Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Grünflächenpflege-, Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg (VOEK 461-19)
Grünflächenpflege-, Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg Los 1 Winterdienstleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen WE 141951, Thünen-Institut, Leuschnerstr. 91, 21031 Hamburg ca. 10 400 qm Fläche Los 2 Winterdienstleistungen auf nicht öffentlichen Flächen WE 140026, Bundespolizei Hamburg, Wilsonstr. 49-55b, 22045 Hamburg ca. 12 712 qm Fläche Los 3 Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg ca. 2 300 qm Winterdienstfläche und ca. 4 000 qm Grauflächenreinigungsfläche Los 4 Grünpflegeleistungen WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg ca. 2 350 qm Fläche und 33 lfd. m.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-05-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: VOEK 461-19
Kurze Beschreibung:
Grünflächenpflege-, Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg
Los 1 Winterdienstleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141951, Thünen-Institut, Leuschnerstr. 91, 21031 Hamburg
ca. 10 400 qm Fläche
Los 2 Winterdienstleistungen auf nicht öffentlichen Flächen
WE 140026, Bundespolizei Hamburg, Wilsonstr. 49-55b, 22045 Hamburg
ca. 12 712 qm Fläche
Los 3 Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
ca. 2 300 qm Winterdienstfläche und ca. 4 000 qm Grauflächenreinigungsfläche
Los 4 Grünpflegeleistungen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
ca. 2 350 qm Fläche und 33 lfd. m.
Grünflächenpflege-, Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg
Los 1 Winterdienstleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141951, Thünen-Institut, Leuschnerstr. 91, 21031 Hamburg
ca. 10 400 qm Fläche
Los 2 Winterdienstleistungen auf nicht öffentlichen Flächen
WE 140026, Bundespolizei Hamburg, Wilsonstr. 49-55b, 22045 Hamburg
ca. 12 712 qm Fläche
Los 3 Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
ca. 2 300 qm Winterdienstfläche und ca. 4 000 qm Grauflächenreinigungsfläche
Los 4 Grünpflegeleistungen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
ca. 2 350 qm Fläche und 33 lfd. m.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung📦 Grundstückspflege📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-06 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-05-07 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-09-30 📅
2024-02-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 089-212702
ABl. S-Ausgabe: 89
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grünflächenpflege-, Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg
Los 1 Winterdienstleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141951, Thünen-Institut, Leuschnerstr. 91, 21031 Hamburg
ca. 10 400 qm Fläche
Los 2 Winterdienstleistungen auf nicht öffentlichen Flächen
WE 140026, Bundespolizei Hamburg, Wilsonstr. 49-55b, 22045 Hamburg
ca. 12 712 qm Fläche
Los 3 Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
ca. 2 300 qm Winterdienstfläche und ca. 4 000 qm Grauflächenreinigungsfläche
Los 4 Grünpflegeleistungen
ca. 2 350 qm Fläche und 33 lfd. m.
Bezeichnung des Loses: Winterdienstleistungen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Winterdienstleistungen für das Thünen-Institut, Leuschnerstr. 91, 21031 Hamburg auf einer Fläche von ca. 10 400 qm.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das jeweilige Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Das jeweilige Vertragsverhältnis verlängert sich einmalig um 2 Jahre, sofern die AG dies dem AN mind. 6 Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer schriftlich mitteilt. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann von der AG mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Winterdienstleistungen für die Bundespolizei Hamburg, Wilsonstr. 49-55b, 22045 Hamburg auf einer Fläche von ca. 12 712 qm.
Bezeichnung des Loses: Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen für die Bundesanstalt für Wasserbau, Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg auf einer Winterdienstfläche von ca. 2 300 qm sowie einer Grauflächenreinigungsfläche von ca. 4 000 qm.
Bezeichnung des Loses: Grünpflegeleistungen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Grünpflegeleistungen für die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg auf einer Fläche von ca. 2 350 qm und 33 lfd. m
Beschreibung der Optionen: Leistungen auf Abruf
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
WE 141951
Thünen-Institut
Leuschnerstr. 91
21031 Hamburg
WE 140026
Bundespolizei Hamburg
Wilsonstr. 49-55b
22045 Hamburg
WE 141495
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Wedeler Landstraße 157
22559 Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Anhang II der Vergabeunterlagen);
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen);
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen);
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (Anhang II der Vergabeunterlagen) Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor;
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. dessen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmen infrage stellen (Anhang II der Vergabeunterlagen) Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor;
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anhang II der Vergabeunterlagen);
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (Anhang II der Vergabeunterlagen);
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. EUR, sonst. Vermögensschäden 100 000 EUR und Schlüsselschäden (nur für Los 1 und 3 relevant) 50 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personen- und Sachschäden 2,0 Mio. EUR, sonst. Vermögensschäden 100 000 EUR und Schlüsselschäden (nur für Los 1 und 3 relevant) 50 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben/Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Anhang II der Vergabeunterlagen):
1. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notw. Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
1. Eigenerklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notw. Sicherheitsbestimmungen auszuführen.
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen).
3. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mind. 2 verschiedenen AG der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährl. Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des AG und ASP mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen).
3. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mind. 2 verschiedenen AG der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährl. Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des AG und ASP mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen).
4. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung sind weitere Angaben zu machen und weitere Unterlagen vorzulegen (siehe Anhang II der Vergabeunterlagen)
4. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Auf gesonderte Anforderung sind weitere Angaben zu machen und weitere Unterlagen vorzulegen (siehe Anhang II der Vergabeunterlagen)
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf gesonderte Anforderung der AG die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
5. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Auf gesonderte Anforderung der AG die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen)
6. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Auf gesonderte Anforderung ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen (Anhang II der Vergabeunterlagen)
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-12 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft" bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft" bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen für Los 2:
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Arbeitskräfte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragneh-mer seine Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Auftragsausführung beim AG mit Vornamen, Na-men und Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem AG rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Arbeitskräfte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Arbeitskräfte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragneh-mer seine Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Auftragsausführung beim AG mit Vornamen, Na-men und Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem AG rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Arbeitskräfte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 25.5.2020 bis 29.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 27.5.2020 vereinbart werden.Nur von der AG bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 25.5.2020 bis 29.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 27.5.2020 vereinbart werden.Nur von der AG bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 4.6.2020, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Telefon: +49 228-377870📞
E-Mail: info@bundesimmobilien.de📧
Fax: +49 228-37787200 📠
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 089-212702 (2020-05-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Grünflächenpflege-, Winterdienst- sowie Grauflächenreinigungsleistungen für 3 Liegenschaften in Hamburg
Los 1 Winterdienstleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141951, Thünen-Institut, Leuschnerstr. 91, 21031 Hamburg
Ca. 10 400 qm Fläche
Los 2 Winterdienstleistungen auf nicht öffentlichen Flächen
WE 140026, Bundespolizei Hamburg, Wilsonstr. 49-55b, 22045 Hamburg
Ca. 12 712 qm Fläche
Los 3 Winterdienst- und Grauflächenreinigungsleistungen auf öffentlichen und nicht öffentlichen Flächen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
Ca. 2 300 qm Winterdienstfläche und ca. 4 000 qm Grauflächenreinigungsfläche
Los 4 Grünpflegeleistungen
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW). Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg
Ca. 2 350 qm Fläche und 33 lfd. m.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen für Los 2:
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Arbeitskräfte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Auftragsausführung beim AG mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem AG rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Arbeitskräfte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 25.5.2020 bis 29.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 27.5.2020 vereinbart werden.Nur von der AG bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 4.6.2020, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899-610-1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 bis 16.00 Uhr
Freitag: 8.00 bis 14.00 Uhr.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen für Los 2:
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Arbeitskräfte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Auftragsausführung beim AG mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem AG rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Arbeitskräfte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Ortsbesichtigungen sind freiwillig und erfolgen nur nach Absprache. Besichtigungstermine sind vorab mit der für das Objekt zuständigen Ansprechperson zu vereinbaren. Ortsbesichtigungen können nur im Zeitraum vom 25.5.2020 bis 29.5.2020 durchgeführt werden. Die Besichtigungstermine müssen bis spätestens 27.5.2020 vereinbart werden.Nur von der AG bestätigte Termine werden durchgeführt. Die Vertreter des Bieters müssen bei der Ortsbesichtigung ein gültiges Ausweisdokument mit sich führen. Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 4.6.2020, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Ca. 2 300 qm Winterdienstfläche und ca. 4 000 qm Grauflächenreinigungsfläche
Ca. 2 350 qm Fläche und 33 lfd. m.
Grünpflegeleistungen für die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Wedeler Landstraße 157, 22559 Hamburg auf einer Fläche von ca. 2 350 qm und 33 lfd. m.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
WE 141951, Thünen-Institut
WE 140026, Bundespolizei Hamburg
WE 141495, Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-26 📅
Name: Nico Bruns GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Hamburg
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Veolia Umweltservice & Consulting GmbH
Grünwert Deutschland GmbH & Co. KG
Postort: Wietzendorf
Land: Heidekreis
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 14
9
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Arbeitskräfte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Auftragsausführung beim AG mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem AG rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Arbeitskräfte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.
Den Arbeitskräften des Auftragnehmers ist der Zutritt zu der Liegenschaft nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reispasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Arbeitskräfte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, hat der Auftragnehmer seine Arbeitskräfte spätestens eine Woche vor Auftragsausführung beim AG mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum, Personalausweisnummer und Staatsangehörigkeit anzumelden. Dies kann in Form einer Liste vor Vertragsbeginn erfolgen. Zudem ist eine Aufstellung der Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen vorzulegen, welche die Liegenschaft befahren. Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem AG rechtzeitig bekannt zu geben. Die Bundespolizei kann Arbeitskräfte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen.