Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: PPrBln 184_20 EU Lieferung von alkoholfreien Kaltgetränken
PPrBln 184_20 EU
Produkte/Dienstleistungen: Mineralwasser📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung von alkoholfreien Kaltgetränken in nicht bepfandeten 0,5 l PET-Flaschen mit Schraubverschluss an verschiedene Lieferorte im Land Berlin.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 396 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erfrischungsgetränke📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von alkoholfreien Kaltgetränken in nicht bepfandeten 0,5 l PET-Flaschen mit Schraubverschluss an verschiedene Lieferorte im Land Berlin.” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 396 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2020-10-01 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Rahmenvertrag beginnt am 1. Oktober 2020 und gilt für eine Vertragsdauer von zwölf Monaten. Er verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Rahmenvertrag beginnt am 1. Oktober 2020 und gilt für eine Vertragsdauer von zwölf Monaten. Er verlängert sich jeweils automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor dem jeweiligen Vertragsablauf von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung beim Vertragspartner an. Der Rahmenvertrag endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30. September 2024, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Kriterium:
Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Lieferung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich.
Nachweis:
Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Kriterium:
Zur ordnungsgemäßen Ausführung der Lieferung/Leistung ist eine auftragsbezogene Erfahrung des Bewerbers/Bieters unerlässlich.
Nachweis:
Die Erfahrung des Bewerbers/Bieters ist durch entsprechende Referenzaufträge in den letzten zwei Jahren nachzuweisen. Es sind mindestens drei Referenzaufträge mit Angaben über die wesentlichen Inhalte der erbrachten Leistungen, den Auftragswert, Leistungszeitrum sowie dem Auftraggeber mit Kontakttelefonnummer beizubringen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV,
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen,
— Wirt-2141-BVB u....”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
— Wirt 214-BVB und Eigenerklärung zur Tariftreue Mindestentgelt SV,
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen,
— Wirt-2141-BVB u. Erklärung gem. Par. 1 Abs. 2 Frauen-FVO,
— Leistungsbeschreibung,
— Rahmenvertrag.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-06
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-04 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-07
06:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Berlin
“Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder...”
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
— Wirt 124 Eigenerklärung zur Eignung,
— Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung,
— Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose,
— Preisblatt.
Soweit erforderlich:
— Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe,
— Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
Nach Angebotsschluss und Aufforderung durch den AG sind Muster innerhalb einer festgelegten Frist einzureichen:
Art und Menge: eine Flasche Mineralwasser, eine Flasche Apfelsaftschorle, eine Flasche andere Fruchtsaftschorle.
Der Polizeipräsident in Berlin, Direktion Einsatz und Verkehr Stab 54, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin.
Innerhalb einer Woche nach Aufforderung durch den Auftraggeber.
Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen).
Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 304664795510/20📞
Fax: +49 30466483795599 📠
Quelle: OJS 2020/S 104-250230 (2020-05-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 104-250230
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: PPrBln 184_20 EU Lieferung von alkoholfreien Kaltgetränken
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-05 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Internationale Mineralwässer GmbH & Co.KG
Postanschrift: Michael Kometerring 11
Postort: Aying
Postleitzahl: 85653
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 157-381797 (2020-08-10)