Beschreibung der Beschaffung
Zur Zielgruppe gehören junge Menschen ohne berufliche Erstausbildung, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Das Produktionsjahr u 19 ist für nicht ausbildungsreife oder berufsgeeignete junge Menschen vorgesehen,
— die für eine Förderung im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (§ 54a SGB III) (noch) nicht in Betracht kommen, bei denen aufgrund vielfältiger und schwerwiegender Hemmnisse insbesondere im Bereich von Schlüsselqualifikationen oder auf Grund einer ausgeprägten Schulmüdigkeit eine Förderung nach dem pädagogischen Prinzip des produktionsorientierten Lernens nach diesem Fachkonzept erfolgsversprechender erscheint als eine Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme;
— die über die erforderliche grundsätzliche Arbeits- und Lernbereitschaft verfügen und die mit entsprechender sozialpädagogischer Unterstützung eine regelmäßige Teilnahme an der Maßnahme erwarten lassen. Für junge Menschen, für die diese Anforderungen noch zu hoch sind, kommt vorrangig eine Maßnahme zur Aktivierung und Stabilisierung über niederschwellige Förderung und Qualifizierung in Betracht.
Auch junge geflüchtete Menschen können zur Zielgruppe gehören, wenn ihre Sprachkenntnisse ausreichen, um den Inhalten des Produktionsjahres u 19 folgen zu können. In der Regel wurde zuvor ein Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolviert, der mit einer Sprachprüfung über das Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen abschließt.
Das Produktionsjahr u 19 verfolgt das Ziel, Jugendliche schrittweise an den Arbeits-/Ausbildungsmarkt heranzuführen, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung.
Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es:
— den Teilnehmern die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen;
— den Teilnehmern die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses) oder – sofern dies (noch) nicht möglich ist – für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und
— die Teilnehmer möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.
Weitere Ziele sind:
— Erhöhung des Qualifikationsniveaus;
— Förderung der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung (Selbstkompetenz, Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit) und einer positiven Einstellung zur lebensbegleitenden Weiterbildung sowie zur gesellschaftlichen Teilhabe;
— Erschließung betrieblicher Qualifizierungsangebote, Ausbildungs- und Arbeitsstellen für die Teilnehmer, insbesondere über die regionalen Netzwerke zu Betrieben.
Anzahl Teilnehmerplätze:
40 TN Plätze werden auf die nachfolgenden Berufsfelder (je 10 TN Plätze) festgelegt:
— Berufe im Handel, Verkauf, Lager (aus dem Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung) und rund um Transport, Lager und Logistik (aus dem Berufsfeld Verkehr/Logistik): Diese Berufsfelder umfassen insbesondere Fachkraft – Lagerlogistik und Kaufmann – Einzelhandel;
— Gesundheit und Soziales, Pädagogik: Dieses Berufsfeld umfasst Berufe in der Medizin (insbesondere Medizinische Fachangestellte sowie Gesundheits- und Krankenpfleger);
— Berufe mit Farben und Lacken (aus dem Berufsfeld Produktion, Fertigung): Das Berufsfeld umfasst insbesondere Maler und Lackierer;
— Berufe mit Holz (aus dem Berufsfeld Produktion, Fertigung): Das Berufsfeld umfasst insbesondere den Tischler.
Ab einer Teilnahme von vier Monaten sollte in der Regel die Gelegenheit für mindestens ein Praktikum und bei einer Teilnahme von 12 Monaten für mindestens drei Praktika eröffnet werden. Sie sollen mindestens vier Wochen betragen, jedoch die Hälfte der vorgesehenen individuellen Förderdauer nicht überschreiten.
Leistungsprämie für den einzelnen Teilnehmenden (über ESF Förderung):
In der Ausschreibung zum Produktionsjahr u 19 wurde die Leistungs-/Motivationsprämie aufgenommen. Der Hinweis wurde in der Ausschreibung gesetzt, dass Träger diese Kofinanzierung über die ESF Förderung zum Werkstattjahr verwenden können, sofern sie den Zuschlag erhalten.
Vertragslaufzeit
— 1.9.2020 bis zum 31.8.2021.