Planung, Aus- und Aufbau sowie Betrieb eines Gigabit-Netzes in einzelnen Gebieten des Wetteraukreises mit den Ausbaugebieten:
Los 1: weiße NGA-Flecken, in ausgewählten Ortsteilen gemäß Leistungsbeschreibung und Adressliste
Los 2: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete I
Gewerbegebiet(e) Ranstadt: 1 Gebiet mit 21 Adressen
Gewerbegebiet(e) Rockenberg: 2 Gebiete mit 52 Adressen
Los 3: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete II
Gewerbegebiet(e) Büdingen: 2 Gebiete mit 19 Adressen
Gewerbegebiet(e) Gedern: 1 Gebiet mit 7 Adressen
Gewerbegebiet(e) Kefenrod: 1 Gebiet mit 9 Adressen
Gewerbegebiet(e) Nidda: 1 Gebiet mit 57 Adressen
Los 4: Sonderaufruf Schulen
Schule(n) Bad Vilbel: 6 Adressen
Schule(n) Büdingen: 5 Adressen
Schule(n) Friedberg: 9 Adressen
Schule(n) Karben: 3 Adressen
Schule(n) Kefenrod: 1 Adresse
Schule(n) Rosbach: 2 Adressen
Schule(n) Wöllstadt: 2 Adressen
Im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (im Folgenden kurz RL BMVI [Anlage 21]) in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen (Anlagen 20-26 (Aktuelle Versionen unter der Homepage der ateneKOM GmbH im Downloadbereich zur Breitbandförderung https://atenekom.eu).
Der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Auftragnehmer/Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed). (Anforderung gem. Anlage 21; Ziff. 5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z. B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
In dem von dem Konzessionsnehmer/Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag (Anlage 19) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer zu betreiben.
Weitere Details unter den einzelnen Losen bzw. in der Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-09.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Planung, Aus- und Aufbau sowie Betrieb eines Gigabit-Netzes in einzelnen Gebieten des Wetteraukreises mit den Ausbaugebieten lt. Bekanntmachung
20-4-105”
Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Aus- und Aufbau sowie Betrieb eines Gigabit-Netzes in einzelnen Gebieten des Wetteraukreises mit den Ausbaugebieten:
Los 1: weiße NGA-Flecken, in...”
Kurze Beschreibung
Planung, Aus- und Aufbau sowie Betrieb eines Gigabit-Netzes in einzelnen Gebieten des Wetteraukreises mit den Ausbaugebieten:
Los 1: weiße NGA-Flecken, in ausgewählten Ortsteilen gemäß Leistungsbeschreibung und Adressliste
Los 2: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete I
Gewerbegebiet(e) Ranstadt: 1 Gebiet mit 21 Adressen
Gewerbegebiet(e) Rockenberg: 2 Gebiete mit 52 Adressen
Los 3: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete II
Gewerbegebiet(e) Büdingen: 2 Gebiete mit 19 Adressen
Gewerbegebiet(e) Gedern: 1 Gebiet mit 7 Adressen
Gewerbegebiet(e) Kefenrod: 1 Gebiet mit 9 Adressen
Gewerbegebiet(e) Nidda: 1 Gebiet mit 57 Adressen
Los 4: Sonderaufruf Schulen
Schule(n) Bad Vilbel: 6 Adressen
Schule(n) Büdingen: 5 Adressen
Schule(n) Friedberg: 9 Adressen
Schule(n) Karben: 3 Adressen
Schule(n) Kefenrod: 1 Adresse
Schule(n) Rosbach: 2 Adressen
Schule(n) Wöllstadt: 2 Adressen
Im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (im Folgenden kurz RL BMVI [Anlage 21]) in der Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015, in der Fassung der 1. Novelle vom 3.7.2018 inkl. der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Nebenbestimmungen (Anlagen 20-26 (Aktuelle Versionen unter der Homepage der ateneKOM GmbH im Downloadbereich zur Breitbandförderung https://atenekom.eu).
