Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 2000 das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) zur Verwaltung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Verwaltung der Fördermittel umfasst die Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Schlussrechnung, Verwendungsnachweisprüfung gegenüber dem Zuwendungsempfänger, die Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission sowie das Monitoring. ISAP ist eine Individuallösung. Für die kommende Förderperiode 2021-2027 plant das Land M-V den Einsatz einer neuen Fördermittelmanagementsoftware (IT-FMM). Diese befindet sich gegenwärtig in der Entwicklung und soll auch die Planung, Steuerung und Abwicklung des ESF übernehmen. Der Auftraggeber sucht einen Projektleiter für die Weiterentwicklung von ISAP bzw. einen Projektmanager, der die ESF-spezifischen Anforderungen in die Weiterentwicklung der IT-FMM einbringt und im Sinne einer Qualitätskontrolle überwacht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: WM540-2020-0003
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 2000 das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) zur Verwaltung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Verwaltung der Fördermittel umfasst die Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Schlussrechnung, Verwendungsnachweisprüfung gegenüber dem Zuwendungsempfänger, die Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission sowie das Monitoring. ISAP ist eine Individuallösung.
Für die kommende Förderperiode 2021-2027 plant das Land M-V den Einsatz einer neuen Fördermittelmanagementsoftware (IT-FMM). Diese befindet sich gegenwärtig in der Entwicklung und soll auch die Planung, Steuerung und Abwicklung des ESF übernehmen. Der Auftraggeber sucht einen Projektleiter für die Weiterentwicklung von ISAP bzw. einen Projektmanager, der die ESF-spezifischen Anforderungen in die Weiterentwicklung der IT-FMM einbringt und im Sinne einer Qualitätskontrolle überwacht.
Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 2000 das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) zur Verwaltung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Verwaltung der Fördermittel umfasst die Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Schlussrechnung, Verwendungsnachweisprüfung gegenüber dem Zuwendungsempfänger, die Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission sowie das Monitoring. ISAP ist eine Individuallösung.
Für die kommende Förderperiode 2021-2027 plant das Land M-V den Einsatz einer neuen Fördermittelmanagementsoftware (IT-FMM). Diese befindet sich gegenwärtig in der Entwicklung und soll auch die Planung, Steuerung und Abwicklung des ESF übernehmen. Der Auftraggeber sucht einen Projektleiter für die Weiterentwicklung von ISAP bzw. einen Projektmanager, der die ESF-spezifischen Anforderungen in die Weiterentwicklung der IT-FMM einbringt und im Sinne einer Qualitätskontrolle überwacht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-08-19 📅
Einreichungsfrist: 2020-09-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-24 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 163-396612
ABl. S-Ausgabe: 163
Zusätzliche Informationen
Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind über das Vergabeportal www.vergabemarktplatz-mv.de spätestens bis zum 10.9.2020, 12.00 Uhr, zu stellen.
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Formblatt „Teilnahmeantrag", das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" und ggf. das Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft" einzureichen.
Eignungsleihe:
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Für jedes Unternehmen ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unternehmen das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat das Unternehmen in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern sich die Eignungsleihe auf diesen Asprekt bezieht. Der Bewerber muss nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Unterauftragnehmer:
Ein Unterauftragnehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil. Für jeden Unterauftragnehmer ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unterauftragnehmer das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat der Unterauftragnehmer in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern diese Leistungen von ihm erbracht werden sollen.
Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Von jedem benannten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen.
Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind über das Vergabeportal www.vergabemarktplatz-mv.de spätestens bis zum 10.9.2020, 12.00 Uhr, zu stellen.
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Formblatt „Teilnahmeantrag", das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" und ggf. das Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft" einzureichen.
Eignungsleihe:
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Für jedes Unternehmen ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unternehmen das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat das Unternehmen in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern sich die Eignungsleihe auf diesen Asprekt bezieht. Der Bewerber muss nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Unterauftragnehmer:
Ein Unterauftragnehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil. Für jeden Unterauftragnehmer ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unterauftragnehmer das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat der Unterauftragnehmer in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern diese Leistungen von ihm erbracht werden sollen.
Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Von jedem benannten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 2000 das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) zur Verwaltung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Verwaltung der Fördermittel umfasst die Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Schlussrechnung, Verwendungsnachweisprüfung gegenüber dem Zuwendungsempfänger, die Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission sowie das Monitoring. ISAP ist eine Individuallösung.
