Beschreibung der Beschaffung
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
1. Projektbeschreibung
Es ist am Großspielfeld die spätere Vorrichtung für einen möglichen, temporären Aufbau von mobilen Zuschauertribünen (max. 3 500 – 4 000 Plätze) an den Längs- und / oder Stirnseiten des Großspielfeldes zu berücksichtigen.
Es soll ein Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen sowie Kraft, Seminar- und Büroräumen errichtet werden. Auf einer Nettogrundfläche von rd. 732 m werden somit alle für den Betrieb des BSP / LLZ erforderlichen Räume hergestellt.
In Abstimmung mit der Umweltbehörde sind Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der Neubaumaßnahme auf dem 2. Grünen Ring zu prüfen und umzusetzen.
Zum o. g. Projekt ist eine Förderung durch Bundesmittel angestrebt. Dementsprechend muss ein Zuwendungsantrag gem. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zwingend Ende Mai 2021 eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Lph 3.
Alle notwendigen Bestimmungen, wie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) (jeweils nebst Anlagen), die ANBest-GK vom 13.6.2019, Anl. 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO und die VDI 6026 sind über sämtliche Lph anzuwenden.
Leistungsbild:
Technische Ausrüstung (TGA) für die Leistungen der Lph 1 bis 3 sowie der Lph 4 bis 9 (optionale Beauftragung im Stufenabruf) gem. HOAI die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
— Lph 1 bis 3 gem. §§ 53 HOAI,
— Lph 4 bis 9 gem. §§ 53 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem AG festzulegenden Stufen).
Geplante Nutzungsverhältnisse
Der Hamburger Hockey-Verband sowie der Deutschen Hockey-Bund werden Hauptnutzer des geplanten Neubaus. Die Anlage soll sowohl Trainingsstätte für das LLZ und damit für die Landeskader als auch für den BSP und seine Bundeskaderathlet*innen (Nachwuchskader bis Olympiakader) sein.
Eigentümer
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten.
Kostenobergrenze
Die Kostenobergrenze (KG 200-600) für den Gebäudeneubau, die Spielfelder (inkl. Kaltlufthalle ohne Wände) sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt 5 480 000 EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 200-600 ohne 500) für das Objekt Gebäude sowie das Herrichten des gesamten Baufelds einschließlich der Solaranlage und einer möglichen Förderanlage beträgt anteilig 2 225 000 EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 300 + 400) für das Objekt Kaltlufthalle beträgt anteilig 1 400 000 EUR (netto).
Gesamtfinanzierung
Es wird eine gemeinsame Finanzierung zwischen der FHH und Bundesmitteln angestrebt.
Bedarfs- und Realisierungsträger
Die FHH, Behörde für Inneres und Sport als Bedarfsträger / Bauherr und die GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager).
2. Termine für die Ausführung der Leistungen
Die folgenden Termine sind für die Erbringung der Lph 1 bis 3 geplant:
— Beauftragung der Planungsleistung: Februar 2021,
— Beginn der Leistungserbringung: Februar 2021,
— Fertigstellung Lph 2: Ende März 2021,
— Fertigstellung Lph 3: Ende April 2021,
— Projektfertigstellung und Übergabe: 4. Quartal 2023.
3. Leistungen
Das o. g. Projekt besteht aus 3 Objekten. Es handelt sich hierbei um das Gebäude, die Freianlagen und eine Kaltlufthalle (ohne Wände).
Mit der Vergabe Technische Ausrüstung (TGA) erfolgt ein Abruf der Lph 1 bis 3 für die Objekte Gebäude und Kaltlufthalle. Die DIN 18035 kommt mit allen relevanten Teilen zur Anwendung. Weiterhin sind die Spezifizierungen des Hockeyweltverbandes, an denen sich auch der Deutsche Hockey-Bund orientiert, anzuwenden.
Im Funktionsgebäude sind alle erforderl. Leistungen der KG 400 durch die TGA zu planen. Bei einer innenliegenden Dachentwässerung erfolgt die Planung durch die TGA, bei einer außenliegenden Dachentwässerung erfolgt die Planung durch den Objektplaner. Dies ist zu Beginn des Planungsprozesses durch TGA und Objektplaner festzulegen. Weiterhin ist im Gebäude anhand der Nutzeranforderungen ggf. die Planung einer Lüftung- und Kühlung / Klimatisierung erforderlich.
Zu Beginn des Planungsprozesses ist durch den Objektplaner festzulegen, ob eine Personenaufzugsanlage zur Barrierefreiheit des Gebäudes erforderlich ist. Die Planung der Förderanlage mittels Anforderungen der Objektplanung obliegt der TGA.
Zu Planungsbeginn ist mittels Machbarkeitsstudien / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen die weitere Planung einer Solar- bzw. Solarthermie-Anlage unter Zuarbeit der Objekt-, Tragwerksplanung und des Energieausweiserstellers (EnEV) zu prüfen und festzulegen.
