Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Putz-, Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten für Bauabschnitt BR3-Projekt BS-TGA
61/50072006”
Produkte/Dienstleistungen: Ausbau von Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Putz-, Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten für Bauabschnitt BR3 – Projekt BS-TGA.”
In einem Gebäudeteil wird eine Etage für einen Neuausbau komplett entkernt. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen wird der Innenausbau der entkernten Etage neu hergestellt. In 3 weiteren Etagen werden Teilsanierungen (WC-Bereiche, Brandschutzmaßnahmen) durchgeführt.
Die Leistungen beginnen anschließend an die Abbruch- und Rohbauarbeiten und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Einbau einer Innendämmung an der StB-Fassade, ca. 410 m;
— Herstellen Nichttragende Innenwände aus GK-Platten, ca. 1 000 m;
— Herstellen von Abhangdecken aus GK-Platten, ca. 125 m;
— Herstellen von Metalldecke (Flur- und Raumdecke), ca. 750 m;
— Brandschutzarbeiten (Schottungen, Fugen, usw.), ca. 50 St., ca. 250 m;
— Bodenbelagsarbeiten (Linoleum, Bodenbeschichtungen), ca. 750 m;
— Putzarbeiten aller Art, ca. 900 m;
— Malerarbeiten Wände und Decken.
Weiterhin: verschiedene Leistungen in jeweils geringem Umfang aus den Gewerken Maler-, Trockenbau-, Putz- und Bodenbelagsarbeiten.
Die genauen Leistungen und Massen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 8
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein Zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur
Eignung) erbracht werden.
— Unternehmensdarstellung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren, etc..
Mindestens nachzuweisen ist, dass folgende Mindestanzahl von Mitarbeitern vor Ort gewährleistet werden kann:
— 6 Mitarbeiter auf der Baustelle;
— 1 Mitarbeiter für Bauleitung.
Das für den Auftrag geplante Personal ist zu benennen, Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sind mit dem Angebot einzureichen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
— für Sachschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR pro Schadensfall;
— für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Einzureichende Unterlagen:
— Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (auf Anforderung der Vergabestelle mittels...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Einzureichende Unterlagen:
— Eignung durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. Formblatt VVB124 (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Eignung wird durch Präqualifikation nachgewiesen oder gem. den auf Formblatt VVB124 geforderten Unterlagen; gem. Formblatt VVB124 haben nicht präqualifizierte Bieter nach Aufforderung innerhalb von 6 KT folgende Unterlagen bei der Vergabestelle einzureichen:
— Referenzliste zu vergleichbaren Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre, mit Angabe der in Formblatt VVB124 geforderten Daten, einschl. Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
— Vorlage Gewerbeanmeldung;
— Vorlage Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer;
— Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
— Freistellungsbescheinigung nach §48b EStG;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft;
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG);
— Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschl. Adressdaten zu benennen.
Jeder eingesetzte Nachunternehmer muss dieselben Eignungskriterien erfüllen, wie der Hauptauftragnehmer. Entsprechende Nachweise zu den jeweiligen Nachunternehmern sind einzureichen.
— Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-01
17:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-10-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-02
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): 2 Mitarbeiter des Einkaufs
“Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP.
Bei...”
Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP.
Bei elektronischer Abgabe des Angebotes laden Sie bitte zusätzlich zur GAEB-Datei auch eine unveränderbare pdf-Version Ihres ausgefüllten Leistungsverzeichnisses mit hoch. Die Abgabe einer GAEB-Datei als verbindliches Angebot ist nicht ausreichend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRH4
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 149-364313 (2020-07-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 311854.75 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 149-364313
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe PZ-Akustikdecken GmbH Erika Heinisch
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-28 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PZ-Akustikdecken GmbH Erika Heinisch
Postanschrift: Seehofstraße 46
Postort: Frankfurt
Postleitzahl: 60594
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.pz-akustik.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 311854.75 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR4B
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 0228 9499-163
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 192-460603 (2020-09-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-02-22) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Nationale Registrierungsnummer: DE711
Telefon: +49 6159711966📞
E-Mail: b.wiedenmann-stahl@gsi.de📧
Fax: +49 6159712742 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Putz-, Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten für Bauabschnitt BR3-Projekt BS-TGA” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In einem Gebäudeteil wird eine Etage für einen Neuausbau komplett entkernt. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen wird der Innenausbau der...”