Der Auftraggeber betreibt seit dem Jahr 2000 das Informationssystem für die Arbeitsmarktpolitik (ISAP) zur Verwaltung der Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Verwaltung der Fördermittel umfasst die Antragstellung, Bewilligung, Auszahlung, Schlussrechnung, Verwendungsnachweisprüfung gegenüber dem Zuwendungsempfänger, die Abrechnung gegenüber der Europäischen Kommission sowie das Monitoring. ISAP ist eine Individuallösung.
Für die kommende Förderperiode 2021-2027 plant das Land M-V den Einsatz einer neuen Fördermittelmanagementsoftware (IT-FMM). Diese befindet sich gegenwärtig in der Entwicklung und soll auch die Planung, Steuerung und Abwicklung des ESF übernehmen. Der Auftraggeber sucht einen Projektleiter für die Weiterentwicklung von ISAP bzw. einen Projektmanager, der die ESF-spezifischen Anforderungen in die Weiterentwicklung der IT-FMM einbringt und im Sinne einer Qualitätskontrolle überwacht.
Für die kommende Förderperiode 2021-2027 plant das Land M-V den Einsatz einer neuen Fördermittelmanagementsoftware (IT-FMM). Diese befindet sich gegenwärtig in der Entwicklung und soll auch die Planung, Steuerung und Abwicklung des ESF übernehmen. Der Auftraggeber sucht einen Projektleiter für die Weiterentwicklung von ISAP bzw. einen Projektmanager, der die ESF-spezifischen Anforderungen in die Weiterentwicklung der IT-FMM einbringt und im Sinne einer Qualitätskontrolle überwacht.
Der Auftrag beinhaltet die folgenden Aufgabenkomplexe:
Initiierung von Programmänderungen — in Bezug auf ISAP durch die Erarbeitung der Fach- und DV-technischen Feinkonzepte für die jeweils erforderlichen Änderungen als Aufgabenstellung für die Softwareentwicklung — sowie Übernahme des Projektmanagements und der Qualitätssicherung für die damit verbundenen Programmierungsaufträge während der Softwareentwicklung und der Einführung der Programmänderungen in die Nutzung.
Initiierung von Programmänderungen — in Bezug auf ISAP durch die Erarbeitung der Fach- und DV-technischen Feinkonzepte für die jeweils erforderlichen Änderungen als Aufgabenstellung für die Softwareentwicklung — sowie Übernahme des Projektmanagements und der Qualitätssicherung für die damit verbundenen Programmierungsaufträge während der Softwareentwicklung und der Einführung der Programmänderungen in die Nutzung.
Die Durchführung der Softwareentwicklung ist nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung, sondern wird von einem Vertragspartner erbracht. Ebenso ist eine Analyse des Quellcodes bezüglich der notwendigen Änderungen und eine Beschreibung der Änderungen im Quellcode nicht Bestandteil des DV-technischen Feinkonzeptes, sondern ist Aufgabe des Softwareentwicklers.
Die Durchführung der Softwareentwicklung ist nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung, sondern wird von einem Vertragspartner erbracht. Ebenso ist eine Analyse des Quellcodes bezüglich der notwendigen Änderungen und eine Beschreibung der Änderungen im Quellcode nicht Bestandteil des DV-technischen Feinkonzeptes, sondern ist Aufgabe des Softwareentwicklers.
Der Umfang der Dienstleistungen erstreckt sich auf bis zu 190 Personentage pro Jahr.
Beschreibung der Verlängerungen:
Für den Auftraggeber besteht das einseitige Recht, bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres die Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Kalenderjahr, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2025, zu erklären.