Der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer errichtet und betreibt die dazu erforderliche passive Netzinfrastruktur (Tiefbauleistungen, Leerrohre mit Kabel sowie zugehörige Komponenten einschließlich Schächte, Verteiler und Anschlusseinrichtungen) zur Versorgung des Ausbaugebietes. Durch den Auftragnehmer/Konzessionsnehmer erfolgen weiterhin die fachgerechte Planung und betriebsbereite Bereitstellung weiterer Komponenten und der aktiven Technik zur Erschließung aller technisch ausbaubaren oder im Zuge der Maßnahme neu zu errichtenden Verteiler oder gleichwertiger Gigabit-Komponenten im Ausbaugebiet.
Die Fördermittel sind effizient dahingehend einzusetzen, dass möglichst konvergente Netze entstehen. Bei der Netzplanung sollen auch die Anforderungen an die mobile Gigabit-Gesellschaft berücksichtigt werden. Die Netze sollen auch mit anderen für die Telekommunikation oder andere Versorgungszwecke geeigneten Infrastrukturen vernetzt und genutzt werden (zum Beispiel Maßnahmen für vernetzte Mobilität oder die Anbindung von Mobilfunkmasten). Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn ein gigabitfähiges Netz bereits besteht und lediglich der Teilnehmeranschluss noch fehlt (homes passed). (Anforderung gem. Anlage 21; Ziff. 5.1 RL BMVI).
Um auch langfristig den Betrieb eines adäquat leistungsfähigen Gigabit-Netzes zu gewährleisten, soll der Bieter im Angebot ein technisches Konzept vorlegen, aus dem sich nachvollziehbare und plausible Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (z. B. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit und auch Zahl der Anschlüsse) der technischen Lösungen (Gigabit-Netzfähigkeit) ergibt. Die Gigabit-Breitbandversorgung soll den Einwohnern und Gewerbetreibenden permanent und ausbaufähig zur Verfügung stehen. Dies betrifft die zukünftige flexible Erweiterung und Weiterentwicklung nach Bedarf (z. B. Erschließung von Bau- und Gewerbegebieten), Technologie (z. B. Substitution von Kupfer- durch Glasfaserleitungen) und Übertragungsgeschwindigkeit (z. B. skalierbare Bandbreiten für Backbone-Anbindung und Verteilnetz).
Von dem Bieter ist zu erläutern, dass es bei einem Anschluss von zusätzlichen Kunden zu keiner Verringerung der Bandbreite oder einem Verlust an Qualität kommen kann.
In dem von dem Konzessionsnehmer/Auftragnehmer mit dem Auftraggeber abzuschließenden Breitbandausbauvertrag (Anlage 19) verpflichtet sich der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer, das geförderte Gigabit-Netz im Ausbaugebiet für die Dauer von mindestens 7 Jahren Mindestbetriebsdauer zu betreiben.
Weitere Details unter den einzelnen Losen bzw. in der Leistungsbeschreibung.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 10 500 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: NGA-weiße Flecken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Diensteanbieter📦
Ort der Leistung: Wetteraukreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wetteraukreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i. S. d. RL BMVI (Anlage 21), welche der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer mit einem Gigabit-Netz...”
Beschreibung der Beschaffung
Beim Ausbaugebiet handelt es sich um weiße NGA-Flecken i. S. d. RL BMVI (Anlage 21), welche der Konzessionsnehmer/Auftragnehmer mit einem Gigabit-Netz ausbauen soll. Dabei sind für alle Teilnehmer (Gebäude, da die Bundesförderung gem. Anlage 21, Fußnote 4 der RL BMVI auf die Förderung bis zur Gebäudeinnenwand beschränkt ist) im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von einem Gigabit/s im Download und 200 Mbit/s im Upload zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 21]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technisches Konzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Alternative Verlegetechniken/Verlegemethoden
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5,00
Kostenkriterium (Name):
“Höhe des Zuschusses/Wirtschaftlichkeitslücke (maßgeblich ist die Kalkulation auf Basis des vorgegebenen Musters über einen Zeitraum von 7 Jahren”
Kostenkriterium (Gewichtung): 50,00
Kostenkriterium (Name): Endkundenpreise (Anlage02 Finanzierungsplan)
Kostenkriterium (Gewichtung): 10,00
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 6 500 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Zusätzliche Informationen:
“Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über...”
