Rahmenvereinbarung Gefangenentelefonie Rheinland-Pfalz

Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)

Gegenstand des Auftrages, dessen Auftraggeber das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist, ist die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen durch Gefangene unter Verwendung einer Telekommunikationsanlage in den Liegenschaften von Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-05-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-05-29 Auftragsbekanntmachung
2020-06-24 Ergänzende Angaben
2020-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-05-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Fernmeldedienste
Referenznummer: 850-000-004166
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages, dessen Auftraggeber das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist, ist die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen durch Gefangene unter Verwendung einer Telekommunikationsanlage in den Liegenschaften von Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fernmeldedienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Installation von Fernmeldeanlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rheinland-Pfalz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI)
Postanschrift: Valenciaplatz 6
Postleitzahl: 55118
Postort: Mainz
Kontakt
Internetadresse: https://ldi.rlp.de/de 🌏
E-Mail: ausschreibungen@ldi.rlp.de 📧
Fax: +49 6131605-145 📠
URL der Dokumente: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY50L/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY50L 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-05-29 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 106-257095
Verweist auf Bekanntmachung: 2019/S 189-459892
ABl. S-Ausgabe: 106
Zusätzliche Informationen
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Maximalwert dar. Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner des Rahmenvertrages des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages, dessen Auftraggeber das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz ist, ist die Ermöglichung der Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen durch Gefangene unter Verwendung einer Telekommunikationsanlage in den Liegenschaften von Justizvollzugseinrichtungen des Landes Rheinland-Pfalz. Die Telekommunikationsdienstleistung erstreckt sich auf die Verwaltung des Telefonverkehrs der Gefangenen, die Abrechnung angefallener Telefonentgelte, die Einrichtung und Wartung der notwendigen Hardware und die Bereitstellung des Zugangs zum Telefonnetz einschließlich der erforderlichen Leitungskapazität, Verkabelungen sowie die Störungsbeseitigung an der Telekommunikationsanlage und den angeschlossenen Endgeräten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 350 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag kann seitens des Auftraggebers 2-mal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Maximalwert dar.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner des Rahmenvertrages des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
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Der Bieter hat im Rahmen der Abgabe seines Angebotes Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen und damit zu versichern, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
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1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
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3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10.den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Absatz 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen gemäß § 123 Absatz 3 GWB zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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Gemäß § 123 Absatz 4 GWB schließt der Öffentliche Auftraggeber ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
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2.die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Die Bestimmung im vorstehenden Satz ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
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Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 1 GWB kann gemäß § 125 Absatz 5 GWB abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB bleibt unberührt.
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Öffentliche Auftraggeber können zudem gemäß § 124 Absatz 1 GWB unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,
4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
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5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
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6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
9. das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben gemäß § 124 Absatz 2 GWB unberührt.
Mit der Abgabe der Eigenerklärungen versichert der Bieter die Richtigkeit seiner Angaben.
Die Vergabestelle kann in Zweifelsfällen entsprechende Nachweise zur Verifikation der Angaben jederzeit anfordern. Werden die Nachweise auf Anforderung nicht vorgelegt, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebotes führen.
Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben, wird das Angebot ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden Eigenerklärungen abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
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Der Bieter hat mit der Abgabe seines Angebotes zu erklären,
a) dass das Unternehmen sicherstellt, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten werden. Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
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b) seine Leistungen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG), erbracht werden. Er erklärt ferner, dass auch die Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO, insbesondere zur Integrität und Vertraulichkeit, verpflichtet sind und dass er dies auf Anfrage der Vergabestelle nachweist.
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c) er ausschließlich Mitarbeiter einsetzen wird, die dazu bereit sind, eine Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz und eine Überprüfung (Ü1) nach dem Landessicherheitsüberprüfungsgesetz (LSÜG) abzugeben.
d) die für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen über die uneingeschränkte schriftliche und mündliche Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache verfügen.
Werden vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Bedingung abgegeben, wird das Angebot ausgeschlossen. Setzt der Bieter Nachunternehmer ein, hat jeder Nachunternehmer die vorstehenden abzugeben. Gleiches gilt für sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter die ausgefüllten und unterzeichneten Teil A_Anlage_02_Unternehmensdarstellung seinem Angebot beizufügen. Demgemäß hat der Bieter zur Prüfung seiner Leistungsfähigkeit Auskunft zu Folgendem zu geben: Als Unternehmen am Markt präsent seit:, durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Deutschland (brutto), durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz des Unternehmens aus den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Deutschland (brutto) bezogen auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld. Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zumachen.
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Weitere Einzelheiten der Eignungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Nachweis Haftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall) nachzuweisen oder alternativ eine verbindliche Erklärung einer Versicherung vorzulegen, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
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Der Bieter hat mit Abgabe seines Angebotes die Tariftreueerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) abzugeben, (vgl. Teil A_Anlage_05_Tariftreueerklärung).