Beschreibung der Optionen:
Für den Auftraggeber besteht das einseitige Recht, bis zum 30. November des jeweiligen Kalenderjahres die Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Kalenderjahr, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2025, zu erklären.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Operationelles Programm des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 23.10.2014 für die Förderperiode 2014 bis 2020 aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und Nachfolgeprogramm.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
DEUTSCHLAND
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und Erklärung über seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017/ 2018/2019). Als vergleichbare Dienstleistungen gelten die Erstellung der fachlichen und DV-technischen Feinkonzepte, die Anwenderbetreuung, die Vornahme von Parametrierungen und Maskengenerierung, die Projektleitung und Gestaltung von Geschäftsprozessen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und Erklärung über seinen Umsatz für vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017/ 2018/2019). Als vergleichbare Dienstleistungen gelten die Erstellung der fachlichen und DV-technischen Feinkonzepte, die Anwenderbetreuung, die Vornahme von Parametrierungen und Maskengenerierung, die Projektleitung und Gestaltung von Geschäftsprozessen.
2. Das Formblatt „Teilnahmeantrag" ist vom Bewerber zu verwenden.
Mindeststandards:
Für die vergleichbaren Dienstleistungen wird ein durchschnittlicher Mindestjahresumsatz aus den letzten 3 Geschäftsjahren (2017/ 2018/2019) von 100 000,00 EUR gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angabe des Namens und der beruflichen Qualifikation des Projektleiters/Projektmanagers, der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll.
2. Nennung von persönlichen Referenzen des Projektleiters/Projektmanagers, der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, in Bezug auf:
a) Projektmanagement für IT-Projekte über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und einen Anwenderkreis von mehr als 50 Anwendern,
b) Eine Tätigkeit mit Systemkomponenten von Oracle-Datenbanken,
c) Die Formulierung von Fach- und DV-technischen Feinkonzepten als Aufgabenstellung für die Programmierung,
d) Eine Tätigkeit, bei der Anforderungen aus dem Haushaltsrecht des Bundes oder eines Landes umzusetzen waren.
Mit den geforderten Angaben (Inhalt der Leistung, Auftraggeber, Leistungszeit, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon, E-Mail), die in den Jahren 2017/2018/2019 erbracht wurden. Bei Referenzen nach Buchstabe a) und b) werden auch Zeiten vor dem Jahr 2017 berücksichtigt. Die Referenzaufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
Mit den geforderten Angaben (Inhalt der Leistung, Auftraggeber, Leistungszeit, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon, E-Mail), die in den Jahren 2017/2018/2019 erbracht wurden. Bei Referenzen nach Buchstabe a) und b) werden auch Zeiten vor dem Jahr 2017 berücksichtigt. Die Referenzaufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
3. Referenzen des Bewerbers: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2017/2018/ 2019) erbrachten Leistungen mit den geforderten Angaben (Inhalt der Leistung, Auftraggeber, Leistungszeit, Auftragsvolumen, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon, E-Mail). Die Referenzaufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
3. Referenzen des Bewerbers: Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2017/2018/ 2019) erbrachten Leistungen mit den geforderten Angaben (Inhalt der Leistung, Auftraggeber, Leistungszeit, Auftragsvolumen, Ansprechpartner des Auftraggebers mit Telefon, E-Mail). Die Referenzaufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
4. Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt.
5. Erklärung zur Verfügbarkeit des Projektleiters/Projektmanagers, der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden soll, im Vertragszeitraum.
6. Das Formblatt „Teilnahmeantrag" ist vom Bewerber zu verwenden.
Mindeststandards:
Zu Punkt III.1.3):
Es muss mindestens jeweils eine Referenz zu den Nummern 2) a) bis d) aus den Jahren 2017/2018/ 2019 nachgewiesen werden (Formblatt „Teilnahmeantrag"). Zeiten vor dem Jahr 2017 werden nicht berücksichtigt. Die Referenzaufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
Es muss mindestens jeweils eine Referenz zu den Nummern 2) a) bis d) aus den Jahren 2017/2018/ 2019 nachgewiesen werden (Formblatt „Teilnahmeantrag"). Zeiten vor dem Jahr 2017 werden nicht berücksichtigt. Die Referenzaufträge müssen nicht abgeschlossen sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter verpflichtet sich, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 9 Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 VgG M-V bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2 VgG M-V in Verbindung mit der Mindest-Stundenentgelt-Verordnung maßgebliche Mindest-Stundenentgelt zu bezahlen. Die Pflicht zu höherer Entgeltzahlung aufgrund anderweitiger Regelungen bleibt hiervon unberührt. Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, verpflichtet er sich, dem Nachunternehmer die für ihn geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen.
