Vergabeverfahren zur Vergabe von Busverkehren im Schwarzwald-Baar-Kreis im Linienbündel der Linien 600, 610, 620, 625, 700, 800 und 810 (Los 1), Linienbündel der Linien 650, 651, 655, 680, 750, 751, 760, 770 und 775 (Los 2) und Linienbündel der Linie 530, 540, 560, 660 und 661 (Los 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderungsdienste mit Bussen
Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Kurze Beschreibung:
“Vergabeverfahren zur Vergabe von Busverkehren im Schwarzwald-Baar-Kreis im Linienbündel der Linien 600, 610, 620, 625, 700, 800 und 810 (Los 1),...”
Kurze Beschreibung
Vergabeverfahren zur Vergabe von Busverkehren im Schwarzwald-Baar-Kreis im Linienbündel der Linien 600, 610, 620, 625, 700, 800 und 810 (Los 1), Linienbündel der Linien 650, 651, 655, 680, 750, 751, 760, 770 und 775 (Los 2) und Linienbündel der Linie 530, 540, 560, 660 und 661 (Los 3).
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel der Linien 600, 610, 620, 625, 700, 800 und 810
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Öffentlicher Verkehr (Straße)📦
Ort der Leistung: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwarzwald-Baar-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Los 1 sind die Linienverkehre der Ostbaar in Donaueschingen, Villingen und Schwenningen mit weiterführenden regionalen Bahn- und Buslinien verknüpft....”
Beschreibung der Beschaffung
Im Los 1 sind die Linienverkehre der Ostbaar in Donaueschingen, Villingen und Schwenningen mit weiterführenden regionalen Bahn- und Buslinien verknüpft. Vorrangiges Ziel der Linienstrukturen in der Ostbaar ist der Aufbau von stündlichen Taktverkehren mit guten Anschlussverbindungen.
Mit den Buslinien 620 und 625 sollen die Teilorte Klengen, Kirchdorf und Überauchen an die Ringzughaltepunkte in Klengen und Kirchdorf sowie die Sicherstellung des Schülerverkehrs aus Wolterdingen über Tannheim – Brigachtal – Marbach nach Bad Dürrheim und Villingen gewährleistet werden.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltkriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Preis (Gewichtung): 70 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-12 📅
Datum des Endes: 2029-12-08 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel der Linien 650, 651, 655, 680, 750, 751, 760, 770 und 775
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Im Bereich des nordöstlichen Kreisgebietes soll das Verkehrsangebot vollständig neu strukturiert werden. Seit der Umsetzung des damaligen Verkehrskonzepts...”
Beschreibung der Beschaffung
Im Bereich des nordöstlichen Kreisgebietes soll das Verkehrsangebot vollständig neu strukturiert werden. Seit der Umsetzung des damaligen Verkehrskonzepts im Jahre 1998 und verschiedenen zwischenzeitlich erfolgten Anpassungen haben sich in diesem Bereich sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Gemeinden mit neuen Wohn- und Gewerbegebieten als auch beim Ausbildungsverkehr durch Veränderungen in der Schullandschaft in den vergangenen Jahren sehr viele Veränderungen ergeben, die eine Neustrukturierung dieses Verkehrsraumes notwendig machen. Auf den Hauptachsen sollen künftig Verkehrsangebote im Takt angeboten werden.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Linienbündel der Linien 530, 540, 560, 660 und 661
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In diesem Los sind die Linien zusammengefasst, die die Städte Triberg und St. Georgen erschließen. Darüber hinaus ist in diesem Los die nachfragestarke...”
Beschreibung der Beschaffung
In diesem Los sind die Linien zusammengefasst, die die Städte Triberg und St. Georgen erschließen. Darüber hinaus ist in diesem Los die nachfragestarke Linie von Villingen über Mönchweiler und Königsfeld nach St. Georgen enthalten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Sofern dies zutrifft, ist ein solcher Nachweis als Anlage PL6 dem Angebotsformular beifügen.
Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise der persönlichen Lage sind zu erbringen:
PL1. Eigenerklärung mit Angaben zur Firma, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (zum Beispiel Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit), mit der Darstellung der Gesellschaft- und Kapitalverhältnisse des Bewerbers sowie gegebenenfalls zur zuständigen Niederlassung.
PL2. Soweit die Rechtsform des Unternehmens dies ermöglicht: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 12 Monate; Kopie ist ausreichend).
PL3. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB.
PL4. Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Unternehmen auf die sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung stützt haben jeweils einzeln die vorstehend aufgeführten Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
WL1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistung(en), die mit dem Gegenstand/den Gegenständen der Vergabe vergleichbar ist/sind, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, gegebenenfalls bezogen auf das beherrschende Unternehmen.
WL2. Eigenerklärung, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe die Voraussetzungen für die Erlangung derBescheinigung sowie der Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV vorliegen und dass ich/wir im Zeitpunkt der Angebotsabgabe ein den Anforderungen des § 2 Abs. 2, Nr. 2, Abs. 3 PBZugV entsprechendes Eigenkapital nachweisen kann/können.
WL3. Aktueller Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden je Versicherungsfall 10 000 000,00 EUR; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 20 000 000,00 EUR, für Sachschädenje Versicherungsfall 10 000 000,00 EUR; für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres 20 000 000,00 EUR oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Busverkehren in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben über die Ausführung von einschlägigen und vergleichbaren Busverkehren in den letzten maximal 5 Jahren seit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (Eigenerklärungen). Die Vergleichbarkeit bezieht sich jeweils auf das Los/die Lose, auf die ein Angebot abgegeben wird.
Die Referenzen sind in einer Liste in der Reihenfolge ihrer Übereinstimmung und Vergleichbarkeit mit diesem Vorhaben mit den folgenden Angaben aufzuführen:
— genaue Beschreibung des Auftrags,
— erbrachte Leistungen und Funktion der Bieters/des Auftragnehmers der Referenz,
— Auftraggeber mit Ansprechpartner,
— Leistungszeitraum und
— Auftragswert.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zu TL1. Für die Lose 1 und 2 ist zusammen mit dem Angebot die Vorlage von mindestens 2 vergleichbaren Referenzen durch den Bieter erforderlich und für das Los 3 die Vorlage von mindestens 1 vergleichbaren Referenz.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für Bewerbergemeinschaften gilt:
Es gibt keine Vorgabe hinsichtlich der Rechtsform. Erforderlich ist die Einreichung einer von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichneten Erklärung folgenden Inhalts:
PL5.
1. plausible Darstellung der Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft;
2. Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft;
3. Erklärung, dass dieser Vertreter die Mitglieder der Bietergemeinschaft während des gesamten Verfahrens rechtsverbindlich vertritt;
4. Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen;
5. Erklärung, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2019/S 224-550724
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-01-29
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-01-29
11:30 📅
“Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)...”
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden. In diesen Vergabeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt.
Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieter sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für dieAbgabe des Angebots zu beachten sind.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/seiten/default.aspx🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 247-612687
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-29 📅
Zeit: 11:00
Neuer Wert
Datum: 2021-02-03 📅
Zeit: 11:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Text: Tag: 29/01/2021
Ortszeit: 11:30
Neuer Wert
Text: Tag: 03/02/2021
Ortszeit: 11:30
Quelle: OJS 2020/S 255-642652 (2020-12-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderungsdienste mit Bussen
Abl./S. 247 612687-2020
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 247-612687
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 797.74 - Vergabe 2021 Los 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Bereich Ostbaar
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-29 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: SBG Südbadenbus GmbH
Postanschrift: Gutschstr. 4
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Schwarzwald-Baar-Kreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 797.74 - Vergabe 2021 Los 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Bereich Nordöstliches Kreisgebiet (NÖK)
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Verkehrsgemeinschaft Villingen-Schwenningen GmbH
Postanschrift: Niederwiesenstraße 27/1
Postort: Villingen-Schwenningen
Postleitzahl: 78050
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
3️⃣
Vertragsnummer: 797.74 - Vergabe 2021 Los 3
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bereich Nord-West
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Albert Rapp Autoverkehr, Inh. Wolfgang Rapp e.K.
Postanschrift: Dörfle 23
Postort: Königsfeld
Postleitzahl: 78126
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
“Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich...”
Hinweis zu II.1.7) und V.2.4):
Auf die Angabe des Auftragswertes wurde gem. § 39 Abs. 6 VgV verzichtet. Der Eintragung eines Werts erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen. Der tatsächliche Auftragswert wird zur Wahrung berechtigter geschäftlicher Interessen des Bestbieters nicht veröffentlicht.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidungan die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 138-367929 (2021-07-15)