Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Referenzen/Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
Jahresdurchschnittlich beschäftigte Arbeitskräfte der letzten 3 Kalenderjahre, gegliedert nach Lohngruppen mitgesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Gütezeichen Kanalbau oder gleichwertig.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das Präqualifikationsverzeichnis.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (Formular 124) vorzulegen.
Folgende Nachweise/Zertifikate sind dem Angebot beizulegen:
— Elektro- und Lichttechnische Prüfzertifikate für Steuergerät und Signalgeber;
— Produktdatenblätter für angebotene Anlagenteile: Steuergerät, Signalgeber (optische, akustische sowie taktile), Anforderungsgeräte für Fußgänger und Radfahren (sehende sowie blinde/sehbehinderte), Video- sowie Radardetektoren;
— Nachweis der lichttechnischen Eigenschaften der optischen Signalgeber erstellt durch die Bundesanstalt für Straßenwesen;
— Zertifikat über eine Baumusterprüfung für das Steuergerät nach DIN EN 50556 VDE 0832-100, DIN V VDE V 0832-500 sowie DIN EN 12675, das Erfüllen der Anforderungen der Sicherheitsintegritätsstufe SIL 3 nach DIN EN 61508 nachweist.
— Prüfbescheinigung über eine Baumusterprüfung nach DIN EN 50556 VDE 0832-100, DIN EN 50293 VDE 0832-200 sowie DIN 32981
Für die angebotenen Akustikgeräte
— Angaben zum Verfahren bei der Erstellung der Versorgungsdatei mit verkehrsabhängiger Steuerung sowie zum Verfahren beim Testen
Der Signalprogramme
— Zertifikat DIN ISO 9000;
— Benennung von Name, Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters;
— Name, Qualifikation des Verantwortlichen für Sicherung der Arbeitsstellen an Straßen;
— Nachweis zur Erfüllung der Forderungen bzgl. Abschaltzeiten;
— Zertifizierung des Anbieters nach ISO/IEC 27001.
Die Vergabestelle behält sich für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt vor, zur Bestätigung der Referenzen den folgenden Nachweis anzufordern: schriftliche Bestätigung des damaligen Auftraggebers, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden.
Die in diesem Abschnitt III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen.
Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.