Unterstützung beim Aufbau eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich des Zukunftspaktes Verwaltung in Form von Organisations- und Prozessberatung sowie Projektmanagement.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Organisationsberatung
1970-02-B7
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen der Verwaltung📦
Kurze Beschreibung:
“Unterstützung beim Aufbau eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich des Zukunftspaktes Verwaltung in Form von Organisations-...”
Kurze Beschreibung
Unterstützung beim Aufbau eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich des Zukunftspaktes Verwaltung in Form von Organisations- und Prozessberatung sowie Projektmanagement.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 630 000 💰
Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich der Zukunftspaktes Verwaltung. Das gesamtstädtische Zielvereinbarungssystem läuft zurzeit in 5 Pilotbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere Organisations- und Prozessberatung sowie Projektmanagement, Weiterentwicklung gesamtstädtischer Verwaltungssteuerung, Projektsteuerung, -koordination und konzeptionelle Ausarbeitung einzelner Projektzuschnitte.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 630 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-16 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Sofern der AG von seinem Optionsrecht Gebrauch macht und den AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich informiert, kann die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Sofern der AG von seinem Optionsrecht Gebrauch macht und den AN spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich informiert, kann die Rahmenvereinbarung maximal 2 Mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE),
2. Keine Eintragung im Korruptionsregister und...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Wirt-124 EU – Eigenerklärung zur Eignung EU oder Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE),
2. Keine Eintragung im Korruptionsregister und Gewerbezentralregister,
3. Anlage „Einzusetzendes Personal“.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung/dem Vertrag sind u. a. die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Vergabeunterlagen enthalten Vertragsbedingungen im Sinne von § 29 VgV. Dort und in der Leistungsbeschreibung/dem Vertrag sind u. a. die Zahlungsbedingungen geregelt.
Einzureichen sind:
1. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentgelt, Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt-214),
2. Eigenerklärung gemäß Frauenförderungsverordnung (FFV) (Wirt-2141),
3. Angaben von perönlichen Referenzen gemäß Bewertungskatalog,
4. mindestens 3 Mitarbeiter, die für die Auftragsdurchführung vorgesehen sind unter Verwendung des Formblattes „Einzusetzendes Personal“. Mindestanforderung: 3 Jahre Berufserfahrung, mindestens 100 PT Projekterfahrung in der öffentlichen Verwaltung sowie 100 PT Projekterfahrung als Organisationsberater/in.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-17
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-16 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-17
12:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
URL: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 162-393419 (2020-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Senatskanzlei - Der Regierende Bürgermeister v. Berlin
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 3090262112📞
Fax: +49 3090262122 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich der Zukunftspaktes Verwaltung...”
Kurze Beschreibung
Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich der Zukunftspaktes Verwaltung (Organisationsberatung).
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 630 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich der Zukunftspaktes Verwaltung....”
Beschreibung der Beschaffung
Unterstützung beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Zielvereinbarungssystems zwischen Senat und Bezirken hinsichtlich der Zukunftspaktes Verwaltung. Das gesamtstädtische Zielvereinbarungssystem läuft zurzeit in 5 Pilotbereichen. Die Leistung umfasst insbesondere Organisations- und Prozessberatung sowie Projektmanagement, Weiterentwicklung gesamtstädtischer Verwaltungssteuerung, Projektsteuerung -koordination und konzeptionelle Ausarbeitung einzelner Projektzuschnitte.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 162-393419
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1970-02-2020-B7
Titel: RV Organisationsberatung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-11-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: IMTB Consulting GmbH
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 630 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 240-594145 (2020-12-04)