Beschreibung der Beschaffung
In einem Gebäudeteil wird eine Etage für einen Neuausbau komplett entkernt. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen wird der Innenausbau der entkernten Etage neu hergestellt. In 3 weiteren Etagen werden Teilsanierungen (WC-Bereiche, Brandschutzmaßnahmen) durchgeführt.
Die Leistungen beginnen anschließend an die Abbruch- und Rohbauarbeiten und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Einbau einer Innendämmung an der StB-Fassade, ca. 410 m,
— Herstellen Nichttragende Innenwände aus GK-Platten, ca. 1 000 m,
— Herstellen von Abhangdecken aus GK-Platten, ca. 125 m,
— Herstellen von Metalldecke (Flur- und Raumdecke), ca. 750 m,
— Brandschutzarbeiten (Schottungen, Fugen, usw.), ca. 50 St., ca. 250 m,
— Bodenbelagsarbeiten (Linoleum, Bodenbeschichtungen), ca. 750 m,
— Putzarbeiten aller Art, ca. 900 m,
— Malerarbeiten Wände und Decken.
Weiterhin: verschiedene Leistungen in jeweils geringem Umfang aus den Gewerken Maler-, Trockenbau-, Putz- und Bodenbelagsarbeiten.
Die genauen Leistungen und Massen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 192-460603
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Putz-, Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten für Bauabschnitt BR3-Projekt BS-TGA” Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 311854.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de – Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 040-097300 (2021-02-22)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-04-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Plankstr. 1
Telefon: +49 6159711517📞
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Putz-, Trockenbau-, Maler- und Bodenbelagsarbeiten für Bauabschnitt BR3 – Projekt BS-TGA.” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In einem Gebäudeteil wird eine Etage für einen Neuausbau komplett entkernt. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen wird der Innenausbau der...”
Beschreibung der Beschaffung
In einem Gebäudeteil wird eine Etage für einen Neuausbau komplett entkernt. Im Rahmen der hier ausgeschriebenen Leistungen wird der Innenausbau der entkernten Etage neu hergestellt. In 3 weiteren Etagen werden Teilsanierungen (WC-Bereiche, Brandschutzmaßnahmen) durchgeführt.
Die Leistungen beginnen anschließend an die Abbruch- und Rohbauarbeiten und enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:
— Einbau einer Innendämmung an der StB-Fassade, ca. 410 m2;
— Herstellen Nichttragende Innenwände aus GK-Platten, ca. 1 000 m2;
— Herstellen von Abhangdecken aus GK-Platten, ca. 125 m2;
— Herstellen von Metalldecke (Flur- und Raumdecke), ca. 750 m2;
— Brandschutzarbeiten (Schottungen, Fugen, usw.), ca. 50 St., ca. 250 m;
— Bodenbelagsarbeiten (Linoleum, Bodenbeschichtungen), ca. 750 m2;
— Putzarbeiten aller Art, ca. 900 m2;
— Malerarbeiten Wände und Decken.
Weiterhin: verschiedene Leistungen in jeweils geringem Umfang aus den Gewerken Maler-, Trockenbau-, Putz- und Bodenbelagsarbeiten.
Die genauen Leistungen und Massen sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 15
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 61/50072006
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: PZ-Akustikdecken GmbH
Postort: Frankfurt am Main
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 311854.75 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail:...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 0228 9499-163, E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de , Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber/Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2023/S 070-212892 (2023-04-04)