
3.3.7. Zuarbeit zur den Machbarkeitsstudien/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Solar- bzw. Solarthermie-Anlage (in KG 420 und KG 440),
3.3.8. Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung mit Ende Leistungsphase 3 (zusätzlich zur bauteilorientierten Auflistung nach DIN 276).
Leistungsphasen 3 – 8
3.3.9. Aufstellen von Raumbüchern und Fortschreibung in allen Leistungsphasen.
Leistungsphase 9
3.3.10. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist -Veranlassen und Überwachen der Nachbesserung oder Beseitigung auftretender Mängel während der Verjährungsfrist nach der Abnahme der Bauleistung — Veranlassen und Überwachen der Nachbesserung oder Beseitigung auftretender Mängel während der Verjährungsfrist nach der Abnahme der Bauleistung.
3.3.11. Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation — Erstellen von Bestandsplänen auf Grundlage der vorhandenen Planunterlagen und dem tatsächlich ausgeführten Objekt. Aufbereiten und Zusammenstellen der Planungen und Ausarbeitungen der fachlich Beteiligten zu einer Gesamtdokumentation, z. B. auch Wohnflächenberechnungen nach Aufmaß. Abgrenzung: Leistung 5e) und Leistung 8 m).
3.4. Honorar
Grundlagen der Honorarermittlung
Die Grundlage des Honorars für Grundleistungen sind die anrechenbaren Kosten gem. § 33 HOAI 2013.
3.4.1. Die Honorarzone im Sinne der §§ 5, 34, 35 und der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI für das Objekt Gebäude: III.
Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1 HOAI.
3.4.1 Die Honorarzone im Sinne der §§ 5, 34, 35 und der Anlage 10 Nummer 10.2 HOAI für das Objekt Gebäude: II.
Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 35 Abs. 1 HOAI.
Baukosten:
Für die Baukosten der Gesamtbaumaßnahme für die DIN276-Kostengruppen:
— 200: 100 000 EUR (netto),
— 300: 2 750 000 EUR (netto),
— 400: 625 000 EUR (netto) (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 500: 1 855 000 EUR (netto),
— 600: 150 000 EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Gebäude für die DIN276-Kostengruppen:
— 200: 100 000 EUR (netto),
— 300: 1 550 000 EUR (netto),
— 400: 425 000 EUR (netto) (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 600: 150 000 EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Freianlagen für die DIN276-Kostengruppen:
— 500: 1 855 000 EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Kaltlufthalle (ohne Wände) für die DIN276-Kostengruppen:
— 300: 1 200 000 EUR (netto),
— 400: 200 000 EUR (netto).
3.5 Stundensätze
Für noch nicht zu benennende besondere Leistungen ist der Stundensatz/das Zeithonorar für den Auftragnehmer, Ingenieure und für technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter im Angebot aufzuführen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.