Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zur Beurteilung der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Eignungsprüfung) sind mit Abgabe des Angebotes folgende Angaben und Erklärungen des Bieters erforderlich:
— Nachweis der Leistungsfähigkeit/Eignungsnachweis (Anlage III-5) inkl.
—— Nachweise für Unfall- und Haftpflichtversicherung des Bieters,
—— Nachweis der Rechtsform des Bieters,
—— Nachweis der Maßnahme Räumlichkeiten (Anschrift), falls bereits vorhanden,
—— Kurzvorstellung des Unternehmens und Organigramm.
— Bieter-Konzept zur Maßnahmen-Durchführung.
Hinweis zum Bieter-Konzept: Der Bieter hat für die Maßnahme ein schriftlich ausgearbeitetes, detailliertes und aktuelles Durchführungskonzept zu erstellen. Der Umfang ist auf maximal 25 Seiten bei einer lesbaren Schriftart und -größe (z. B. Schriftart Arial, Schriftgrad 11) zu beschränken. In diesem Durchführungskonzept ist schlüssig auf alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte, entsprechend der vorgegebenen Gliederung in der Bewertungsmatrix, einzugehen. Insbesondere soll das Konzept konkret beschreiben, wie die aufgeführten Inhalte umgesetzt und die geforderten Ziele erreicht werden und welche Arbeitsfelder für die Teilnehmer konkret angeboten werden.
Zusätzlich muss der Bieter, der den Auftrag für die Maßnahme erhält, die zwingend notwendige Trägerzulassung für Gruppenmaßnahmen gem. §§ 176 ff Drittes Sozialgesetzbuch/Arbeitsförderung (SGB III) i. V. mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) dem Auftraggeber schriftlich nachweisen bzw. durch die Bestätigung der entsprechenden Beantragung nachweisen, dass er bis zum Maßnahme-Start darüber verfügen wird.
Falls die Vorlage einzelner Nachweise von einer Auftragsvergabe abhängig ist, bitten wir, dies im Angebot zu vermerken; deren Vorlage ist dann im Falle einer Auftragserteilung nachzuholen.
Gemäß § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bieter mit ihrem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelterklärung) und ggfs. § 8 Abs. 2 sowie § 9 Abs. 1 und 2 HVTG abzugeben (Anlage III-4). Dies bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer i
Nur auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers sind vom Bieter vor Auftragsvergabe innerhalb einer Frist von 5 Werktagen folgende Unterlagen vorzulegen:
— Kostenkalkulation für das abgegebene Angebot.
— Kopie des Eintrages im Berufs-, Handels- oder Gewerbezentralregister und/oder in einem gerichtlichen Register.
— Bescheinigung über die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben.
— Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
— Bankauskünfte, Bankerklärungen
— Entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckungen. Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 Jahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Recht des Landes, bzw. des Mitgliedsstaates indem der Bieter ansässig ist, vorgeschrieben ist.
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe sind, der letzten zwei Geschäftsjahre.
— Eine Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die dem Gegenstand dieser Ausschreibung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragssumme, Vertragslaufzeit und Ansprechpartner (Referenzliste, besonders mit Behörden).
— Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebotes eingesetzten Personals, wobei vor allem die Größe des Unternehmens (insbesondere Service-/Wartungsstützpunkte), die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind
— Beschreibung der technischen Ausrüstung und der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität.
— Angaben über die berufliche Befähigung des für die Umsetzung des Angebots eingesetzten Personals, wobei vor allem die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikation von Interesse sind.