Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
7. Eigenerklärung zur Qualifikation des eingesetzten Personals:
— Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
a) Tabellarische Übersicht der Beschäftigten des AN mit den Angaben Name, Vorname, Tätigkeitszuordnung und besonderen Befugnissen (z. B. Schlüsselberechtigter etc.),
b) Unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 des Vertrags) in Kopie.
Auf gesonderte Anforderung der AG hat der AN die geforderten Qualifikationsnachweise des vorgenannten Personals zur Berufsausbildung und zu den Sprachkenntnissen zur Einsichtnahme vorzulegen.
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— Auftragsspezifische Berufserfahrung in vergleichbarer Tätigkeit,
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word, MS-Outlook),
—— eigenständige Arbeitsweise,
—— vertiefte Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Brandschutz,
—— Führungsqualität.
— Erklärung, dass das im Hausmeisterbereich eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— mindestens eine technische oder handwerkliche Lehrausbildung,
—— Auftragsspezifische Berufserfahrung in vergleichbarer Tätigkeit,
—— Führerschein Klasse B oder gleich-/höherwertig,
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— sachkundig und geschult im Umgang mit den zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Einrichtungen, Anlagen, Geräten und Verfahren,
—— Erfahrungen beim Umgang mit Werkzeugen und handwerklichen Maschinen,
—— handwerkliches Geschick,
—— körperlich und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.
8. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen:
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (im Vordruck Anhang II enthalten).
9. Referenzen: Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer (im Vordruck Anhang II enthalten). (Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.)
Bietergemeinschaften und Inanspruchnahme fremder Ressourcen:
10. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) mit Eigenerklärungen und ggf. weiteren Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ (Vordruck Anhang II) zu erteilen.
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmer geplant ist (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe: Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden (im Vordruck Anhang II enthalten).
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die Unternehmen zu benennen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, und Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen (Vordruck Anhang V). Der Bieter hat für jedes Unternehmen, auf dessen Kapazitäten zurückgegriffen werden soll, die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen und ggf. weitere Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen.