Beschreibung der Beschaffung
Für eine Übersicht der Beschreibung siehe Anlage „Projektbeschreibung“.
1. Projektbeschreibung:
Außerdem soll ein Funktionsgebäude mit Umkleiden, Sanitäranlagen sowie Kraft, Seminar- und Büroräumen für den Hockeyverband errichtet werden. Auf einer Nettogrundfläche von rd. 732 m werden somit alle für den Betrieb des BSP/LLZ erforderlichen Räume hergestellt.
In Abstimmung mit der zuständigen Umweltbehörde sind Ausgleichsmaßnahmen zur Errichtung der Neubaumaßnahme auf dem 2. Grünen Ring zu prüfen und umzusetzen.
Zum o. g. Projekt ist eine Förderung durch Bundesmittel angestrebt. Dementsprechend muss ein Zuwendungsantrag gem. den Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) zwingend Ende Mai 2021 eingereicht werden. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Leistungsphase 3.
Alle notwendigen Bestimmungen, wie die Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau) nebst Anlagen, die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) nebst Anlagen sowie die ANBest-GK vom 13.06.2019, Anlage 3 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO sind in diesem Projekt über sämtliche Leistungsphasen zwingend anzuwenden.
Tragwerksplanung für Gebäude und Kaltlufthalle (ohne Wände) für die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sowie der Leistungsphasen 4 bis 9 (optionale Beauftragung im Stufenabruf) gem. HOAI.
Das Baubudget (KG 200-600) beträgt ca. 5,48 Mio. EUR (netto).
Die zu vergebenden Leistungen für dieses Los bestehen aus:
— Lph 1 bis 3 gem. §§ 49 HOAI,
— Lph 4 bis 6 gem. §§ 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Geplante Nutzungsverhältnisse:
Der Hamburger Hockey-Verband sowie der Deutschen Hockey-Bund werden Hauptnutzer des geplanten Neubaus. Die Anlage soll sowohl Trainingsstätte für das Landesleistungszentrum und damit für die Landeskader als auch für den Bundesstützpunkt und seine Bundeskaderathlet*innen (Nachwuchskader bis Olympiakader) sein. Weitere Nutzer werden gegebenenfalls und nur nach Rücksprache und Genehmigung der Hauptnutzer gestattet.
Träger/Betreiber:
Die geplante Anlage soll gemeinsam von den Hauptnutzern, dem Hamburger Hockeyverband und dem Deutschen Hockey-Bund, betrieben werden.
Eigentümer:
Die Freie und Hansestadt Hamburg ist Grundstückseigentümerin und wird Eigentümerin der geplanten Neubauten.
Kostenobergrenze:
Die Kostenobergrenze (KG 200-600) für den Gebäudeneubau, die Spielfelder (inkl. Kaltlufthalle ohne Wände) sowie das Herrichten des gesamten Baufelds beträgt
5 480 000 EUR (netto).
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 200-600) für das Objekt Gebäude sowie das Herrichten des gesamten Baufelds einschließlich der Solaranlage und einer möglichen der Förderanlage zur Gewährleistung der Barrierefreiheit beträgt dabei anteilig:
2 225 000 EUR (netto)
Die daraus resultierende Kostenobergrenze (KG 300 + 400) für das Objekt Kaltlufthalle (ohne Wände)
Beträgt dabei anteilig:
1 400 000 EUR (netto)
Gesamtfinanzierung:
Es wird eine gemeinsame Finanzierung zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und Bundesmitteln angestrebt.
Bedarfs- und Realisierungsträger:
Die Freie und Hansestadt Hamburg, hier insbesondere die Behörde für Inneres und Sport als Bedarfsträger/Bauherr und die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH als Realisierungsträger (Projektmanager) beabsichtigen, das Projekt Neubau Bundesstützpunkt und Landesleistungszentrum Hockey am Hemmingstedter Weg in Hamburg gemeinsam zu realisieren.
2. Termine für die Ausführung der Leistungen:
Die folgenden Termine sind für die Erbringung der Lph 1 bis 3 geplant:
— Beauftragung der Planungsleistung: Februar 2021,
— Beginn der Leistungserbringung: Februar 2021,
— Fertigstellung Lph 2: Ende März 2021,
— Fertigstellung Lph 3: Ende April 2021,
— Projektfertigstellung und Übergabe: 4. Quartal 2023.
3. Leistungen:
Das o. g. Neubauprojekt besteht aus 3 Objekten. Es handelt sich hierbei um das Gebäude, die Freianlage und das Kaltluftdach (ohne Wände). Der Objektplanung obliegt die Gesamtkoordination der Planung aller 3 Objekte.
Mit der Vergabe Tragwerksplanung erfolgt ein Abruf der Leistungsphase 1 bis 3 für die Objekte Gebäude und Kaltluftdach (ohne Wände).
Der Tragwerksplanung obliegt die Planung des Gebäudes und der Kaltlufthalle (ohne Wände). Des Weiteren sind für die Kaltlufthalle auch alle erforderlichen Traggerüste, einschließlich aller erforderlichen Bauzustände (auch temporäre Fundamente; Rückbau) zu berechnen und zu planen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung weiterer Leistungsphasen und besonderer Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber kann weitere Stufen und besondere Leistungen je Objekt abrufen, soweit der Auftragnehmer darauf eingerichtet ist.
Im Projektverlauf ist zwingend eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Projektkommunikationsplattform zu nutzen.
3.1. Weitere fachlich vorgesehene Leistungsbilder:
— Objektplanung für Gebäude und Kaltlufthalle (ohne Wände),
— Technische Ausrüstung für Gebäude und Kaltlufthalle (ohne Wände),
— Freianlagen,
— Bauphysik,
— Geotechnik/Baugrunduntersuchung,
— Vermessung.
3.2. Grundleistungen der Tragwerksplanung gem. Anlage 14 HOAI (§ 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2):
— Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung,
— Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung),
— Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung (system- und Integrationsplanung),
— Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung,
— Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung,
— Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe.
3.3. Besondere Leistungen:
3.3.1. Zuarbeit zur den Machbarkeitsstudien/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen Solar- bzw. Solarthermie-Anlage (in KG 420 und KG 440),
3.3.2. Zuarbeit zu Machbarkeitsstudien/Wirtschaftlichkeitsberechnungen – Bewerten der Wirtschaftlichkeit durch Gegenüberstellung der Wechselwirkung zwischen Investitionen und zu erwartenden Betriebskosten (Baunutzungskosten).
Besondere Leistungen der Leistungsphase 2 der Anlage 14 Nummer 14.1 (zu § 51 Abs. 5) HOAI.
3.3.3. Aufstellen eines Lastenplanes, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung,
3.3.4. Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tragender Teile.
Besondere Leistungen der Leistungsphase 4 der Anlage 14 Nummer 14.1 (zu § 51 Abs. 5) HOAI.
3.3.5. Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbremsung),
3.3.6. Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörenden Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden).
Besondere Leistungen der Leistungsphase 8 der Anlage 14 Nummer 14.1 (zu § 51 Abs. 5) HOAI.
3.3.7. Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen,
3.4. Honorar.
Grundlagen der Honorarermittlung:
3.4.1. Die nach §§ 4, 50 Abs. 1 HOAI anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der Kostenberechnung nach DIN 276-1:2008-12 ohne Nachträge und ohne Umsatzsteuer.
3.4.2. Für das Objekt Gebäude gilt folgende Honorarzone im Sinne der §§ 5, 51 und 52 und der Anlage Nummer 14.2 HOAI:
Honorarzone: III unten,
3.4.3. Für das Objekt Kaltlufthalle (ohne Wände) gilt folgende Honorarzone im Sinne der §§ 5, 51 und 52 und der Anlage Nummer 14.2 HOAI:
Honorarzone: II unten,
3.4.4. Basis für die Honorarberechnung der beiden Objekte Gebäude und Kaltlufthalle (ohne Wände) ist der Mindestsatz der Honorartafel nach § 52 Abs. 1 HOAI.
Baukosten:
Für die Baukosten der Gesamtbaumaßnahme für die DIN276-Kostengruppen:
— 200: 100 000 EUR (netto),
— 300: 2 750 000 EUR (netto),
— 400: 625 000 EUR (netto) (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 500: 1 855 000 EUR (netto),
— 600: 150 000 EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Gebäude für die DIN276-Kostengruppen:
— 200: 100 000 EUR (netto),
— 300: 1 550 000 EUR (netto),
— 400: 425 000 EUR (netto) (inkl. Solar- und Förderanlage),
— 600: 150 000 EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Freianlagen für die DIN276-Kostengruppen:
— 500: 1 855 000 EUR (netto).
Für die Baukosten des Objekts Kaltlufthalle (ohne Wände) für die DIN276-Kostengruppen:
— 300: 1 200 000 EUR (netto),
— 400: 200 000 EUR (netto).
3.5. Stundensätze:
Für noch nicht zu benennende besondere Leistungen ist der Stundensatz/das Zeithonorar für den Auftragnehmer, Ingenieure und für technische Zeichner/sonstige Mitarbeiter im Angebot aufzuführen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.