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Der Bieter/Bewerber hat zu erklären, alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen zu haben und dies mit seiner Unterschrift zu bestätigen.
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Der Bieter/Bewerber hat dazu mit Abgabe seines Angebotes folgendes zu erklären:
Ich/wir verpflichte/n mich/uns,
1. meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoGerlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2020 9,35 EUR brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
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Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bieter/Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszuführen;
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2. Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote dahingehend zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
3. Im Falle der Auftragserteilung durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmers die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreueerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
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Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
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4. vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Weitere Einzelheiten der Mindeststandards ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters wird anhand der genannten Referenzen geprüft, die der Bieter nach Maßgabe der Teil_A_Anlage_03_Referenzen vorgelegt hat.
Der Bieter hat 3 Referenzprojekte wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben anzugeben.
Pro Referenzprojekt sind dabei Rechnungswert, Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Adresse, ein Ansprechpartner, sowie Telefax- und Telefonnummer desselben anzugeben. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus Teil A_Anlage_03_Referenzen.
Zum weiteren Nachweis zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist die eingereichte Teil A_Anlage_02_Unternehmensdarstellung im Hinblick auf die Mitarbeiterzahl maßgeblich (durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und fest angestellten Mitarbeiter in den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Deutschland, durchschnittliche Gesamtanzahl der freien und fest angestellten Mitarbeiter den Jahren 2017, 2018 und 2019 in Deutschland in Bezug auf das hier in Frage stehende Geschäftsfeld.Ist das Unternehmen noch nicht 3 Jahre am Markt tätig, ist es möglich, die genannten Angaben über die bisherige Tätigkeit zumachen.
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Weitere Einzelheiten der Eignungskriterien ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Mindeststandards:
Der Bieter hat folgende Ausschlusskriterien in Gänze zu erfüllen und die 6 Erfüllungsbedingungen gemäß Teil B_Anlage_02_Ausschlusskriterien zu bestätigen:
1. Mithöransage:
Es muss vor dem Verbindungsaufbau eines jeden Telefongespräches eine pro Telefonat abschaltbare automatische Ansage erfolgen, sobald die theoretische Möglichkeit des Mithörens besteht. Diese Ansage ist für den Gefangenen kostenfrei. Falls nur eine richterlich angeordnete Telefonüberwachung gemäß StPO besteht, darf diese Ansage nicht erfolgen.
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2. Kommunikationskonzept inkl. Zertifizierungsnachweis:
In einem Kommunikationskonzept ist ausführlich und umfassend die angebotene Leistung darzustellen. Dabei sind alle wesentlichen Komponenten der Leistung und die Schritte in der Abwicklung zu berücksichtigen und ein detaillierter Einblick in die Leistungsabwicklung zu ermöglichen. Der Betrieb des Bieters muss bei Angebotsabgabe nach ISO 27001 internationale Norm oder nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert sein und seinem Angebot das jeweilige Zertifikat abschriftlich beifügen. Das Erfordernis und der Nachweis der Zertifizierung bei Angebotsabgabe gilt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Soweit Unterauftragnehmer mit der Abwicklung des Auftrages beauftragt werden, gelten die Erfordernisse ebenso mit folgenden Ausnahmen: Für die reinen Verkabelungsarbeiten in den Anstalten sowie für die Anmietung von Leitungsstrecken zwischen der Anstalt und dem Ort der externen Datenverarbeitung in Bezug auf den Auftrag, ist keine Zertifizierung erforderlich. Allerdings ist der Leitungsweg zu verschlüsseln.
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3. Bedienungsanleitung:
Die Handhabung und Bedienung wird in der Bedienungsanleitung nachvollziehbar dargestellt.
4. Sicherheitskonzept und Datenschutzkonzept:
Der Bieter legt für seine angebotenen Leistungen sowohl ein Sicherheitskonzept als auch ein Datenschutzkonzept vor, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kapitels 2.4 der Leistungsbeschreibung.
5. Erfahrung und Fachkunde:
Der Bieter weist seine Erfahrung und Fachkunde in der Unterlage Teil A_Anlage_03_Referenzen durch Angabe von 3 Referenzen nach, wobei 2 davon das Gebiet der Gefangenentelefonie in Justizvollzugsanstalten betreffen müssen.
6. Verschlüsselung:
Für die Datenübertragung ist in jedem Fall eine verschlüsselte Verbindung (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) bei Internetverbindungen vorzusehen und zu nutzen. Unsichere, unverschlüsselte Verbindungen sind – auch zeitweise – unzulässig.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter hat folgende Ausschlusskriterien in Gänze zu erfüllen und 6 Erfüllungsbedingungen gemäß Teil B_Anlage_02_Ausschlusskriterien zu bestätigen:
1. Mithöransage:
Es muss vor dem Verbindungsaufbau eines jeden Telefongespräches eine pro Telefonat abschaltbare automatische Ansage erfolgen, sobald die theoretische Möglichkeit des Mithörens besteht. Diese Ansage ist für den Gefangenen kostenfrei. Falls nur eine richterlich angeordnete Telefonüberwachung gemäß StPO besteht, darf diese Ansage nicht erfolgen.
