PPrBln 246_20 EU, Rahmenabrufvertrag Fahrschule 2020-2022

Der Polizeipräsident in Berlin

Rahmenabrufvertrag Fahrschule 2020-2022.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-07-07 Auftragsbekanntmachung
2020-08-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-07-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Ausbildung in Fahrschulen
Referenznummer: PPrBln 246_20 EU
Kurze Beschreibung: Rahmenabrufvertrag Fahrschule 2020-2022.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Ausbildung in Fahrschulen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abnahme der Fahrprüfung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@polizei.berlin.de 📧
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/129724 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-07-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-09 📅
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2022-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 131-321445
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen: — Wirt 124 EU Eigenerklärung zur Eignung; — Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung; — Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose; — optional: Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe; — optional: Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft; — Preisblatt; — Liste der für die Ausbildungen vorgesehenen Fahrzeuge unter Angabe des Alters, des Fahrzeugherstellers sowie der jeweiligen Schadstoffnorm; — Aufstellung der Anzahl der für die Fahrschule eingetragenen und zugelassenen Fahrlehrer je Fahrerlaubnisklasse. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen: — Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen); — optional: Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 312 605 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Rahmenabrufvertrag Fahrschule 2020-2022
Rahmenabrufvertrag über die Fahrausbildung von Dienstkräften der Polizei in den Fahrerlaubnisklassen BE, C1, C, C/CE, D sowie weiteren optionalen Fahrerlaubnisklassen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 312 605 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag verlängert sich um 2 weitere Jahre, sofern er nicht bis zum 31. März 2022 gekündigt wird. Längstens gilt der Vertrag jedoch bis zum 31. August 2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen werden überwiegend in Berlin, Sonder- und einzelne Fahrten aber auch in anderen angrenzenden Bundesländern durchgeführt. Ausgangs- und Endpunkt der Fahrten sollte stets in Berlin sein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Kriterium:
Der Betrieb des Bewerbers/Bieters muss rein rechtlich auf die Ausführung der Lieferung/Leistung eingerichtet sein.
Nachweis:
Vorlage einer entsprechenden Eigenerklärung des Unternehmens oder Auszug aus einem Berufs- oder Handelsregister bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist.
Der Betrieb des Bewerbers/Bieters muss rein rechtlich zur Ausführung der Fahrausbildungsleistung zugelassen sein.
Vorlage einer Kopie der Fahrschulerlaubnis und Angabe des verantwortlichen Leiters der Fahrschule.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Wirt-214-BVB zum Mindeststundenentgelt Teil A;
— Wirt 215-ZVB_BVB Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen;
— Wirt-2141-BVB u. Erklärung gem. Par. 1 Abs. 2 Frauen-FVO;
— Wirt-2142 BVB Schutzklausel bei Leistungen von Beratungs- und Schulungsunternehmen;
— Wirt-2143 Besondere Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen Teil A;
— Wirt-2144 Besondere Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz Teil B zu Wirt 214, Wirt 2140, Wirt 2141, Wirt 2143
Rahmenvertrag.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/129724 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Wirt-124 EU Eigenerklärung zur Eignung
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. Hierfür ist die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-Datenbank vorzulegen oder die entsprechende Zertifikatsnummer anzugeben.
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Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
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Folgende Unterlagen sind ausgefüllt dem Angebot beizufügen:
— Wirt 124 EU Eigenerklärung zur Eignung;
— Wirt 2141 Erklärung gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung;
— Wirt 213 Angebotsschreiben ohne Lose;
— optional: Wirt 235 Unteraufträge, Eignungsleihe;
— optional: Wirt 238 Erklärung der Bieter-Bewerbergemeinschaft;
— Preisblatt;
— Liste der für die Ausbildungen vorgesehenen Fahrzeuge unter Angabe des Alters, des Fahrzeugherstellers sowie der jeweiligen Schadstoffnorm;
— Aufstellung der Anzahl der für die Fahrschule eingetragenen und zugelassenen Fahrlehrer je Fahrerlaubnisklasse.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
— Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Unbedenklichkeitsbescheinigungen);
— optional: Wirt 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Dokument „Teilnahmebedingungen“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigenVergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Der Polizeipräsident in Berlin
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Postleitzahl: 12101
Telefon: +49 304664795510/20 📞
Fax: +49 30466483795599 📠
Quelle: OJS 2020/S 131-321445 (2020-07-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 442949.92 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 172-415662
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 131-321445
ABl. S-Ausgabe: 172

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-28 📅
Name: Fahrschule am Fennpfuhl Klaus Schmidt GmbH
Postanschrift: Weißenseer Weg 98
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10369
Land: Deutschland 🇩🇪
Berlin 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 442949.92 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, in dem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2020/S 172-415662 (2020-08-31)