Der Bieter verpflichtet sich, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach § 9 Absatz 4 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 VgG M-V bei der Ausführung der Leistung mindestens das nach § 9 Absatz 4 Satz 1 und 2 VgG M-V in Verbindung mit der Mindest-Stundenentgelt-Verordnung maßgebliche Mindest-Stundenentgelt zu bezahlen. Die Pflicht zu höherer Entgeltzahlung aufgrund anderweitiger Regelungen bleibt hiervon unberührt. Soweit der Bieter Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, verpflichtet er sich, dem Nachunternehmer die für ihn geltenden Pflichten aufzuerlegen und die Beachtung dieser Pflichten durch den Nachunternehmer zu überwachen.
Es gelten die §§ 16, 17 VOL/B.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
1. Vorliegen von Ausschlussgründen,
2. Feststellung der Geeignetheit,
3. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei geht er folgendermaßen vor: Bewertung der persönlichen Referenzen des Projektleiters/Projektmanagers, der die Leistung ausführen soll, nach Vergleichbarkeit mit dem Auftrag (Inhalt der Tätigkeit).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Hierbei geht er folgendermaßen vor: Bewertung der persönlichen Referenzen des Projektleiters/Projektmanagers, der die Leistung ausführen soll, nach Vergleichbarkeit mit dem Auftrag (Inhalt der Tätigkeit).
Die persönlichen Referenzen werden mit Punktzahlen zwischen 2 und 10 bewertet, die folgende Bedeutung haben:
— 2 Punkte: Der vorgesehene Projektleiter/Projektmanager arbeitet/e in dieser Eigenschaft seit mehr als einem Jahr mit einer Fördermittelmangementsoftware.
— 4 Punkte: Der vorgesehene Projektleiter/Projektmanager arbeitet/e in dieser Eigenschaft seit mehr als 3 Jahren mit einer Fördermittelmangementsoftware.
— 6 Punkte: Der vorgesehene Projektleiter/Projektmanager arbeitet/e in dieser Eigenschaft seit mehr als einem Jahr mit einer Fördermittelmangementsoftware für EU-Strukturfonds.
— 8 Punkte: Der vorgesehene Projektleiter/Projektmanager arbeitet/e in dieser Eigenschaft seit mehr als 3 Jahren mit einer Fördermittelmangementsoftware für EU-Strukturfonds.
— 10 Punkte: Der vorgesehene Projektleiter/Projektmanager arbeitet/e in dieser Eigenschaft seit mehr als 5 Jahren mit einer Fördermittelmangementsoftware für EU-Strukturfonds.
Der Nachweis ist über die Angaben zu den Referenzen zu III.1.3) 2) a) „Projektmanagement für IT-Projekte über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und einen Anwenderkreis von mehr als 50 Anwendern" zu führen. Dies bedeutet, dass sich die obigen Anforderungen jeweils auf einen Anwenderkreis von mehr als 50 Anwendern beziehen. Es werden auch Zeiten vor dem Jahr 2017 berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Nachweis ist über die Angaben zu den Referenzen zu III.1.3) 2) a) „Projektmanagement für IT-Projekte über eine Laufzeit von mindestens einem Jahr und einen Anwenderkreis von mehr als 50 Anwendern" zu führen. Dies bedeutet, dass sich die obigen Anforderungen jeweils auf einen Anwenderkreis von mehr als 50 Anwendern beziehen. Es werden auch Zeiten vor dem Jahr 2017 berücksichtigt.
Können für Bewerber keine Punkte nach diesen Kriterien vergeben werden oder erzielen sie eine gleiche Punktzahl, entscheidet die Dauer der Tätigkeit des vorgesehenen Projektleiters/Projektmanagers mit Systemkomponenten von Oracle-Datenbanken (in ganzen Monaten). Hierbei werden auch Zeiten vor dem Jahr 2017 berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Können für Bewerber keine Punkte nach diesen Kriterien vergeben werden oder erzielen sie eine gleiche Punktzahl, entscheidet die Dauer der Tätigkeit des vorgesehenen Projektleiters/Projektmanagers mit Systemkomponenten von Oracle-Datenbanken (in ganzen Monaten). Hierbei werden auch Zeiten vor dem Jahr 2017 berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-21 📅
Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind über das Vergabeportal www.vergabemarktplatz-mv.de spätestens bis zum 10.9.2020, 12.00 Uhr, zu stellen.
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Nur diejenigen Unternehmen, die vom öffentlichen Auftraggeber nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist das Formblatt „Teilnahmeantrag", das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" und ggf. das Formblatt „Erklärung Bewerbergemeinschaft" einzureichen.
Eignungsleihe:
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Für jedes Unternehmen ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unternehmen das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat das Unternehmen in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern sich die Eignungsleihe auf diesen Asprekt bezieht. Der Bewerber muss nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Für jedes Unternehmen ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unternehmen das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat das Unternehmen in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern sich die Eignungsleihe auf diesen Asprekt bezieht. Der Bewerber muss nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Unterauftragnehmer:
Ein Unterauftragnehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil. Für jeden Unterauftragnehmer ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unterauftragnehmer das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat der Unterauftragnehmer in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern diese Leistungen von ihm erbracht werden sollen.
Ein Unterauftragnehmer hat für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen wie der Auftragnehmer für jenen Leistungsteil. Für jeden Unterauftragnehmer ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist vom Unterauftragnehmer das Formblatt „Teilnahmeantrag" beizufügen. Hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistngsfähigkeit hat der Unterauftragnehmer in der gleichen Form wie der Bewerber Angaben (z. B. über die Referenzen im Formblatt „Teilnahmeantrag") zu treffen, sofern diese Leistungen von ihm erbracht werden sollen.
Bewerber-/Bietergemeinschaft:
Von jedem benannten Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist das Formblatt „Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" ausgefüllt beizufügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 3855884855817 📠
Internetadresse: www.mv-regierung.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 163-396612 (2020-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch folgende Berechnung ermittelt:
Wirtschaftlichstes Angebot=vergebene Punkte für die Qualität/Preis (brutto) in Euro.
Unter II.2.5) Zuschlagskriterien wurden nur Platzhalter zur Vervollständigung des Formulars eingetragen.
Das wirtschaftlichste Angebot wurde durch folgende Berechnung ermittelt:
Wirtschaftlichstes Angebot=vergebene Punkte für die Qualität/Preis (brutto) in Euro.
Unter II.2.5) Zuschlagskriterien wurden nur Platzhalter zur Vervollständigung des Formulars eingetragen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet die folgenden Aufgabenkomplexe: Initiierung von Programmänderungen — in Bezug auf ISAP durch die Erarbeitung der Fach- und DV-technischen Feinkonzepte für die jeweils erforderlichen Änderungen als Aufgabenstellung für die Softwareentwicklung — sowie Übernahme des Projektmanagements und der Qualitätssicherung für die damit verbundenen Programmierungsaufträge während der Softwareentwicklung und der Einführung der Programmänderungen in die Nutzung. Die Durchführung der Softwareentwicklung ist nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung, sondern wird von einem Vertragspartner erbracht. Ebenso ist eine Analyse des Quellcodes bezüglich der notwendigen Änderungen und eine Beschreibung der Änderungen im Quellcode nicht Bestandteil des DV-technischen Feinkonzeptes, sondern ist Aufgabe des Softwareentwicklers. Der Umfang der Dienstleistungen erstreckt sich auf bis zu 190 Personentage pro Jahr.
Der Auftrag beinhaltet die folgenden Aufgabenkomplexe: Initiierung von Programmänderungen — in Bezug auf ISAP durch die Erarbeitung der Fach- und DV-technischen Feinkonzepte für die jeweils erforderlichen Änderungen als Aufgabenstellung für die Softwareentwicklung — sowie Übernahme des Projektmanagements und der Qualitätssicherung für die damit verbundenen Programmierungsaufträge während der Softwareentwicklung und der Einführung der Programmänderungen in die Nutzung. Die Durchführung der Softwareentwicklung ist nicht Bestandteil der zu erbringenden Leistung, sondern wird von einem Vertragspartner erbracht. Ebenso ist eine Analyse des Quellcodes bezüglich der notwendigen Änderungen und eine Beschreibung der Änderungen im Quellcode nicht Bestandteil des DV-technischen Feinkonzeptes, sondern ist Aufgabe des Softwareentwicklers. Der Umfang der Dienstleistungen erstreckt sich auf bis zu 190 Personentage pro Jahr.