Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 1.1.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Oracle Java SE Subscription
DP-2020000027
Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Kurze Beschreibung:
“Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers...”
Kurze Beschreibung
Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 1.1.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Unterstützung📦
Ort der Leistung: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Altenholz
Beschreibung der Beschaffung:
“Dataport ist ein öffentlichrechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Dataport ist ein öffentlichrechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen Rechenzentrumsstandorten werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung (RZ) bis zum Endgerätebetrieb.
Sowohl im Rechenzentrums- als auch im Endgerätebetrieb von Dataport wird die Oracle Java Technologie eingesetzt. Um Nutzungsrechte und den Hersteller-Support für Oracle Java in Anspruch nehmen zu können, hat Dataport für 2019 und für 2020 Verträge mit unlimited Konditionen abgeschlossen gehabt. Über diese Verträge wurden die Hersteller-Produkte „Oracle Java SE Subscription – Processor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ eingekauft.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Oracle Java SE Subscription für die Zeit ab dem 1.1.2021 ausgeschrieben.-
Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 1.1.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
Die Lizenzmetriken „Prozessor“ und „Named User Plus“ des Herstellers Oracle sind im Oracle License Definitions and Rules Booklet definiert.
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Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll angeboten werden,...”
Beschreibung der Verlängerungen
Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 1.1.-31.12.2022 soll angeboten werden, sofern dies möglich ist.
Eine Grundlage für die Kalkulation der Verlängerungsmöglichkeit kann aktuell nicht benannt werden. Es sind aber 9 Varianten der Bedarfsentwicklung bezogen auf die Anzahl der beiden Lizenzmetriken Prozessor und NUP im Vergleich zum ersten Jahr vorstellbar.
Entscheidet sich der Bieter, die Verlängerungsmöglichkeit der ULA anzubieten, muss er alle diese 9 Varianten (siehe Ziffer 2.3 Teil B – Leistungsbeschreibung) als Kalkulationsgrundlage vorsehen und anbieten.
Für diese Verlängerungsmöglichkeit besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und welche Variante der Bedarfsentwicklung dabei berücksichtigt wird, wird spätestens bis zum 30.8.2021 durch eine Beauftragung der enstprechenden Verlängerungsvariante mitgeteilt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
“Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der „Anlage“ Betriebshaftpflichtversicherung]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine...”
Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der „Anlage“ Betriebshaftpflichtversicherung]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio. EUR für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte der Nachweis nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Betriebshaftpflichtversicherung ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen einzureichen.
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Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Partnerstatus:
[Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus]
Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Partnerstatus:
[Auswertung der Angaben zum eVergabe-Kriterium Partnerstatus]
Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 3.2) heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter über den Partnerstatus „Gold Level“ oder „Platinum Level“ verfügt. Der Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Der Partnerstatus muss dann nicht nachgewiesen werden, sofern es sich bei dem Bieter um den Hersteller selbst handelt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-14
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Altenholz
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport)...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 4319884702 📠
URL: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2020/S 152-371485 (2020-08-03)
Ergänzende Angaben (2020-09-09)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 152-371485
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-09-14 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-09-28 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 14/09/2020
Ortszeit: 12:00
Ort:
Altenholz
Neuer Wert
Text: Tag: 28/09/2020
Ortszeit: 12:00
Ort: Altenholz
Quelle: OJS 2020/S 178-430639 (2020-09-09)
Ergänzende Angaben (2020-09-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers...”
Kurze Beschreibung
Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 01.01.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.3)
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter...”
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7)
Ort des zu ändernden Textes:
“Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems” Alter Wert
Text:
“Beginn: 1.1.2021
Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für...”
Text
Beginn: 1.1.2021
Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll angeboten werden, sofern dies möglich ist.
Eine Grundlage für die Kalkulation der Verlängerungsmöglichkeit kann aktuell nicht benannt werden. Es sind aber 9 Varianten der Bedarfsentwicklung bezogen auf die Anzahl der beiden Lizenzmetriken Prozessor und NUP im Vergleich zum ersten Jahr vorstellbar.
Entscheidet sich der Bieter, die Verlängerungsmöglichkeit der ULA anzubieten, muss er alle diese 9 Varianten (siehe Ziffer 2.3 Teil B – Leistungsbeschreibung) als Kalkulationsgrundlage vorsehen und anbieten.
Für diese Verlängerungsmöglichkeit besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und welche Variante der Bedarfsentwicklung dabei berücksichtigt wird, wird spätestens bis zum 30.8.2021 durch eine Beauftragung der entsprechenden Verlängerungsvariante mitgeteilt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Beginn: 1.1.2021
Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für...”
Text
Beginn: 1.1.2021
Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Eine Verlängerungsmöglichkeit des obigen Unlimited License Agreement (ULA) für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll angeboten werden, sofern dies möglich ist.
Eine Grundlage für die Kalkulation der Verlängerungsmöglichkeit kann aktuell nicht benannt werden. Es sind aber 2 Varianten der Bedarfsentwicklung bezogen auf die Anzahl der beiden Lizenzmetriken Prozessor und NUP im Vergleich zum ersten Jahr vorstellbar.
Entscheidet sich der Bieter, die Verlängerungsmöglichkeit der ULA anzubieten, muss er alle diese 2 Varianten (siehe Ziffer 2.3 Teil B – Leistungsbeschreibung) als Kalkulationsgrundlage vorsehen und anbieten.
Für diese Verlängerungsmöglichkeit besteht keine Abnahmeverpflichtung. Ob die Verlängerungsmöglichkeit in Anspruch genommen wird und welche Variante der Bedarfsentwicklung dabei berücksichtigt wird, wird spätestens bis zum 30.8.2021 durch eine Beauftragung der entsprechenden Verlängerungsvariante mitgeteilt.
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Quelle: OJS 2020/S 184-444938 (2020-09-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-11-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers...”
Kurze Beschreibung
Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 01.01.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlänge-rungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und...”
Beschreibung der Beschaffung
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen Rechenzentrumsstandorten werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung (RZ) bis zum Endgerätebetrieb.
Sowohl im Rechenzentrums- als auch im Endgerätebetrieb von Dataport wird die Oracle Java Technologie eingesetzt. Um Nutzungsrechte und den Hersteller-Support für Oracle Java in Anspruch nehmen zu können, hat Dataport für 2019 und für 2020 Verträge mit unlimited Konditionen abgeschlossen gehabt. Über diese Verträge wurden die Hersteller-Produkte „Oracle Java SE Subscription – Processor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ eingekauft.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Oracle Java SE Subscription für die Zeit ab dem 1.1.2021 ausgeschrieben.
Dataport beabsichtigt die Leistung „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle für den Zeitraum 01.01.-31.12.2021 verbindlich zu beschaffen. Eine Verlängerungsmöglichkeit für ein weiteres Jahr für den Zeitraum 01.01.-31.12.2022 soll ebenso angeboten werden.
Die Lizenzmetriken „Prozessor“ und „Named User Plus“ des Herstellers Oracle sind im Oracle License Definitions and Rules Booklet definiert.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-371485
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Oracle Java SE Subscription
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: B1 Systems GmbH
Postort: Vohburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Pfaffenhofen a. d. Ilm🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
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Quelle: OJS 2020/S 217-532163 (2020-11-02)