Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung Leistungserbringung (Vordruck Anhang II VU), dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
7. Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals:
— Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Diensttelefonnummer,
b) aktuelles persönliches Führungszeugnis (Belegart N) zur Vorlage beim Geheim-schutzbeauftragten des jeweiligen Nutzers,
c) Nachweise über die geforderten Fachqualifikationen:
—— Objektleitung: eine abgeschlossene für die Leistungserbringung geeignete kaufmännische oder handwerkliche Berufsausbildung,
—— Hausmeister: eine abgeschlossene für die Leistungserbringung geeignete handwerkliche Berufsausbildung; Befähigung zur elektronisch unterwiesenen Person (EuP),
d) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags,
e) unterschriebene formlose Nachweise der Einweisung des Personals vor Ort,
f) unterschriebene formlose Einverständniserklärung über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten z. B. zur Erstellung von Personallisten für Zugangs-/Zutrittsberechtigungen, die Erstellung von Hausausweisen etc.
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— eine abgeschlossene für die Leistungserbringung geeignete kaufmännische oder handwerkliche Berufsausbildung und eine mind. 2-jährige Berufserfahrung als Objektleitung im Bereich von Hausmeisterleistungen vergleichbarer Objekte,
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B2 (selbstständige Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— Fortgeschrittene Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word, MS-Outlook),
—— Vertiefte Kenntnisse über Arbeitssicherheit und Brandschutz,
—— Führungsqualität,
—— Zuverlässigkeit und Flexibilität
— Erklärung, dass das im Hausmeisterbereich eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
—— eine abgeschlossene für die Leistungserbringung geeignete handwerkliche Berufsausbildung und eine mind. 2-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet Hausmeisterdienste (inkl. technische Anlagenbetreuung) oder vergleichbarer Tätigkeit,
—— Befähigung zur elektronisch unterwiesenen Person (EuP),
—— Sachkundig und geschult im Umgang mit den zur Leistungserbringung erforderlichen technischen Einrichtungen, Anlagen, Geräten und Verfahren,
—— Erfahrungen beim Umgang mit Werkzeugen und handwerklichen Maschinen,
—— handwerkliches Geschick,
—— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen,
—— Körperlich und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet,
—— Höhentauglichkeit bzw. -eignung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 (Arbeiten mit Absturzgefahr),
—— Zuverlässigkeit und Flexibilität,
—— selbstständige Abwicklung einschlägiger Vorgänge
(im Vordruck Anhang II enthalten)
8. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Vordruck Anhang II VU).
9. Eigenerklärung zu mind. 3 vergleichbaren Referenzen zur ausgeschriebenen Leistung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, jährlicher Leistungsumfang in Euro, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name AG und Ansprechperson (deutschsprachig) mit Telefonnummer (Vordruck Anhang II VU).
10. Angaben und Eigenerklärungen bei Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, i. F. d. Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden (Vordruck Anhang III VU). Erst auf gesonderte Anforderung der AG ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Bieterauskunft (Vordruck Anhang II VU) mit Eigenerklärungen zu Ziff. 2.1 Allg. Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende u. fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 6. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und 7. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte Bieterauskunft zu erteilen.
11. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen: Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist (Vordruck Anhang II VU). Erst auf gesonderte Anforderung der AG ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen (Vordruck Anhang IV VU). Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragenhmer die Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1 Allg. Angaben zum Unternehmen, 2.2 zusätzliche Angaben bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 6. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit und etwaige Nachweise vorzulegen.
12. Eignungsleihe: s. Ziffer VI.3) der Bekanntmachung.
13. Ausführungsbedingungnen: s. Mindeststandards