Zusätzliche Informationen
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über dem geschätzten Auftragswert aufzuheben.
Los 1: weiße NGA-Flecken
Ab ca. 7 000 000,00 EUR
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von
Los 1: weiße NGA-Flecken
25 Prozent des Zuschusses;
Muss vor Abschluss des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber vorliegen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbe- und Industriegebiete I
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beim Ausbaugebiet handelt es sich um ein ausgewiesenes Gewerbe- bzw. Industriegebiet, welches entsprechend der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 RL BMVI (Anlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Beim Ausbaugebiet handelt es sich um ein ausgewiesenes Gewerbe- bzw. Industriegebiet, welches entsprechend der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 RL BMVI (Anlage 21) i.V.m. Ziff. 4.5.3 des Leitfadens zur Umsetzung der RL BMVI in der Version 8 vom 8.2.2019 (Anlage 20) förderfähig ist.
Dabei sind für jedes Unternehmen im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 21]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name):
“Höhe des Zuschusses/Wirtschaftlichkeitslücke (maßgeblich ist die Kalkulation auf Basis des vorgegebenen Musters über einen Zeitraum von 7 Jahren)”
Kostenkriterium (Name): Alternative Verlegetechniken/Verlegemethoden
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über...”
Zusätzliche Informationen
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über dem geschätzten Auftragswert aufzuheben.
Los 2: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete I
Ab ca. 1 800 000,00 EUR
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von
Los 2: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete I
25 Prozent des Zuschusses;
Muss vor Abschluss des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber vorliegen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbe- und Industriegebiete II
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beim Ausbaugebiet handelt es sich um ein ausgewiesenes Gewerbe- bzw. Industriegebiet, welches entsprechend der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 RL BMVI [Anlage...”
Beschreibung der Beschaffung
Beim Ausbaugebiet handelt es sich um ein ausgewiesenes Gewerbe- bzw. Industriegebiet, welches entsprechend der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 RL BMVI [Anlage 21] i. V. m. Ziff. 4.5.3 des Leitfadens zur Umsetzung der RL BMVI in der Version 8 vom 8.2.2019 [Anlage 20] förderfähig ist.
Dabei ist sind für jedes Unternehmen im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI [Anlage 21]) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 500 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über...”
Zusätzliche Informationen
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über dem geschätzten Auftragswert aufzuheben.
Los 3: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete II
Ab ca. 1 800 000,00 EUR.
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von
Los 3: Sonderaufruf Gewerbe- und Industriegebiete II
25 Prozent des Zuschusses;
Muss vor Abschluss des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber vorliegen.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Sonderaufruf Schulen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Beim Ausbaugebiet handelt es sich um Schulen, welche entsprechend der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 RL BMVI[Anlage 21] i. V. m. Ziff. 4.5.1 und Ziff. 4.5.2...”
Beschreibung der Beschaffung
Beim Ausbaugebiet handelt es sich um Schulen, welche entsprechend der Voraussetzungen der Ziff. 5.4 RL BMVI[Anlage 21] i. V. m. Ziff. 4.5.1 und Ziff. 4.5.2 des Leitfadens zur Umsetzung der RL BMVI [Anlage 20] in der Version 8 vom 8.2.2019 förderfähig sind.
Dabei sind für jeden Anschluss im Ausbaugebiet zuverlässig Bandbreiten von mindestens einem Gigabit/s symmetrisch zu gewährleisten, wobei erhebliche neue Investitionen (gem. Fußnote 5 der RL BMVI) im Ausbaugebiet zu tätigen sind.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung (Anlage 1).
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 600 000 💰
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über...”
Zusätzliche Informationen
Aufhebung bei Unwirtschaftlichkeit:
Der Auftraggeber behält sich vor, die Ausschreibung bei Überschreitung einer Wirtschaftlichkeitslücke von > 20 % über dem geschätzten Auftragswert aufzuheben.
Los 4: Sonderaufruf Schulen
Ab ca. 800 000,00 EUR.