In die Planung der Außenanlagen ist durch den Freianlagenplaner ein Hockeygroßspielfeld (Kunstrasen), entsprechend der Standardmaße des Welthockeyverbandes inkl. leistungsfähigem Flutlicht (LED) und Bewässerung zu planen. Durch die Planung der Technischen Ausstattung ist ein Videoturm für Aufnahmen aus größerer Höhe zu planen. Die Aufnahmen werden hierbei im Funktionsgebäude ausgewertet. Die entsprechende Verkabelung erfolgt durch die TGA.
Zudem ist durch die Freianlagenplanung ein Hockey-Kunststoffrasenplatz (Kleinspielfeld, halbes Hockeyfeld) inkl. Bewässerung zu planen. Eine Kunstrasenbewässerung, autark (eigener Brunnen) und umweltschonend, ist in der Planung des Freianlagenplaners zu planen. Eine (manuelle) Bewässerung im Winter erfolgt durch einen winterfesten / frostsicheren Wasseranschluss am Funktionsgebäude, dieser ist durch die TGA vorzusehen.
Durch die Objekt- und Tragwerksplanung wird eine Kaltlufthalle (ohne Wände, ggf. temporäre Seitenwände) über das Kleinspielfeld geplant. Die Beleuchtung dieser Halle (leistungsfähiges Fluchtlicht (LED)), eine fest installierte Lichtschrankenanlage für hockeyspezifisches Sprint- und Ballführungstraining und eine Vorrichtung für videogestützte Technikanalysen (Kombination von Hochgeschwindigkeitskameras mit entsprechender Softwarelösung) angebunden an die Überdachung ist durch die TGA zu planen. Die Aufnahmen werden hierbei im Funktionsgebäude ausgewertet. Eine entsprechende Verkabelung aller Komponenten erfolgt durch die TGA.
Aufgrund der Lage des Projekts ist ein besonderes Augenmerk auf umwelt-, arten- und naturschutzrechtliche Belange zu legen. Die Planung der Freianlagen erfolgt über die komplette KG 500.
3.1 Weitere fachlich vorgesehene Leistungsbilder:
— Objektplanung,
— Tragwerksplanung,
— Freianlagen,
— Bauphysik,
— Geotechnik,
— Vermessung.
3.2 Grundleistungen gem. § 55 i. V. m. Anlage 15 HOAI:
— Lph 1 – Grundlagenermittlung,
— Lph 2 – Vorplanung,
— Lph 3 – Entwurfsplanung,
— Lph 4 – Genehmigungsplanung,
— Lph 5 – Ausführungsplanung,
— Lph 6 – Vorbereitung der Vergabe,
— Lph 7 – Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen),
— Lph 8 – Objektüberwachung – Bauüberwachung,
— Lph 9 – Objektbetreuung.
3.3 Besondere Leistungen:
Erstellen des technischen Teils eines Raumbuchs und Fortschreibung in allen Lph,
3.3.2 Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausgewählte Anlage,
3.3.3 Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis,
3.3.4 Berechnung von Lebenszykluskosten,
3.3.5 Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
3.3.6 Vorlage gewerkeorientierter Auflistung der Kostenberechnung über alle Anlagengruppen nach Ende Lph 3 (nebst bauteilorientierter Auflistung gem. DIN 276).
3.3.7 Machbarkeitsstudien / Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Solar- bzw. Solarthermie-Anlage unter Zuarbeit Objekt- und Tragwerksplanung und EnEV Ersteller,
3.4 Honorar,
Grundlagen der Honorarermittlung
Die Grundlage des Honorars für Grundleistungen sind die anrechenbaren Kosten gem. § 54 HOAI 2013. Basis für die Honorarberechnung ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 56 Abs. 1 HOAI.
Die Honorarzonen im Sinne der §§ 5, 55 und 56 und der Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI für das Objekt Gebäude für die nachfolgend genannten einzelnen technischen Anlagen in der:
— AG 1, HZ: II unten,
— AG 2, HZ: II unten,
— AG 3, HZ: II unten,
— AG 4, HZ: II unten,
— AG 5, HZ: I unten,
— AG 6, HZ: I unten,
Die Honorarzonen im Sinne der §§ 5, 55 und 56 und der Anl. 15 Nr. 15.1 HOAI für das Objekt Kaltlufthalle (ohne Wände) für die nachfolgend genannten einzelnen techn. Anlagen in der:
— AG 1, HZ: I unten,
— AG 4, HZ: II unten,
— AG 5, HZ: II unten,
— AG 7, HZ: III unten.
Baukosten:
Für die Baukosten (netto) der Gesamtbaumaßnahme für die DIN 276-KG:
— 200: 100 000 EUR,
— 300: 2 750 000 EUR,
— 400: 625 000 EUR (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 500: 1 855 000 EUR,
— 600: 150 000 EUR.
Für die Baukosten (netto) des Objekts Gebäude für die DIN 276-KG:
— 200: 100 000 EUR,
— 300: 1 550 000 EUR,
— 400: 425 000 EUR (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 600: 150 000 EUR.
Für die Baukosten (netto) des Objekts Freianlagen für die DIN 276-KG:
— 500: 1 855 000 EUR.
Für die Baukosten (netto) des Objekts Kaltlufthalle (ohne Wände) für die DIN 276-KG:
— 300: 1 200 000 EUR,
— 400: 200 000 EUR.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.