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2. Kommunikationskonzept inkl. Zertifizierungsnachweis:
In einem Kommunikationskonzept ist ausführlich und umfassend die angebotene Leistung darzustellen. Dabei sind alle wesentlichen Komponenten der Leistung und die Schritte in der Abwicklung zu berücksichtigen
Und ein detaillierter Einblick in die Leistungsabwicklung zu ermöglichen. Der Betrieb des Bieters muss bei Angebotsabgabe nach ISO 27001 internationale Norm oder nach ISO 27001 auf Basis von IT-Grundschutz zertifiziert sein und seinem Angebot das jeweilige Zertifikat abschriftlich beifügen. Das Erfordernis und der Nachweis der Zertifizierung bei Angebotsabgabe gilt für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft. Soweit Unterauftragnehmer mit der Abwicklung des Auftrages beauftragt werden, gelten die Erfordernisse ebenso mit folgenden Ausnahmen: Für die reinen Verkabelungsarbeiten in den Anstalten sowie für die Anmietung von Leitungsstrecken zwischen der Anstalt und dem Ort der externen Datenverarbeitung in Bezug auf den Auftrag, ist keine Zertifizierung erforderlich. Allerdings ist der Leitungsweg zu verschlüsseln.
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3. Bedienungsanleitung:
Die Handhabung und Bedienung wird in der Bedienungsanleitung nachvollziehbar dargestellt.
4. Sicherheitskonzept und Datenschutzkonzept:
Der Bieter legt für seine angebotenen Leistungen sowohl ein Sicherheitskonzept als auch ein Datenschutzkonzept vor, insbesondere unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kapitels 2.4 der Leistungsbeschreibung.
5. Erfahrung und Fachkunde:
Der Bieter weist seine Erfahrung und Fachkunde in der Unterlage Teil A_Anlage_03_Referenzen durch Angabe von 3 Referenzen nach, wobei 2 davon das Gebiet der Gefangenentelefonie in Justizvollzugsanstalten betreffen müssen.
6.Verschlüsselung:
Für die Datenübertragung ist in jedem Fall eine verschlüsselte Verbindung (Ende-zu-Ende-Verschlüsselung) bei Internetverbindungen vorzusehen und zu nutzen. Unsichere, unverschlüsselte Verbindungen sind – auch zeitweise – unzulässig.
Der Bieter hat seinem Angebot folgende Unterlagen beizufügen, fehlende Unterlagen führen zum Ausschluss:
Unterzeichnetes Anschreiben des Bieters
Teil A – Anlage 01 Eigenerklärung
Ausgefüllte Teil A – Anlage 02 Unternehmensdarstellung
Ausgefüllte Teil A – Anlage 02a Unternehmensdarstellung – Qualitäts-, Umwelt- und soziale Aspekte
Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung
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Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mindestens jeweils 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall, höchstens 1 000 000 EUR p. a.), alt. eine verbindliche Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle der Zuschlagserteilung an den Bieter eine solche Versicherung vorliegen wird.
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Ausgefüllte Teil A – Anlage 03 (Referenzen)
Falls Nachunternehmer eingesetzt werden: Verfügbarkeitsnachweis
Falls Bietergemeinschaft, ggf. ausgefüllte Teil A – Anlage 04
Tariftreuerklärung Teil A – Anlage 05
Kenntlichmachung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen
Vollständig ausgefüllter Teil B Anlage 01_Preisblatt
Vollständig ausgefüllter Teil B Anlage 02_Ausschlusskriterien
Datenschutzkonzept
Sicherheitskonzept
Kommunikationskonzept
Zertifizierungsnachweis(e): gem. Teil B_Anlage_02 A-Kriterium Nr. 2.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: Deb
Kontakt
Dokumente URL: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYDY50L/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY50L

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131-160 📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.de 📧
Fax: +49 613116-2234 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: 06131/605-146.
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 651/9494-511 📞
E-Mail: vergabepruefstelle@add.rlp.de 📧
Internetadresse: https://www.add.rlp.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 106-257095 (2020-05-29)
Ergänzende Angaben (2020-06-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 123-302207
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 106-257095
ABl. S-Ausgabe: 123
Quelle: OJS 2020/S 123-302207 (2020-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-08-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 153-375319
ABl. S-Ausgabe: 153

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-31 📅
Name: Telio Communications GmbH
Postort: Hamburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Hamburg 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDY5S5
Quelle: OJS 2020/S 153-375319 (2020-08-05)