Sicherheitsleistung:
Eine Bankbürgschaft oder gleichwertige Sicherheitsleistung zur Sicherung eines möglichen Anspruchs auf Rückzahlung des Zuschusses in Höhe von
Los 4: Sonderaufruf Schulen
25 Prozent des Zuschusses;
Muss vor Abschluss des Breitbandausbauvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Netzbetreiber vorliegen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Alle geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen dürfen bei Einreichung höchstens 1 Jahr alt sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Alle geforderten Unterlagen, Nachweise und Erklärungen dürfen bei Einreichung höchstens 1 Jahr alt sein.
Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf einen Nachunternehmer stützen möchte, hat er die nachfolgend geforderten Nachweise auch für das vorgesehene Nachunternehmen abzugeben (Anlage 13). Handelt es sich bei dem Bewerber um eine Bietergemeinschaft, so sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft zu erbringen (Mindestanforderungen) (Anlage 14).
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Nachweise sind in deutscher Sprache abzugeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen des Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Dem Angebot muss eine Erklärung über die Verwendung der deutschen Sprache beigelegt werden (Anlage 15) oder es muss diese gesondert erklärt werden.
Vorlage einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer mit einer Deckungssumme über mindestens 1 000 000 EUR (in Worten: eine Million Euro) für Personenschäden und über mindestens 3 000 000 EUR (in Worten: 3 Millionen EUR) für Sachschäden. Beide Schadenskategorien müssen im Schadensfall parallel zueinander mit den genannten Deckungssummen abgesichert sein.
Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben; wenn ein solcher Versicherungsschutz noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, ist eine schriftliche Eigenerklärung vorzulegen, wonach der Bieter dem Auftraggeber den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Zuschlagsfalle zusichert. Der Abschluss der (erhöhten) Versicherung ist im Zuschlagsfalle innerhalb von vier Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete, rechtsverbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben (Mindestanforderungen) (Anlage 14):
a) Erklärung, dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften,
b) Benennung eines allein vertretungsberechtigten und federführenden Bevollmächtigten, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, sowie eine
Erklärung, dass der allein vertretungsberechtigte und federführende Bevollmächtigte berechtigt ist, im Rahmen dieses Auswahlverfahrens uneingeschränkt im Namen aller Mitglieder der Bewerber-Bietergemeinschaft zu handeln.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
a) Vorlage eines Unternehmensprofils oder sonstiger aussagekräftiger Angaben über den Bewerber.
b) Nachweis der Haftungs- und Eigentumsverhältnisse des Bewerbers durch Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- und Handelsregister des Herkunftslandes, der zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als 3 Monate sein darf; dieses Erfordernis entfällt bei nicht eingetragenen Personengesellschaften bzw. anderen nicht eintragungspflichtigen Unternehmen.
c) Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und der Übertragung der Wegerechte durch die Bundesnetzagentur.
d) Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden (Anlage 16).
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen und im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (Anlage 11).
f) Eigenerklärung, dass der Bewerber sich bei der Erteilung von Auskünften im Vergabeverfahren keiner falschen Erklärungen schuldig gemacht oder entsprechende Auskünfte unberechtigterweise nicht erteilt hat (Anlage 16).
g) Eigenerklärung, dass die in § 42 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber keine Anwendung finden (Anlage 10).
h) Erklärung, dass der Bewerber die geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegaler Arbeitnehmermissbrauch und Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält und im Auftragsfall einhalten wird (Anlage 16).
i) Erklärung, dass der Bewerber das Mindestlohngesetz einhält (Anlage 12).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
j) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
j) Jahresabschlüsse oder Bilanzen des bewerbenden Unternehmens jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Vorlage vor Vertragsabschluss) und Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des sich bewerbenden Unternehmens sowie den Umsatz aus Leistungen, die sich auf die Planung, den Aus- und Aufbau sowie das Betreiben eines Giga-Netzes erstrecken, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage 10). Sofern ein Bewerber noch nicht so lange auf dem Markt tätig ist, legt er für die fehlenden Jahre eine Unternehmensplanung vor. Nichtbilanzierende Unternehmen legen eine attestierte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Jahre vor (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
k) Angabe von mindestens 5 Referenzen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen (Mindestanforderungen):
k) Angabe von mindestens 5 Referenzen aus den letzten 5 Jahren vor Ende der Angebotsfrist über die Ausführung von Leistungen, die aus Leistungen, die sich auf die Planung, den Aus- und Aufbau sowie das Betreiben eines Giga-Netzes erstrecken vergleichbar sind, mit Angabe des jeweiligen Auftragswertes. Die Mindestanzahl der Referenzen muss für jeden der Leistungsteile Bau und Betrieb von Gigabit-Netzen gesondert nachgewiesen werden (Anlage 17 und 18). Kann ein Bewerber nicht für alle Leistungsbereiche Referenzen vorweisen, so hat er diese Leistungsteile ggf. unter Einbindung von entsprechend erfahrenen Unterauftragsnehmern nachzuweisen.
