Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 30 %
Es werden Referenzen zugelassen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre bearbeitet wurden. Gewertet werden nur die Referenzen, welche vergleichbar mit der fachspezifischen Leistung des beworbenen Loses sind.
Die Vergleichbarkeit einer Referenz ist gegeben, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
— Planungen für Wohngebäude (private / öffentliche),
— Die geplanten Leistungen wurden durch Fördermittel finanziert, (mind. 1 Referenz),
— In Summe der Referenzen ist nachzuweisen, dass mind. die Leistungsphasen 2-8 erbracht wurden.
Falls diese Leistungsphasen nicht nachgewiesen werden erfolgt der Ausschluß.
Wichtung 30 %
— 3 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 3 Stück,
— 2 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 2 Stück,
— 1 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 1 Stück,
— 0 Punkte: vergleichbare Referenzobjekte = 0 Stück.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzen der Mitglieder gewertet.
— Nachweis nach § 46 Abs. (3) Punkt 1. gem. VgV
Wichtung 15 %
Für die eingereichten Referenzobjekte sind Referenzbestätigungsschreiben, ausgestellt durch den Auftraggeber mit Angaben zur Termin- und Kostentreue, einzureichen. Werden durch den Auftraggeber Referenzschreiben nicht ausgestellt, ist ein Bestätigungsersatz durch aussagekräftige und überprüfbare Eigenerklärungen mit Angaben zur Termin- und Kostentreue und der Benennung eines zuständigen Ansprechpartners des Auftraggebers zulässig. Zusätzlich oder abweichend eingereichte Unterlagen und Referenzobjekte werden nicht berücksichtigt.
Wichtung: 15 %
— 3 Punkte: Referenzbestätigung = 3 Stück,
— 2 Punkte: Referenzbestätigung = 2 Stück,
— 1 Punkte: Referenzbestätigung = 1 Stück,
— 0 Punkte: Referenzbestätigung < 1 Stück.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Referenzbestätigungen der Mitglieder gewertet.
— Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 2. gem. VgV
Wichtung 20 %
Erklärung zur Anzahl der Fachingenieure (für das jeweilig beworbene Los fachspezifisch qualifizierte Personen z. B. Ingenieur, Master, Bachelor) des Unternehmens, welche die fachspezifischen Leistungen des beworbenen Loses erbringen können.
Der Nachweis ist durch die Vorlage einer Kopie der entsprechenden Qualifikation zu erbringen.
In Summe der Nachweise zur Anzahl der Fachingenieure (fachspezifisch qualifizierte Personen) müssen alle Fachbereiche des beworbenen Loses nachgewiesen werden, sonst erfolgt keine Wertung.
Wichtung: 20 %
— 3 Punkte: Fachingenieure >= 3,
— 2 Punkte: Fachingenieure = 2,
— 1 Punkte: Fachingenieure = 1,
— 0 Punkte: Fachingenieure < 1.
Werden für die jeweiligen Jahre unterschiedliche Punktezahlen ermittelt, wird der Mittelwert gebildet.
Die geforderten Nachweise sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird je Geschäftsjahr die Summe der
Gesamtbeschäftigten der Mitglieder gewertet.
— verbindliche Erklärung nach § 46 Abs. (3) Punkt 10 gem. VgV, Nachweise hierzu können vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe nachgefordert werden gem. Anhang 1 zu Amtsblatt der EU L 3/19 vom 06.01.2016.
Wichtung 15 %
— 3 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe < 1 NU/EL,
— 2 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 1 NU/EL,
— 1 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe = 2 NU/EL,
— 0 Punkte: Nachunternehmen u/o Eignungsleihe > 2 NU/EL.
Die geforderten Erklärungen sind für jedes Los getrennt abzugeben.
Bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften wird die Summe der Nachunternehmen der Mitglieder gewertet.