Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Angaben zur Anzahl der durchschnittlich in den letzten 3 Jahren (2017, 2018 und 2019) im Tätigkeitsbereich des Auftrages (TGA-Planungsleistungen) fest angestellten Mitarbeiter inkl. Führungskräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
(2) Erklärung über eine Eignungsleihe einschl. entsprechender Nachweise gemäß § 47 Abs. 1-4 VgV.
(2) Angaben über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
(4) Angaben zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV über deren fachlicher Qualifikation durch Vorlage der Lebensläufe in tabellarischer Form mit Angaben zum beruflichen Werdegang und Berufserfahrung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV; zudem sind folgende Angaben/Nachweise erforderlich, nämlich jeweils
(a) die Berufserfahrung als Ingenieur im Tätigkeitsbereich des Auftrags (TGA-Planungsleistungen) in Jahren;
(b) drei Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 11/2020) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die 3 Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau-, oder Erweiterungsmaßnahme, die Leistungsphase 3 bis einschl. 8 in den Jahren 2015 bis einschl. 11/2020 begonnen und abgeschlossen,
— im Bereich Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen,
— mit Gesamtbaukosten für KGR 300 und 400 von mind. 4,0 Mio. EUR brutto,
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.
(5) Angabe von 3 Referenzen des Büros/der Bietergemeinschaft nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über in den letzten 5 Jahren (2015 bis einschl. 11/2020) erbrachte Leistungen, die mit den zu vergebenden Dienstleistungen vergleichbar sind. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, die als persönliche Referenzen des Projektleiters und/oder stellvertretenden Projektleiters benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die 3 Referenzen gewertet, die den Wertungskriterien für die Wertung der Referenzen am besten entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
— Durchführung einer Neubau-, Umbau-, oder Erweiterungsmaßnahme, die Leistungsphase 3 bis einschl. 8 in den Jahren 2015 bis einschl. 11/2020 begonnen und abgeschlossen,
— im Bereich Schulen, Kindergärten, Kindertageseinrichtungen oder vergleichbare Bildungseinrichtungen,
— mit Gesamtbaukosten für KGR 300 und 400 von mind. 4,0 Mio. € brutto,
— für einen öffentlichen Auftraggeber,
— unter Verwendung von öffentlichen Zuwendungen.