l) Erklärung über die Verpflichtung zur Herstellung eines offenen und diskriminierungsfreien Zugangs (auf Vorleistungsebene) und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) einschließlich indikativer Angabe von Vorleistungspreisen. Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-, Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physisch entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU Kommission genehmigter virtueller Zugang (VULA) ermöglicht werden.
m) Erklärung, dass die unter III.1.2.a) aufgeführten Vorleistungsprodukte so früh wie möglich vor Inbetriebnahme des geförderten Netzes, spätestens bei der Inbetriebnahme des geförderten Netzes und bezüglich der angebotenen Endkundendienste 6 Monate vor Markteinführung zur Verfügung stehen.
n) Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und kartenmäßige Darstellung der damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSL-Netzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Hiervon wird jedoch im Rahmen der vorliegenden Realisierung des Netzes nicht ausgegangen. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Vorhandene Infrastrukturen sind weitestgehend in die Ausführungsplanung einzubeziehen. Es ist durch Erklärung nachzuweisen, dass eine Prüfung der Berücksichtigung vorhandener, nutzbarer und in dem von der Bundesnetzagentur geführten Infrastrukturatlas dokumentierten Infrastrukturen im Rahmen der Angebots- / Netzplanung durchgeführt wurde (Anlage 16).
Ansonsten gelten die Regelungen der ergänzenden Ausschreibungsunterlagen wie z. B. der Leistungsbeschreibung (Anlage 01), welche über das EU Portal zum Download bereitgestellt wurden. Hierin finden Sie auch weitere Details zur Angebotsabgabe und den Zuschlagskriterien. Die zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke müssen nicht zwingend verwendet werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-05
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-08-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-09
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Auswahl des Zuschlagsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben...”
Die Auswahl des Zuschlagsempfängers hat nach Maßgabe der Kommission dem nationalen und europäischen Vergaberecht zu folgen, soweit keine expliziten Vorgaben der Europäischen Kommission bestehen oder die Besonderheit der Beihilfegewährung eine Abweichung notwendig machen. Abweichungen vom herkömmlichen Vergabeverfahren nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) oder der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) ergeben sich daher aus den genannten Besonderheiten der Beihilfegewährung. Gleichwohl soll sich die Ausschreibung der Dienstleistungskonzession an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung orientieren. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet.
Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Auftrag“, „Teilnahmeantrag“ etc. verwendet werden.
Der Anbieter soll ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, welches eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Ein Angebot über den Aufbau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in FTTB/FTTH-Struktur hat den Netzabschluss beim Kunden mit zu umfassen; entsprechend sind die Investitionskosten bis einschließlich Netzabschluss (Hausanschluss und Anschlusseinrichtung) in der Wirtschaftlichkeitslücke berücksichtigungsfähig.
Für die Wirtschaftlichkeitslücke haben die Teilnehmer das bereit gestellte Muster zu verwenden und vollständig auszufüllen (Anlage02).
Mit der Abgabe des Angebots erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Ausschreibungserfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Das Angebot soll nach Möglichkeit sämtliche im Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (Anlage 30) an den Auftraggeber enthaltenen Vorgaben inklusive der Nebenbestimmungen (Anlagen 20-26) einhalten und umsetzen. Die Nichteinhaltung einer Vorgabe kann zum sofortigen Ausschluss führen. Im Übrigen gelten die Mindestbedingungen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und der NGA-Rahmenregelung (Anlage 22).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2020/S 222-543115 (2020-11-09)